Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 16
- Registriert: 28.12.2012 14:46
- Behörde:
Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Habe am 30.06.2023 mit der versorgung@banst gesprochen wegen einer Pressemitteilung Pensionserhöhung,
für Telekompensionäre ; mir wurde telefonisch mitgeteilt das wir nicht bekommen wieso?
für Telekompensionäre ; mir wurde telefonisch mitgeteilt das wir nicht bekommen wieso?
-
- Beiträge: 797
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Wenn dir das telefonisch mitgeteilt wurde, hättest du doch auch gleich nach dem Grund fragen können.
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 03.10.2021 15:53
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Werden Telekom Pensionäre anderes Behandelt?
War der Meinung das wir die Pension wie die normalen Bundesbeamten bekommen.
War der Meinung das wir die Pension wie die normalen Bundesbeamten bekommen.
-
- Beiträge: 797
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Bekommen wir auch. Die Pension wird immer nach Besoldungstabelle Bund bezahlt.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑01.07.2023 17:36 Werden Telekom Pensionäre anderes Behandelt?
War der Meinung das wir die Pension wie die normalen Bundesbeamten bekommen.
-
- Beiträge: 28
- Registriert: 26.01.2020 13:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Wenn dieses Tarifübernahmegesetz kommt und es wird im Juli 2023 wohl durch die Bundesregierung abgeschlossen werden, werden aller Voraussicht nach nicht nur Bundesbeamte sondern dann folgend auch Landes-und Kommunalbeamte und die entsprechenden Pensionäre diese bis zu 3000€ Inflationsprämie erhalten!
Also, Geduld, Geduld !!
Also, Geduld, Geduld !!
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 05.02.2023 09:28
- Behörde: Deutsche Telekom AG
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Hallo,
die Mitarbeiter/innen der BAnst PT habe oftmals keine Ahnung von der gesamten Materie.
Telefonisch bekommt man widersprüchliche Auskünfte - Du hattest auch Glück, dass dort überhaupt mal Jemand ans Telefon gegangen ist.
Spätere schriftliche Antworten lassen auf sich warten und sind mit Gesetzestexten oftmals verklausuliert, die dann Keine/r versteht - bei Nachfragen verstehen die die Antworten selber auch nicht !
die Mitarbeiter/innen der BAnst PT habe oftmals keine Ahnung von der gesamten Materie.
Telefonisch bekommt man widersprüchliche Auskünfte - Du hattest auch Glück, dass dort überhaupt mal Jemand ans Telefon gegangen ist.
Spätere schriftliche Antworten lassen auf sich warten und sind mit Gesetzestexten oftmals verklausuliert, die dann Keine/r versteht - bei Nachfragen verstehen die die Antworten selber auch nicht !
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 29.09.2019 21:13
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Heißt das wir bekommen tatsächlich demnächst 3000€ Inflationsprämie steuerfrei ?
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 08.08.2012 18:31
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Zur Klarstellung:
Es gibt keine Telekom Beamte!!!!!!
Es gibt Bundes oder Länderbeamte.
Beamte die zur Telekom ausgeliehen sind, sind Bundesbeamte.
Und ja Versorgungsempfänger ehemals zur Telekom ausgeliehener Beamten bekommen auch die 3000€ mal persönlichem Ruhegehaltssatz (steuerfrei) wie alle Versorgungsempfänger des Bundes. Die Auszahlung erfolgt aufgeteilt.
Länder Beamte gehören nicht dazu!!
Grüße
Es gibt keine Telekom Beamte!!!!!!
Es gibt Bundes oder Länderbeamte.
Beamte die zur Telekom ausgeliehen sind, sind Bundesbeamte.
Und ja Versorgungsempfänger ehemals zur Telekom ausgeliehener Beamten bekommen auch die 3000€ mal persönlichem Ruhegehaltssatz (steuerfrei) wie alle Versorgungsempfänger des Bundes. Die Auszahlung erfolgt aufgeteilt.
Länder Beamte gehören nicht dazu!!
Grüße
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 29.09.2019 21:13
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Ich lese überall was anderes darüber. Zum Beispiel:sepp01 hat geschrieben: ↑01.08.2023 13:47 Zur Klarstellung:
Es gibt keine Telekom Beamte!!!!!!
Es gibt Bundes oder Länderbeamte.
Beamte die zur Telekom ausgeliehen sind, sind Bundesbeamte.
Und ja Versorgungsempfänger ehemals zur Telekom ausgeliehener Beamten bekommen auch die 3000€ mal persönlichem Ruhegehaltssatz (steuerfrei) wie alle Versorgungsempfänger des Bundes. Die Auszahlung erfolgt aufgeteilt.
Länder Beamte gehören nicht dazu!!
Grüße
„Die Antwort gibt dem MDR zufolge der kürzlich erzielte Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst. Dem Bundesinnenministerium zufolge erhalten Beamte einen Inflationsausgleich. Wie bei der Inflationsprämie handelt es sich dabei um eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Im Juni werden dabei zunächst einmalig 1.240 Euro ausgezahlt und ab Juli bis Februar 2024 erhalten Beamte monatlich 220 Euro. Aus diesem Grund sollen übrigens auch der Kanzler sowie Minister eine Inflationsprämie über 3.000 Euro erhalten.
Weil der Tarifbeschluss nach einem Gesetzentwurf der Regierung auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen wird, haben auch pensionierte Beamte des Bundes - also Pensionärinnen und Pensionäre - Anspruch auf die Inflationsprämie. Rentnerinnen und Rentner haben auf diese Sonderzahlung keinen Anspruch.“
Also ich habe im Juli nicht 1.240€ bekommen und auch keine 220€ mntl. im Anschluss…
Oder lese ich das falsch und Pensionäre bekommen es doch nicht?
