Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein etwas spezielles Anliegen:
Ich bin Lehrer und habe mein Referendariat nicht in dem Bundesland geleistet, in dem ich jetzt tätig bin (Bayern). Das hatte zur Folge, dass ich nach meinem Referendariat ein halbes Jahr als angestellte Lehrkraft gearbeitet habe, bevor Beamter auf Widerruf und später Beamter auf Lebenszeit wurde.
Die Idee war nun, mir die Rentenversicherungsbeiträge für dieses halbe Jahr zurückzahlen zu lassen (+ eine Beschäftigung vor dem Ref, insgesamt ca. 15 Monate). Dabei bin ich auf folgende Problematik gestoßen:
Wie wird...
1.... mein Vorbereitungsdienst bei der Pension angerechnet? Zählt das trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, auch wenn sie in einem anderen Bundesland geleistet wurde?
2. ... das halbe Jahr als angestellter Lehrer angerechnet?
Das Referendariat an sich, spielt aus meiner Sicht für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit sowieso keine Rolle, da die Ausbildung (Studium und Ref) ja sowieso maximal 3 Jahre angerechnet werden, oder? Die hätte ich mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern ja auch schon erfüllt.
Kurz zum Hintergrund: Bei der Anrechnung geht es mir vor allem darum, ob es überhaupt Sinn macht, die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen zu lassen oder diese erst einmal stehen zu lassen, falls ich nicht die 71,..% Pensionsanspruch erreiche.
Danke schonmal und liebe Grüße
Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
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Re: Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Rente nur mit 60 Monaten.....trinitro1991 hat geschrieben: ↑21.08.2023 12:52
Kurz zum Hintergrund: Bei der Anrechnung geht es mir vor allem darum, ob es überhaupt Sinn macht, die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen zu lassen oder diese erst einmal stehen zu lassen, falls ich nicht die 71,..% Pensionsanspruch erreiche.
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Re: Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Hallo.
Nur weil Du schreibst falls ich nicht erreiche.
Kannst nur erstatten lassen solange Du im Dienst bist. Wenn Du DU pensioniert wirst kannst nicht mehr erstatten lassen. Dann erst wieder bei der Regelaltersgrenze.
Nur weil Du schreibst falls ich nicht erreiche.
Kannst nur erstatten lassen solange Du im Dienst bist. Wenn Du DU pensioniert wirst kannst nicht mehr erstatten lassen. Dann erst wieder bei der Regelaltersgrenze.
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Re: Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
ok danke, d.h. das hat einfach gar keine Auswirkungen auf die Pension, wenn ich mir die Beiträge nun zurückerstatten lasse?
Zählen die Monate denn dann trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten?
Zählen die Monate denn dann trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten?
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Re: Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Die Tatsache, dass du in die Rentenkasse eingezahlt hast, ändert nichts an der Anerkennung als Vordienstzeit. Normalerweise ist das klassische Vordienstzeit für einen Lehrer. Ruf bei deiner zuständigen Versorgungskasse an. Die kennen die jeweils gültigen Regelungen bzgl. Anerkennung.trinitro1991 hat geschrieben: ↑21.08.2023 15:54 ok danke, d.h. das hat einfach gar keine Auswirkungen auf die Pension, wenn ich mir die Beiträge nun zurückerstatten lasse?
Zählen die Monate denn dann trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten?