Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
Re: Besoldungsrunde 2023
Bundesbahnbeamte und Postbeamte sind in der Regel in keiner PKV, sondern in einer betrieblichen Krankenversorgung der jeweiligen zuständigen Behörde. Das sind keine Krankenkassen. Für die DB Beamte zuständig ist also das BEV über die KVB Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Normalfall Erstattung von 90 % der Leistungen, Krankenhäuser rechnen direkt ab. Der Beitrag (ledig oder verheiratet) ist relativ gering und richtet sich nach der Besoldungsstufe. Meine 10 % Zuzahlung betragen für dieses Jahr bisher 780,00 € incl. 485,00 € Kosten für eine Brille. Also Zuzahlung für reine Krankheitskosten incl. Medkamente 295,00 €. Die Verschreibung von Medikamenten unterliegt den Vorschriften der GKV. Mein monatlicher Abzug für die KVB (1/1) liegt bei 262,00 € und Pflegeversicherung bei 100,00 €. Eine "Altersermäßigung" für die Beiträge gibt es nicht. Eine Härtefallregelung greift ab 2 % des Familineneinkommens.
Re: Besoldungsrunde 2023
Im ÖD Forum schreibt ein Mitglied das die Inflationsausgleichszahlungen
zum Zahlmonat September 2023 erfolgen (falls noch Platz drauf ist/ Konto ... )
wir lassen uns überraschen.
zum Zahlmonat September 2023 erfolgen (falls noch Platz drauf ist/ Konto ... )
wir lassen uns überraschen.
Re: Besoldungsrunde 2023
sehr gut zu wissen...vielen Dank für die Informationen! leider bekomme ich es irgendwie nicht richtig hin, meine Zahlung und diese Erhöhung 2024 zu berechnen. DDU, Ruhegehaltssatz 53%, ich denke für jeden DDU Beamten wird es finanziell eine kleine Erleichterung sein, das Geld zu erhalten.
Re: Besoldungsrunde 2023
@ Allium : Das mit der Berechnung bekomme ich auch nicht hin, ich lasse mich überraschen, aber es stimmt schon, jedes bißchen mehr kommt gut, zumal die Preise für Lebensmittel nicht so fallen.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
Re: Besoldungsrunde 2023
Die Bundesanstalt Post Telekom meldet:
Information zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie( PDF)
Die erstmalige Zahlung der InfIationsausgleichsprämie erfolgt voraussichtlich
mit den Bezügen für den Monat Oktober 2023 rückwirkend ab Monat Juni 2023.
Information zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie( PDF)
Die erstmalige Zahlung der InfIationsausgleichsprämie erfolgt voraussichtlich
mit den Bezügen für den Monat Oktober 2023 rückwirkend ab Monat Juni 2023.
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich bin gespannt wie die Auszahlung für die Beamten abläuft die am 1.7. in Pension gegangen sind. Für den Monat Juni müssten eigentlich die volle Prämie von 1200 € vom ehemaligen Dienstherren ausgezahlt werden und ab 1.7. der monatliche Betrag (07.23 – 02.24:220,00 € x 71,75 % = 157,85 € ) mit der Pension.
Re: Besoldungsrunde 2023
Man geht mit Ablauf des 30.06. in Pension. Und die Auszahlung erfolgt so wie Du es beschrieben hast.
Geld kommt eh immer vom Bund (vor der Pension und selbstverständlich auch nach der Pension)
Geld kommt eh immer vom Bund (vor der Pension und selbstverständlich auch nach der Pension)
Re: Besoldungsrunde 2023
Verstehe ich das richtig das die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. anteilig) für Juli/August/September plus dann den Oktober (also für 4 Monate) Ende September für 10/2023 gezahlt werden..?
Und die einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro (bzw. anteilig) ebenfalls Ende September für 10/2023 überwiesen werden..?
Und die einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro (bzw. anteilig) ebenfalls Ende September für 10/2023 überwiesen werden..?
Re: Besoldungsrunde 2023
Ja..laut Meldung der Bundesanstalt Post Telekom auf der Homepage.
Andere Versorgungskassen bezahlen angeblich früher aus...mit den Septemberbezügen.
Beispielberechnungen sind auch dabei
Beispielberechnung für eine Ruhestandsbeamtin bzw. einen Ruhestandsbeamten mit einem Ruhegehaltssatz von 71,75 %:
06.23: 1.240,00 € x 71,75 % = 889,70 € einmalig
07.23 – 02.24: 220,00 € x 71,75 % = 157,85 € monatlich
Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %.
806 Euro einmalig / 143 Euro monatlich.
Andere Versorgungskassen bezahlen angeblich früher aus...mit den Septemberbezügen.
Beispielberechnungen sind auch dabei
Beispielberechnung für eine Ruhestandsbeamtin bzw. einen Ruhestandsbeamten mit einem Ruhegehaltssatz von 71,75 %:
06.23: 1.240,00 € x 71,75 % = 889,70 € einmalig
07.23 – 02.24: 220,00 € x 71,75 % = 157,85 € monatlich
Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %.
806 Euro einmalig / 143 Euro monatlich.
Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo zusammen, ab dem 1.3.24 soll ja eine Lohnerhöhung von 200€ plus 5,5% kommen, minus 0,2% Rücklagen macht effektiv 5,3%
Trifft das für die Versorgungsempfänger ebenfalls zu?
Wird dann die eventuelle Lohnerhöhung versteuert? Wenn ja, dann bleibt ja kaum was übrig.
Trifft das für die Versorgungsempfänger ebenfalls zu?
Wird dann die eventuelle Lohnerhöhung versteuert? Wenn ja, dann bleibt ja kaum was übrig.
Zuletzt geändert von lexmark am 28. Jul 2023, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Besoldungsrunde 2023
2 x Ja
Re: Besoldungsrunde 2023
Dann wird max. 100€ übrig bleiben. Danke für die Rückmeldung.
Re: Besoldungsrunde 2023
@ Allium
Die Mindestversorgung ist zur Zeit..mal nachrechnen minus Pflege 1,7 % § 50 f
= 1800,76 Euro Brutto (65 % von A4 plus 30,68)
Wer mehr bekommt als die 1800,76 Euro Brutto...bekommt ja nicht die Mindestversorgung .
Sondern mehr.
Dann gilt nach meiner Meinung der persönliche Ruhegehaltssatz..
Und nein...mindestens 806 Euro / 143 Euro gibt es nicht.
Das muss man sich dann selber ausrechnen gemäss Ruhegehaltssatz.
1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig
220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Die Mindestversorgung ist zur Zeit..mal nachrechnen minus Pflege 1,7 % § 50 f
= 1800,76 Euro Brutto (65 % von A4 plus 30,68)
Wer mehr bekommt als die 1800,76 Euro Brutto...bekommt ja nicht die Mindestversorgung .
Sondern mehr.
Dann gilt nach meiner Meinung der persönliche Ruhegehaltssatz..
Und nein...mindestens 806 Euro / 143 Euro gibt es nicht.
Das muss man sich dann selber ausrechnen gemäss Ruhegehaltssatz.
1.240,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX € einmalig
220,00 € x XXX Ruhegehaltssatz % = XXX monatlich
Zuletzt geändert von Herm am 29. Jul 2023, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.