-
- Beiträge: 223
- Registriert: 13.02.2021 11:11
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Hallo Lenny.xyz,Lenny.xyz hat geschrieben: ↑12.08.2023 00:39Ich lese überall was anderes darüber. Zum Beispiel:sepp01 hat geschrieben: ↑01.08.2023 13:47 Zur Klarstellung:
Es gibt keine Telekom Beamte!!!!!!
Es gibt Bundes oder Länderbeamte.
Beamte die zur Telekom ausgeliehen sind, sind Bundesbeamte.
Und ja Versorgungsempfänger ehemals zur Telekom ausgeliehener Beamten bekommen auch die 3000€ mal persönlichem Ruhegehaltssatz (steuerfrei) wie alle Versorgungsempfänger des Bundes. Die Auszahlung erfolgt aufgeteilt.
Länder Beamte gehören nicht dazu!!
Grüße
„Die Antwort gibt dem MDR zufolge der kürzlich erzielte Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst. Dem Bundesinnenministerium zufolge erhalten Beamte einen Inflationsausgleich. Wie bei der Inflationsprämie handelt es sich dabei um eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Im Juni werden dabei zunächst einmalig 1.240 Euro ausgezahlt und ab Juli bis Februar 2024 erhalten Beamte monatlich 220 Euro. Aus diesem Grund sollen übrigens auch der Kanzler sowie Minister eine Inflationsprämie über 3.000 Euro erhalten.
Weil der Tarifbeschluss nach einem Gesetzentwurf der Regierung auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen wird, haben auch pensionierte Beamte des Bundes - also Pensionärinnen und Pensionäre - Anspruch auf die Inflationsprämie. Rentnerinnen und Rentner haben auf diese Sonderzahlung keinen Anspruch.“
Also ich habe im Juli nicht 1.240€ bekommen und auch keine 220€ mntl. im Anschluss…
Oder lese ich das falsch und Pensionäre bekommen es doch nicht?
schau mal hier:
https://www.banst-pt.de/fileadmin/banst ... 7.2023.pdf
Gruß Kringel
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 29.09.2019 21:13
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Hallo Kringel, vielen Dank für den Link.
Das muss ich allerdings erstmal ausdrucken und dann 5 Mal lesen, bis ich es verstehe
Aber das kennt man ja von solchen Schreiben.
Es ist aber endlich mal eine definitive Aussage denke ich, vielen Dank dafür.
Das muss ich allerdings erstmal ausdrucken und dann 5 Mal lesen, bis ich es verstehe
Aber das kennt man ja von solchen Schreiben.
Es ist aber endlich mal eine definitive Aussage denke ich, vielen Dank dafür.
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 29.09.2019 21:13
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Wow, hab’s sogar nach einmaligem Lesen verstanden. Dann dürfen wir uns ja mal ein bisschen freuen:)
Schönes Wochenende wünscht Lenny
Schönes Wochenende wünscht Lenny
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 29.09.2019 21:13
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Aber eine Frage hätte ich doch noch, falls mir das jemand beantworten kann:
Ich bekomme als Ruhegehaltssatz in Prozent: 63,12
und ausgezahlt 1.706,95 €
In dem Schreiben steht aber bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %
Kann das richtig sein?
Und was wird dann als Berechnungsgrundlage verwendet?
Kannst du oder jmd anderes mir da evtl. helfen?
Ich bekomme als Ruhegehaltssatz in Prozent: 63,12
und ausgezahlt 1.706,95 €
In dem Schreiben steht aber bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %
Kann das richtig sein?
Und was wird dann als Berechnungsgrundlage verwendet?
Kannst du oder jmd anderes mir da evtl. helfen?
-
- Beiträge: 1000
- Registriert: 07.03.2015 11:05
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
§ 14 Absatz 4 BeamtVG https://www.gesetze-im-internet.de/beam ... 50976.html
Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5).
An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht.
Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 zurückbleibt.
Satz 4 gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist.
Also entweder
35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus deiner erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt)
oder
65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt)
Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5).
An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht.
Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 zurückbleibt.
Satz 4 gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist.
Also entweder
35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus deiner erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt)
oder
65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt)
-
- Beiträge: 513
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Erhöhung für Pensionäre Deutsche Telekom
Das haben wir doch schon besprochen und zwar hier:Lenny.xyz hat geschrieben: ↑12.08.2023 14:39 Aber eine Frage hätte ich doch noch, falls mir das jemand beantworten kann:
Ich bekomme als Ruhegehaltssatz in Prozent: 63,12
und ausgezahlt 1.706,95 €
In dem Schreiben steht aber bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %
Kann das richtig sein?
Und was wird dann als Berechnungsgrundlage verwendet?
Kannst du oder jmd anderes mir da evtl. helfen?
https://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... &start=210
Auf der Bezügemitteilung stehen ja die Berechnungsgrundlagen und der
Ruhegehaltssatz.
Steht dort Mindestversorgung (Aktuell 1800,76 Euro Brutto) gibs 65 % Inflationsausgleichsprämie..
Wenn nicht gibt es den erdienten Ruhegehaltssatz als
Inflationsausgleichsprämie.
(wenn man mehr hat als die 1800,76 Euro Brutto) z.B. 63,12 Prozent.
Bei Mindestversorgung 65 %.
806 Euro einmalig / 143 Euro monatlich.
Erdienter Ruhegehaltssatz :
1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig
220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich