Pass auf... es ist so...
Wenn du Anwärter bist, also Ausbildung gelten diese Öffnungsklauseln für dich nicht. Die PKV kann, muss aber nicht, dich dennoch für maximal 30% nehmen, da du ja "Beamter" bist bzw. wirst.
Allerdings musst du aufpassen, trotz das ein Anwärter ausgenommen ist... hast du Beamtenstatus... und das heißt... wie erwähnt wurde du musst innerhalb von 6 Monaten reagieren... Problem bei der Sache...
Du kannst nun nicht in die PKV dich für 50% dort unterbringen lassen(für die Ausibildungszeit) und dann bei "Verbeamtung auf Probe" hier zieht diese Klausel dann dort melden und sagen, ich will maximal 30% du bist damit aus dem Raster raus... da du schon zu lange den Beamtenstatus hast -> über 6 Monate...
Also entweder auf die Kulanz der Versicherung hoffen, oder du gehst für die Ausbildungszeit in den Grundtarif oder bleibst in der GKV bis zur Ernennung auf Probe, dann kannst du dich innerhalb 6 Monate versichern lassen und der Kontrahierungszwang besteht nach wie vor und Sie müssen dich nehmen und dürfen maximal 30% RZ verlangen
So läuft das ab, ist leider in dieser PDF-Datei auch nicht 100% rauslesbar... für wen, das nun wie gilt...
LG
PS: Ich hoffe, ich konnte dir helfen
