Besoldungsrunde 2023

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Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Eilmeldung der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
"Meldung mit etwas mehr Substanz als aus dem Forum ÖD... aber nicht offiziell"

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/d ... d-gle.html

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen in die Regelungen zur Gewährung der Sonderzahlungen einbezogen werden, wobei der Umfang der Einbeziehung – z.B. in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes - derzeit noch nicht belastbar ist.
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Verdi News:
BMI legt Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor
https://beamte.verdi.de/themen/besoldun ... 1a4a160100

Erfreulich ist auch hier, dass der Einsatz von ver.di und DGB Erfolg hatte und die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfänger*innen steuerfrei ausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfänger*innen wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Zahlung unter Umständen erst im Spätsommer/Herbst.
Käptn iglo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Käptn iglo »

Demnach lag "Bollerfamily" mit dem Beitrag vom 30.05.2023 völlig richtig. Danke an "Bollerfamily" für die schnelle Weitergabe der interessanten Infos.
Gruß Käptn iglo
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zeerookah
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von zeerookah »

Käptn iglo hat geschrieben: 07.06.2023 21:31 Demnach lag "Bollerfamily" mit dem Beitrag vom 30.05.2023 völlig richtig. Danke an "Bollerfamily" für die schnelle Weitergabe der interessanten Infos.
Dem Dank an "Bollerfamily" kann ich mich nur anschliessen :D
Acta
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Acta »

Erfreulich.

Aber: Bleibt denn der Entwurf für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) denn weiterhin bestehen? Hierzu hört man gar nichts mehr…

Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 1a4a160110




Beispielrechnung 2024a der A-Besoldungstabelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... a&matrix=1
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/D ... en&ccm=100

Steuerfreie Inflationsausgleichszahlung
Empfänger:innen von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger:innen der Fall war.

" Anteilssatzes" Wie muss man das verstehen / was ist gemeint ?
Gertrud1927
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ich denke weil Witwen erhalten ja nur einen Anteil von der Versorgung des Verstorbenen. Das wäre dann der Anteilssatz auch für die Inflationsausgleichszahlung.
Pipapo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Pipapo »

Ich verstehe dass so. Wenn ein aktiver Beamter 100% bekommt, bekommt eine Versorgungsempfänger nur z. B. 71%, je nach seinem Ruhegehaltssatz.
Gertrud1927
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Aber die Witwe doch nur 60% von seinem Ruhegehaltssatz. Also nur einen Anteil davon.
Micha0815
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Hier der Referentenentwurf

Beitrag von Micha0815 »

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html
Zuletzt geändert von Micha0815 am 08.06.2023 13:24, insgesamt 3-mal geändert.
Käptn iglo
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Käptn iglo »

Respekt an Gertrud1927, wenn sie Jahrgang 1927 und hier im Forum unterwegs ist.
Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Tja, die Versorgungsbezüge voll ausgeschöpft l, könnte man sagen und auch noch fit für das digitale Zeitalter. :P
MS
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Referentenentwurf:
Bei Empfängern von Mindestversorgungsbezügen gilt für die Gewährung der Leistungen nach Absatz 1 und 2 der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz. Die Leistungen nach Absatz 1 und 2 gelten nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleiben bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vor-schriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.

Mindestruhegehaltssatz 65 % ?? oder was ?

Warum geben die diesen Leuten nicht den vollen Betrag..bei den Inflationsraten.
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zeerookah
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von zeerookah »

Käptn iglo hat geschrieben: 08.06.2023 13:01 Respekt an Gertrud1927, wenn sie Jahrgang 1927 und hier im Forum unterwegs ist.
Der/die Userin ist nicht Jahrgang 1927
Bajuwaren4
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Bajuwaren4 »

Mindestruhegehaltssatz 65 % ?? oder was

....oder 35,40%, je nachdem.

Die einen so, die anderen Pechvögel so?????