Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 7. Jul 2023, 19:35
- Behörde: Justizvollzugsanstalt
- Geschlecht:
Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Hallo allerseits,
unsere Verwaltungsleitung lässt bei Aushändigung der dienstlichen Beurteilung eine Empfangsbestätigung unterzeichnen.
In dieser Empfangsbestätigung erklärt man sich mit der Beurteilung einverstanden (finde ich schon komisch) und zusätzlich verpflichtet man sich seine Beurteilung geheim zu halten.
Ich finde das etwas merkwürdig, ist das normal und rechtlich in Ordnung?
Wie kann ich denn herausfinden ob meine Beurteilung meiner Leistung entspricht? Ich habe doch keinerlei Vergleichsgruppe?
Wäre es nicht möglich " einen Schnitt zu veröffentlichen"?
unsere Verwaltungsleitung lässt bei Aushändigung der dienstlichen Beurteilung eine Empfangsbestätigung unterzeichnen.
In dieser Empfangsbestätigung erklärt man sich mit der Beurteilung einverstanden (finde ich schon komisch) und zusätzlich verpflichtet man sich seine Beurteilung geheim zu halten.
Ich finde das etwas merkwürdig, ist das normal und rechtlich in Ordnung?
Wie kann ich denn herausfinden ob meine Beurteilung meiner Leistung entspricht? Ich habe doch keinerlei Vergleichsgruppe?
Wäre es nicht möglich " einen Schnitt zu veröffentlichen"?
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Wenn deine Frage nicht so einen ernsten Hintergrund hätte...könnten man nur noch darüber lächeln...
Ich würde eine solche Beurteilung mit dem Vermerk einer Zustimmung nicht unterzeichnen. Damit verbaue ich mir jeglichen verwaltungsrechtlichen Einspruch für Unstimmigkeiten in dieser Beurteilung. Ich würde eine solche Formulierung streichen und Ersatzweise mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" unterschreiben.
Auch eine Geheimhaltungsklausel würde ich nicht unterschreiben. Die Beurteilung ist u.a. ein wichtiges Instrumentarium für eine Bewerbung für ein anderes/nächsthöheres Amt in der Behörde. Damit hat neben dem Verfasser und dem Beurteilten eine Vielzahl weiterer Personen Leserechte zum Inhalt der Beurteilung.
Hast Du schon einmal in das BDSG bzw. BBG geschaut?
Vielleicht hilft Dir auch dieses Urteil ... BVerwG 2 C 2.21 - Urteil vom 07. Juli 2021
(BVerwG: Dienstliche Beurteilung von Beamten müssen in Rechtsnormen geregelt sein, Richtlinien allein sind nicht ausreichend)
Ich würde eine solche Beurteilung mit dem Vermerk einer Zustimmung nicht unterzeichnen. Damit verbaue ich mir jeglichen verwaltungsrechtlichen Einspruch für Unstimmigkeiten in dieser Beurteilung. Ich würde eine solche Formulierung streichen und Ersatzweise mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" unterschreiben.
Auch eine Geheimhaltungsklausel würde ich nicht unterschreiben. Die Beurteilung ist u.a. ein wichtiges Instrumentarium für eine Bewerbung für ein anderes/nächsthöheres Amt in der Behörde. Damit hat neben dem Verfasser und dem Beurteilten eine Vielzahl weiterer Personen Leserechte zum Inhalt der Beurteilung.
Hast Du schon einmal in das BDSG bzw. BBG geschaut?
Vielleicht hilft Dir auch dieses Urteil ... BVerwG 2 C 2.21 - Urteil vom 07. Juli 2021
(BVerwG: Dienstliche Beurteilung von Beamten müssen in Rechtsnormen geregelt sein, Richtlinien allein sind nicht ausreichend)
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
-
- Beiträge: 98
- Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
So einen Mist habe ich auch noch nie gehört, dass man nicht mit anderen drüber reden darf. Ich würde die Unterschrift verweigern und dann müsste der Vorgesetzte einen Zeugen dazu holen, das dir die Beurteilung übergeben wurde und so könntest du im Anschluß trotzdem drüber reden. Alle Kollegen müssten das genauso machen aber wie es halt nun mal so ist, sind einige mit Sicherheit zu feige es so durchzuziehen und der ein oder andere will ja noch was werden. Folglich kämpfst du alleine.
Was passiert wenn du nicht unterschreibst eben weil du nicht einverstanden bist? Grundsätzlich, so kenne ich das wird eine Beurteilung ausgehändigt und man unterschreibt dafür und nicht für den Inhalt.
Was passiert wenn du nicht unterschreibst eben weil du nicht einverstanden bist? Grundsätzlich, so kenne ich das wird eine Beurteilung ausgehändigt und man unterschreibt dafür und nicht für den Inhalt.
