Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

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Saxxo
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Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Saxxo »

Hallo,

ich hätte mal eine Frage, wieviel Dienstjahre benötigt jemand in der Finanzverwaltung NRW, der überwiegend gute Beurteilungen hatte, nach Ablegung der Laufbahnprüfung um A9 + Z zu werden?
Mainstream1
Beiträge: 471
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Mainstream1 »

Mit der alten Rechtschreibung wird das sicher sehr, sehr lange dauern, wenn überhaupt. :D
MS
Merlin1710
Beiträge: 12
Registriert: 20. Jun 2018, 11:43
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Merlin1710 »

Hi, 5 Jahre Probezeit, und dann regelmäßige Beförderung nach jeweils einem Jahr, wenn man denn auf einem A9 Dienstposten sitzt und die Beurteilungen passen. Also frühestens nach 8 Jahren.
Beste Grüße
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
Merlin1710
Beiträge: 12
Registriert: 20. Jun 2018, 11:43
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Merlin1710 »

Sorry, vertan. 3 Jahre Probezeit, also insgesamt 6 Jahre.
Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. :!:
Taxlion178
Beiträge: 4
Registriert: 28. Jul 2023, 11:58
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Taxlion178 »

Merlin1710 hat geschrieben: 27. Jul 2023, 16:29 Hi, 5 Jahre Probezeit, und dann regelmäßige Beförderung nach jeweils einem Jahr, wenn man denn auf einem A9 Dienstposten sitzt und die Beurteilungen passen. Also frühestens nach 8 Jahren.
Beste Grüße
Wie kommst du auf Beförderungen nach je einem Jahr? Man wird nichtmal jedes Jahr beurteilt.
Gebetsmuehle
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Gebetsmuehle »

Das ist abhängig vom Dienstherrn und den entsprechenden Beförderungsregularien. In einigen Ländern ist eine Beförderung erst nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit möglich. Dann gibt es weitere Beförderungshemmnisse in der Form, dass eine Beförderungsfähigkeit erst 12 Monaten nach der letzten Beförderung gegeben ist.

In NRW nach aktuellem Recht:

3 Jahre Probezeit, Ernennung auf Lebenszeit in A6
1 Jahr Sperre nach der Ernennung auf Lebenszeit (hier gibt es auch Ausnahmen)
Beförderung A7
1 Jahr Sperre
Beförderung A8
1 Jahr Sperre
Beförderung A9
1 Jahr Sperre
Beförderung A9mZ

= 7 Jahre

Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. Obiges Beispiel ist daher vermutlich der Optimalfall.
Noob
Beiträge: 61
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Re: Finanzverwaltung NRW nach wievielen Dienstjahren A9+Z

Beitrag von Noob »

Ich bin jetzt kein Finanzbeamter in NRW, sondern in BW. Vielleicht interessiert es trotzdem, was ich dazu sagen kann.
Hier kann ich jetzt auch nur von mir berichten, denn heute sieht ja alles wieder anders aus. In BW beginnt ein Finanzbeamter im mD nach der Ausbildung direkt in A8 und kann bis A10 bzw. A10+Z befördert werden aufgrund des 4 Säulen Models. Zudem durchläuft jeder da einen individuellen Werdegang.

Also nun zu mir: Ich fing Ende 2013 als Beamter auf Probe mit A6 an. 2016 wurde ich Beamter auf Lebenszeit und 2017 wurde ich dann nach A7 befördert. In Baden Württemberg gibt es in der Finanzverwaltung nach einer Beförderung leider eine Beförderungssperre von DREI Jahren. Gesetzlich ist es zwar wie bei euch mit einem Jahr geregelt, aber es gibt hier eine Verordnung, welche 3 Jahre vorschreibt. Über die Gründe und Sinnhaftigkeit kann man streiten, will ich hier jetzt aber nicht. Nach diesen 3 Jahren wurde ich 2020 dann A8. Aufgrund der Umsetzung des 4 Säulen Models wurde ich Dezember 22 dann auf A9 übergeleitet, war keine Beförderung war. Seit August 2023 bin ich nun A10. Ohne dem 4 Säulen Modell wäre ich nun A9 und müsste somit noch mindestens 3 Jahre auf mein A9+Z warten.

Für die Beförderungen waren stets die Punktzahl der letzten Beurteilung relevant. In meiner ersten Beurteilung hatte ich 10 Punkte von möglichen 15. In der Regel werden in BW nach einer Beförderung Punkte abgezogen. In der zweiten Beurteilung erhielt ich jedoch 11 Punkte, was begründet werden musste. In der dritten Beurteilung hatte ich dann 9 Punkte eben wegen den beschriebenen Punktabzügen nach einer Beförderung. In dem Fall reichten die 9 Punkte aber zum Glück für die Beförderung nach A10. Wie es also in 3 Jahren aussieht, wage ich nicht abzuschätzen. Kann also gut sein, dass ich auf mein A10+Z (was eigentlich A9+Z gewesen wäre) nun länger als 3 Jahre warten muss.
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