muss notgedrungen in der GkV bleiben

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Powerman
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muss notgedrungen in der GkV bleiben

Beitrag von Powerman »

Hallo,

ich werde am 01.08. meinen Dienst antreten.
Ich wurde als Gleichgestellter mit GdB 30 eingestellt.
Leider ist es jetzt so, dass ich als "Vorbelasteter" von keiner privaten Krankenkasse aufgenommen werde.
Daher muss ich notgedrungen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, was eine dementsprechende Mehrbelastung (alleine in der Ausbildung pro Monat ca. 120 Euro mehr) bedeutet.
Erstmal gar nicht dran zu denken was es dann später als Beamter ausmacht. :oops:
Gibt es vielleicht hier jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir ein paar Tipps oder so geben kann.
Gerne per PN.
Danke.

Gruß

P.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Mit nem GdB von 30 nehmen die Krankenkassen dich doch schon. Einfach mal entsprechende Anträge stellen oder hast du schon Absagen bekommen? Oder hat das immer nur der Versicherungsvertreter vor Ort gesagt (glaub der bekommt dann weniger Prämie)?

Wende dich doch an einen Versicherungsmakler. Der hat meine Kollegin mit Risikozuschlag untergebracht.

Ich pers. zahle 50% Risikozuschlag, bin Schwerbehindert.
Benutzername
Beiträge: 3
Registriert: 1. Aug 2008, 14:37
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Ganz einfach...

Beitrag von Benutzername »

Nach Ernennung zum Beamten hast Du 6 Monate Zeit Dich privat zu versichern. In dieser Zeit gilt der Kotrahierungzwang, d.h. die PKV muss Dich versichern (zu einem maximalen Riskozuschlag in Höhe von 30%). Ich würde Dir zu keinem Makler raten. Diese raten Dir oft nur, vorhandende Krankheiten zu verschweigen. Der Grund liegt darin, dass sie keine so hohe Provision bekommen, wenn sie jemanden in den Kontrahierungszwang vermitteln. Aber bei einem GdB kommst Du ja schnell auf die 30%. Also einfach direkt zu einer PKV und denen mitteilen, dass Du die 30% Risikozuschlag akzeptierst. Bei mir hat es von der Antragstellung bis zur Rückmeldung, dass ich aufgenommen wurde, gerade einmal 24 Stunden gedauert. Aber wie gesagt, direkt mit der PKV-Zentrale in Kontakt treten und sich nicht an einen Vertreter abwimmeln lassen. Steht übrigens auch alles hier drinnen:
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf
basti1410
Beiträge: 6
Registriert: 8. Apr 2010, 22:10
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Beitrag von basti1410 »

Hi,

ich kann dem Kollegen vor mir nur REcht geben, mit einer Ausnahme, nicht alle Makler sind unerhrlich, ich würde eher das Gegenteil beschreiben. Leider bekommen die Vertreter wirklich kaum Provision wenn es einen Kont.Zwang gibt, daran erkennst Du aber die guten Vertreter wenn Sie Dir hier auch weiterhelfen.

Das mit den sechs Monaten stimmt übrigens, hat ein Kollege von mir auch gerade hinter sich, wissen aber die meisten Vertreter garnicht.

Das Thema mit dem Verschweigen ist natürlich ein absolutes no go !!!!!! Ein Vertreter oder Makler der Dir das rät gehört definitiv nicht in seinen Job und sollte gemeldet werden.

Gruß
Basti
registerbeamter
Beiträge: 100
Registriert: 7. Nov 2009, 16:56
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Beitrag von registerbeamter »

Wobei sich die Frage stellt, wenn man mit recht hohen Risikozuschlag in die PKV geht - ob sich da wiederum die GKV nicht besser rechnet.

Im Kollegenkreis war es nämlich so - dass der freiwillige Beitrag in GKV fast genauso hoch war und hat keinen Ausschluss von Leistungen, wobei es sich da nicht um Grundleistungen handelte. Somit ging der besagte Kollege in die GKV.
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
Elhrim
Beiträge: 16
Registriert: 1. Apr 2010, 12:50
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Beitrag von Elhrim »

Pass auf... es ist so...

Wenn du Anwärter bist, also Ausbildung gelten diese Öffnungsklauseln für dich nicht. Die PKV kann, muss aber nicht, dich dennoch für maximal 30% nehmen, da du ja "Beamter" bist bzw. wirst.

Allerdings musst du aufpassen, trotz das ein Anwärter ausgenommen ist... hast du Beamtenstatus... und das heißt... wie erwähnt wurde du musst innerhalb von 6 Monaten reagieren... Problem bei der Sache...

Du kannst nun nicht in die PKV dich für 50% dort unterbringen lassen(für die Ausibildungszeit) und dann bei "Verbeamtung auf Probe" hier zieht diese Klausel dann dort melden und sagen, ich will maximal 30% du bist damit aus dem Raster raus... da du schon zu lange den Beamtenstatus hast -> über 6 Monate...

Also entweder auf die Kulanz der Versicherung hoffen, oder du gehst für die Ausbildungszeit in den Grundtarif oder bleibst in der GKV bis zur Ernennung auf Probe, dann kannst du dich innerhalb 6 Monate versichern lassen und der Kontrahierungszwang besteht nach wie vor und Sie müssen dich nehmen und dürfen maximal 30% RZ verlangen :-)

So läuft das ab, ist leider in dieser PDF-Datei auch nicht 100% rauslesbar... für wen, das nun wie gilt...

LG

PS: Ich hoffe, ich konnte dir helfen :)
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