-
- Beiträge: 473
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Man unterschreibt eigentlich den Passus, dass die Beurteilung eröffnet wurde, also, dass man diese zur Kenntnis genommen hat.
Darüber hinaus gibt es bei meinen Beurteilungen immer noch ein Feld, in welchem der beurteilten Beamte sich äußern kann, wenn er möchte.
Habe das einmal gemacht, prompt kam vom Personaler die Anfrage, ob dies als Widerspruch gewertet werden soll...
Die Noten, Quoten und die Verteilung wird bei meiner, alketdings6sehr großen Behörde 1 Jahr später anonymisiert veröffentlicht. Erst da kann man sich "einordnen", bringt also nicht viel.
Eine Geheimhaltung kann m. E. nicht verlangt werden, habe ich bei verschiedenen Behörden in über 40 Dienstjahren auch noch nie erlebt!
Das dürfte auch beamtenrechtliche auf tönernen Füßen stehen. Wenn das so wie bei dir laufen soll, will man wohl bei Beförderungen Konkurrentenklagen vermeiden, zudem hätte man sich ja einverstanden erklärt und das Ding wäre gelaufen.
Was sagt denn der Personalrat dazu?
Darüber hinaus gibt es bei meinen Beurteilungen immer noch ein Feld, in welchem der beurteilten Beamte sich äußern kann, wenn er möchte.
Habe das einmal gemacht, prompt kam vom Personaler die Anfrage, ob dies als Widerspruch gewertet werden soll...
Die Noten, Quoten und die Verteilung wird bei meiner, alketdings6sehr großen Behörde 1 Jahr später anonymisiert veröffentlicht. Erst da kann man sich "einordnen", bringt also nicht viel.
Eine Geheimhaltung kann m. E. nicht verlangt werden, habe ich bei verschiedenen Behörden in über 40 Dienstjahren auch noch nie erlebt!
Das dürfte auch beamtenrechtliche auf tönernen Füßen stehen. Wenn das so wie bei dir laufen soll, will man wohl bei Beförderungen Konkurrentenklagen vermeiden, zudem hätte man sich ja einverstanden erklärt und das Ding wäre gelaufen.
Was sagt denn der Personalrat dazu?
MS
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 7. Jul 2023, 19:35
- Behörde: Justizvollzugsanstalt
- Geschlecht:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Naja, beim Personalrat war ich deswegen nicht. War auch n bißchen überrumpelt von der ganzen Geschichte und mache mir erst jetzt hinterher Gedanken darüber.
Ich habe natürlich mit meinen Kollegen über die Punktevergabe geredet, und promot bekam ich einen Anruf vom Vorgesetzten daß das nicht erwünscht ist.
Be uns ist es halt so daß es (wie in wahrscheinlich jeder Behörde) extreme Vetternwirtschaft gibt.
Die zwei Kollegen aus dem gleichen Heimatort (sind privat auch befreundet) wie der Vorgesetzte haben die besten Punkte und auch die Sonderposten bekommen. Ist ja klar.
Und bei unserem Personalratsvertreter sitzt der Vorgesetzte jeden Tag zum Kaffeetrinken.
Also von der Seite gibt es auch eher weniger Rückendeckung
Ich kenne das auch noch aus einer anderen JVA, dort ist es ähnlich.
Wie sind denn eure Erfahrungen mit solchen Kumpaneien, ist so etwas normal?
Ich habe natürlich mit meinen Kollegen über die Punktevergabe geredet, und promot bekam ich einen Anruf vom Vorgesetzten daß das nicht erwünscht ist.
Be uns ist es halt so daß es (wie in wahrscheinlich jeder Behörde) extreme Vetternwirtschaft gibt.
Die zwei Kollegen aus dem gleichen Heimatort (sind privat auch befreundet) wie der Vorgesetzte haben die besten Punkte und auch die Sonderposten bekommen. Ist ja klar.
Und bei unserem Personalratsvertreter sitzt der Vorgesetzte jeden Tag zum Kaffeetrinken.
Also von der Seite gibt es auch eher weniger Rückendeckung
Ich kenne das auch noch aus einer anderen JVA, dort ist es ähnlich.
Wie sind denn eure Erfahrungen mit solchen Kumpaneien, ist so etwas normal?
-
- Beiträge: 98
- Registriert: 11. Feb 2013, 12:50
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Was hast du dem Vorgesetzten gesagt? Hast du dich entschuldigt oder ihm gesagt, dass er sich seine Schweigevereinbarung sonst wo hinstecken kann?
