Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

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CVB
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Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Beitrag von CVB »

Ich bin Beamter in Sachsen-Anhalt. Meine Beihilfe behält pro Tag meines Krankenhausaufenthaltes 14,50 EURO ein. Ich habe mal von einem Urteil gehört, daß das nicht rechtens ist. Weiss jemand mehr darüber? Danke im voraus.
CVB
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mai 2010, 12:50
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Beitrag von CVB »

Hat sich erledigt.
CVB
Beiträge: 3
Registriert: 11. Mai 2010, 12:50
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Beitrag von CVB »

Ich muß das Thema doch noch mal aufgreifen. Bei den 14,50 pro Tag geht es um den Zuschlag für ein Zweibettzimmer. Bei einigen Patienten behält die Beihilfe (bei gleicher Sachlage!) diesen Zuschlag nicht ein. Was ist die rechtliche Grundlage dafür?
Nani1
Beiträge: 5
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Beitrag von Nani1 »

Wenn das KH nur 2-Bettzimmer anbietet, werden die Kosten ganz übernommen da es ja nix anderes gibt. Wenn du dich in ein 2-Bett Zimmer legen läßt, wenn es auch 3-Bettzimmer gibt, dann werden die 14,50€ abgezogen.
mr.morden
Beiträge: 5
Registriert: 4. Jul 2010, 19:56
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Beitrag von mr.morden »

Wenn es nur Zweibettzimmer gibt, ist das Zweibettzimmer auch keine Wahlleistung und kann daher ohnehin nicht gesondert berechnet werden.
hustinettschen
Beiträge: 17
Registriert: 21. Feb 2014, 20:49
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Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Beitrag von hustinettschen »

Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Beitrag von Steinbock »

hustinettschen hat geschrieben:Hallo, ich habe mich auch schon gewundert, warum das So ist.
Hast du das Urteil??????
Welches Urteil ?

Aber man sollte mal den § 26 Absatz 1 Nr. 3 der Bundesbeihilfeverordnung lesen -

http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/ ... 00009.html

Leichte Abweichungen gibt es zu den Beihilfevorschriften der einzelnen Länder.

Gruß vom Steinbock
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Hauseltr
Beiträge: 525
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Re: Beihilfe behält 14,50 pro Krankenhaustag

Beitrag von Hauseltr »

6. Beihilfe bei einer stationären Krankenhausbehandlung

Beihilfefähig sind die Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung, und zwar

allgemeine Krankenhausleistungen,
gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung),
gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweitbettzimmers abzüglich eines Betrages von 14,50 Euro täglich.

http://www.beihilferecht.de/informationen/infothek/1174

Bei der Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers als Wahlleistung sind die Aufwendungen für ein solches Zimmer abzüglich eines Betrags von 14,50 EUR täglich beihilfefähig.

http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... 90673.html
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