Beurteilung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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HundKatzeMaus
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Beurteilung

Beitrag von HundKatzeMaus »

Hallo zusammen,

ich bin seit 14 Jahren bei einer Kommune in Bayern Beamter im gD, nachdem ich mich von einer anderen Kommune versetzen hab lassen.

Irgendwie ist es mir nie "aufgefallen", ich sahirgendwie bislang auch keine Notwendigkeit, ich habe in den letzten 14 Jahren keine einzige Beurteilung erhalten. Nachdem ich mich etwas eingelesen habe, ist eine Regelbeurteilung doch Pflicht ?!

Ist das überhaupt zulässig so ? ich könnte mich ja nicht einmal bewerben, ohne aktuelle Beurteilung.

Danke für Eure Hilfe !
Mainstream1
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Re: Beurteilung

Beitrag von Mainstream1 »

Gab es denn die letzten 14 Jahre auch keine Beförderung? Eine Beurteilung ist da doch Grundlage.

Ohne Beurteilung sind nur Wahlbeamtenstellen. Das wird es doch nicht sein?
MS
HundKatzeMaus
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Re: Beurteilung

Beitrag von HundKatzeMaus »

Ich bin auf einer A 11 Planstelle und auf diese damals versetzt worden. Seither gab es keine Beförderung.
Da es bei uns nur zwei Beamte sind, ansonsten nur Angestellte, hab ich da keinen Vergleich. Deren Stellen können ja schneller mal angehoben werden.

Unsere Personalstelle ist leider total unfähig, da muss man schon selber mit Wissen ankommen.

Da ich mit dem Gedanken eines Dienstherrenwechsels spiele, ist mir das mit der Beurteilung gekommen.
Gebetsmuehle
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Re: Beurteilung

Beitrag von Gebetsmuehle »

Gerade in so einer kleinen Vergleichsgruppe wird es bereits aus verfahrensökonomischen Gründen keine Regelbeurteilung, sondern nur Anlassbeurteilungen geben. In Kommunen ist es jetzt auch nicht gerade ungewöhnlich, dass man sich auf jeden hochdotierteren Dienstposten aktiv bewerben muss. Mit der Perspektive eines Bewerbungsprozesses wird man dich auf Antrag sicherlich beurteilen; hier wäre halt die Frage, ob das für dich gewinnbringend ist.
HundKatzeMaus
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Re: Beurteilung

Beitrag von HundKatzeMaus »

Das klingt plausibel mit der nicht vorhandenen Vergleichsgruppe.

Dennoch steht in Art. 56 LlbG :
"Fachliche Leistung, Eignung und Befähigung sind mindestens alle drei Jahre dienstlich zu beurteilen (periodische Beurteilung)."

Ein Ausnahmetatbestand liegt bei mir nicht vor.
Über die drei Jahre bin ich schon lange drüber ....

Für eine Bewerbung , extern, muss ich da wohl eine Anlassbeurteilung beantragen.
Da weiss dann mein Vorgesetzter gleich Bescheid, warum .
Pipapo
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Re: Beurteilung

Beitrag von Pipapo »

HundKatzeMaus hat geschrieben: 16.06.2023 21:07 Das klingt plausibel mit der nicht vorhandenen Vergleichsgruppe.

Dennoch steht in Art. 56 LlbG :
"Fachliche Leistung, Eignung und Befähigung sind mindestens alle drei Jahre dienstlich zu beurteilen (periodische Beurteilung)."

Ein Ausnahmetatbestand liegt bei mir nicht vor.
Über die drei Jahre bin ich schon lange drüber ....

Für eine Bewerbung , extern, muss ich da wohl eine Anlassbeurteilung beantragen.
Da weiss dann mein Vorgesetzter gleich Bescheid, warum .
Dann nenn doch deiner Personalstelle den Art. 56 und besteh auf eine Beurteilung.