- Ruheständler
- Beiträge: 857
- Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
- Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
- Geschlecht:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
...ich habe das damals so gehalten ,meine dienstlichen Beurteilungen habe ich mit einigen Kollegen durchgesprochen nach dem Motto was hat den der Chef bei Dir so geschrieben usw. das ist meines Erachtens auch legitim, was man natürlich nicht machen darf bei weiteren dienstlichen Schreiben z.B. Bewerbungsschreiben an die Dienststelle, Bezug nehmen auf eigene Beurteilungspunkte und diese mit Beurteilungen anderer Kollegen anführen, nach dem Motto ich habe aber bessere Bewertungen als der andere Kollege u.s.w. das würde dann mit Sicherheit ein Eigentor werden, so verstehe ich diese Verschwiegenheitserklärung.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Hallo,
darf ich auf diesen alten Post mal die Frage stellen, wie man rechtlich und formell richtig gegen eine Beurteilung vorgehen kann, mit der man nicht einverstanden ist?
Mein Vorgesetzter ist nicht in der Lage, objektiv und wohlwollend zu beurteilen und tut das auch gegenüber anderen Kollegen kund (die natürlich nicht aussagen würden für mich, jeder guckt ja wo er bleibt).
d.h. unterschreibe ich die Beurteilung nach Eröffnung? Oder vermerke ich bereits etwas wie "zur Kenntnis genommen, jedoch nicht anerkannt" o.ä.?
Und wo reiche ich einen Widerspruch / Einspruch ein? Ist es nur eine Gegendarstellung, die dann zur Akte genommen wird oder wie weit kann man da gehen? Mit Anwalt oder ohne?
darf ich auf diesen alten Post mal die Frage stellen, wie man rechtlich und formell richtig gegen eine Beurteilung vorgehen kann, mit der man nicht einverstanden ist?
Mein Vorgesetzter ist nicht in der Lage, objektiv und wohlwollend zu beurteilen und tut das auch gegenüber anderen Kollegen kund (die natürlich nicht aussagen würden für mich, jeder guckt ja wo er bleibt).
d.h. unterschreibe ich die Beurteilung nach Eröffnung? Oder vermerke ich bereits etwas wie "zur Kenntnis genommen, jedoch nicht anerkannt" o.ä.?
Und wo reiche ich einen Widerspruch / Einspruch ein? Ist es nur eine Gegendarstellung, die dann zur Akte genommen wird oder wie weit kann man da gehen? Mit Anwalt oder ohne?
-
- Beiträge: 473
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Gegendarstellung kann man machen, die verschwindet aber zusammen mit der Beurteilung in der Personalakte und bei Entscheidungen (z. B. Beförderung: kommt es dann doch nur auf den tatsächlichen Punktwert in der Beurteilung an. Wie sagt man zu solchen nicht förmlichen Mittel immer?
Die 3 f! Formlos, fristlos, fruchtlos!
Die 3 f! Formlos, fristlos, fruchtlos!
MS
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
ok, d.h. die Gegendarstellung ist das einzige, was man tun kann? Es gibt keinen förmlichen Widerspruch / Einspruch etc. ? Es müsste hierzu doch auch einschlägige Vorschriften /Rechtsprechung geben.Mainstream1 hat geschrieben: ↑1. Aug 2023, 14:05 Gegendarstellung kann man machen, die verschwindet aber zusammen mit der Beurteilung in der Personalakte und bei Entscheidungen (z. B. Beförderung: kommt es dann doch nur auf den tatsächlichen Punktwert in der Beurteilung an. Wie sagt man zu solchen nicht förmlichen Mittel immer?
Die 3 f! Formlos, fristlos, fruchtlos!
Letztlich ist man dann wahrscheinlich als Querulant verschrien, wenn man die Gegendarstellung einlegt.
-
- Beiträge: 473
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Dass man keinen Widerspruch einlegen kann, habe ich damit nicht gesagt. M. E. sind die Erfolgsaussichten eher mau, auch bei Gericht, da es halt immer einen Beurteilungsspielraum gibt. Zudem ersetzt das Geticht6nicht die Beurteilung sondern maximal wird der Dienstherr verurteilt unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtrs eine neue Beurteilung zu erstellen. Freunde macht man sich damit natürlich nicht und es kann durchaus sein, dass dann EdeKa (Ende der Karriere) ist und die Vorgesetzen einen dann auf dem Kicker haben. Es findet sich dann immer etwas, was man falsch gemacht hat. Besser kann es danach also kaum werden... nur meine Erfahrung nach mehrmals 40 Diendstahren. Ich würde es also lassen und mir lieber eine andere Stelle oder mal das Gespräch mit Vorgesetzen oder dem PR suchen.
Hier ein Link, den ich mal zur Ansicht bezüglich des Verfahrens zum Rechtsweg einstelle:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ng0101.htm
Hier ein Link, den ich mal zur Ansicht bezüglich des Verfahrens zum Rechtsweg einstelle:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ng0101.htm
MS
Re: Verschwiegenheitserklärung bei dienstlicher Beurteilung
Wenn man an einen doofen Beurteiler gerät, ist im Zweifel aber auch EdeKa.
Danke für den Link, sehr aufschlussreich.
Danke für den Link, sehr aufschlussreich.