Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
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Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Gibt es eigentlich auch eine Höchstaltersgrenze für Beamte, bei einem Wechsel vom Bund zum Land?
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Re: Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Die Höchstaltergrenzen in den (meisten mir bekannten) Landesgesetzen sprechen von einem EINSTELLUNGShöchstalter. Eine Versetzung wäre damit auch bei Überschreitung jener Grenze ohne weiteres möglich. Auch der Sinn und Zweck der Altersgrenze (Aufbau noch ausreichender Altersversorgung, keine Überalterung) wäre noch erfüllt, da die Person ja ohnehin bereits Beamter/Beamtin ist.
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Re: Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Die Versetzung funktioniert aber nur mit einem statusgleichen Besoldungsamt, sofern man bereits über 42. Jahre alt ist in NRW.bettelmusikant hat geschrieben: ↑15.08.2023 11:35 Die Höchstaltergrenzen in den (meisten mir bekannten) Landesgesetzen sprechen von einem EINSTELLUNGShöchstalter. Eine Versetzung wäre damit auch bei Überschreitung jener Grenze ohne weiteres möglich. Auch der Sinn und Zweck der Altersgrenze (Aufbau noch ausreichender Altersversorgung, keine Überalterung) wäre noch erfüllt, da die Person ja ohnehin bereits Beamter/Beamtin ist.
Sofern meine Besoldung jetzt höher ist beim Bund als bei der künftigen Landesstelle in NRW, dann kann keine Rückstufung vorgenommen werden, weil ich dann bei der Landesstelle in die Planstelle neu ernannt werden müsste.
Das funktioniert dann wiederum nicht wegen des Alters ...
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Re: Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Aber eine erneute Ernennung ("Beförderung") wäre ja keine Einstellung. Also wäre mein Ansatz: Versetzung in ein statusgleiches Besoldungsamt, dann unmittelbar Ernennung in das Beförderungsamt.
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Re: Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Gilt die Altersgrenze denn bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn die Beamtin auf Probe längere Zeit in Elternzeit bzw. Beurlaubung war?
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Re: Höchstalter bei Wechsel zum Land als Beamter
Nein. Das ist ja dann keine EINSTELLUNG mehr, sondern eine Umwandlung/Statusänderung, so jedenfalls in Hessen. Ob es andere Landesregelungen gibt, weiß ich leider nicht. Es wäre aber nicht nachvollziehbar, absoluter Quatsch und mit dem Sinn und Zweck einer Regelung zur Altersgrenze nicht vereinbar, wenn eine Beamtin auf Probe durch Überschreitung der Altersgrenze während der Probezeit dann nicht mehr auf Lebenszeit verbeamtet werden könnte...