Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
@Tobi J : Nach momentanen Wissen nicht.
Mfg
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Re: Besoldungsrunde 2023
Verschwörungstheorie ist ein Ausdruck, den ignorante, geistig schwache Menschen benutzen, um sich nicht mit den Lügen der Regierung und den Medien auseinandersetzen zu müssen.
Und Schwurbler ist jene Bezeichnung, die diese dummen, zutiefst manipulierten Menschen wählen, um wache, intelligente Menschen herabzuwürdigen.
Das alles tun diese bedauernswerten Zeitgenossen, um eine aus dem Widerspruch von Entscheidung und Wahrnehmung folgende innere Spannung – die Kognitive Dissonanz – besser zu ertragen.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Es muss ja ein irgendwie genanntes Besoldungsanpassungsgesetz geben. Es müsste einen Entwurf geben. Über eine Seite vom Deutschen Bundestag müsste man zumindest diesen Gesetzesentwurf s e h e n.
Nancy Facer hat es ja klar gesagt - vor einem Monat - allein w o ist die Drucksache (Entwurf)?? in der Pipeline??
… und es ist Sommer und die Abgeordneten gehen bald in. Urlaub. Und was hört man von den Gewerkschaften?? Zum Glück ist keine WM. Sonst würde Man U. U. Eine Nullrunde erwarten können - wie damals beim Sommermärchen. Alle waren happy und lagen sich in den Armen als die KM Pauschale still und leise abgeschafft wurde.
Nicht falsch verstehen. Ich frage nur und ich habe dieses Gefühl, dass man das alles schon erlebt hat.
Nancy Facer hat es ja klar gesagt - vor einem Monat - allein w o ist die Drucksache (Entwurf)?? in der Pipeline??
… und es ist Sommer und die Abgeordneten gehen bald in. Urlaub. Und was hört man von den Gewerkschaften?? Zum Glück ist keine WM. Sonst würde Man U. U. Eine Nullrunde erwarten können - wie damals beim Sommermärchen. Alle waren happy und lagen sich in den Armen als die KM Pauschale still und leise abgeschafft wurde.
Nicht falsch verstehen. Ich frage nur und ich habe dieses Gefühl, dass man das alles schon erlebt hat.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Aus dem Forum öffentlicher Dienst
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ( Vertrauensperson)
….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ( Vertrauensperson)
….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
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Re: Besoldungsrunde 2023
@Bollerfamily
Das hab ich gestern auch gelesen..aber kopiert man das einfach so in ein anderes
Forum ??.
Ob das stimmt und so kommt..wer weiss das schon.
Besser erstmal die Füße stillhalten.
Das hab ich gestern auch gelesen..aber kopiert man das einfach so in ein anderes
Forum ??.
Ob das stimmt und so kommt..wer weiss das schon.
Besser erstmal die Füße stillhalten.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Weitere Informationen.
Quelle:
https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... 23_Nr6.pdf
https://www.derwesten.de/politik/rente- ... 76974.html (Neiddebatte - mal wieder, vom 30.05.2023)
https://www.evg-online.org/meldungen/de ... -beamtinn/
Quelle:
https://www.dpolg.de/fileadmin/user_upl ... 23_Nr6.pdf
https://www.derwesten.de/politik/rente- ... 76974.html (Neiddebatte - mal wieder, vom 30.05.2023)
https://www.evg-online.org/meldungen/de ... -beamtinn/
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Re: Besoldungsrunde 2023
@ Acta : Alles schön und gut, aber von den Beamtinnen/Beamten im Ruhestand ist wieder keine Rede, ich fürchte also, das die Einmalzahlung zwecks Ausgleichs der Inflation nur für die aktiven ist.
Mfg
Andi12
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Andi12
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Re: Besoldungsrunde 2023
@Andi12: Bollerfamily" hatte doch auch "..... Versorgungsempfänger....." geschrieben.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ah, danke, werde ich wohl noch mal nachlesen müssen.
Mfg
Andi12
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Andi12
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Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo,
mWn wird der Inflationsausgleich anteilmässig gezahlt. Soll heißen, bei 70% Pension gibt es 70% Inflationsausgleich. Hätte ja aber bei zeitgleicher Übertragung jetzt schon kommen müssen. War aber nix drauf auf dem Zettel. Vermutlich zeitlich nicht mehr funktioniert.
mWn wird der Inflationsausgleich anteilmässig gezahlt. Soll heißen, bei 70% Pension gibt es 70% Inflationsausgleich. Hätte ja aber bei zeitgleicher Übertragung jetzt schon kommen müssen. War aber nix drauf auf dem Zettel. Vermutlich zeitlich nicht mehr funktioniert.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Gehe mal davon aus, dass das Thema noch lange nicht eingetütet ist.Telekommi hat geschrieben: ↑01.06.2023 13:31 Hallo,
mWn wird der Inflationsausgleich anteilmässig gezahlt. Soll heißen, bei 70% Pension gibt es 70% Inflationsausgleich. Hätte ja aber bei zeitgleicher Übertragung jetzt schon kommen müssen. War aber nix drauf auf dem Zettel. Vermutlich zeitlich nicht mehr funktioniert.
Das BMI dürfte keine Eile haben, zu entscheiden und - im positiven Fall - auszuzahlen. Man spart letztendlich jeden Monat Geld und gewinnt Zeit, Pläne zu schmieden um die "verlorenen" €uronen wieder reinzuholen, resp. einzusparen.
Das Spielchen kennen wir doch seit Jahrzehnten....
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Re: Besoldungsrunde 2023
@1615ks: Einfach nur bei Bollerfamily 30. Mai 2023, 19:29 nachlesen.
Schöne Grüße
Käptn iglo
Schöne Grüße
Käptn iglo
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Re: Besoldungsrunde 2023
Was soll er da nachlesen...nix davon ist offiziell .
Das letzte mal sollte das Urteil vom Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden..
was ist gekommen..NIX.
Dabei war alles fertig..Rundengespräch zu teuer.Absage !
Und zur Info:
Lindner verschickt Sparvorgaben an alle Ministerien
Leistungskürzungen, auch bei den Sozialausgaben, seien aber nun nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen,
sollten die Ministerien nicht ausreichende Einsparungen vornehmen, heißt es.
Das letzte mal sollte das Urteil vom Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden..
was ist gekommen..NIX.
Dabei war alles fertig..Rundengespräch zu teuer.Absage !
Und zur Info:
Lindner verschickt Sparvorgaben an alle Ministerien
Leistungskürzungen, auch bei den Sozialausgaben, seien aber nun nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen,
sollten die Ministerien nicht ausreichende Einsparungen vornehmen, heißt es.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ich lese gern, intensiv und im Kleingedruckten auf diesen Seiten:Käptn iglo hat geschrieben: ↑01.06.2023 17:32 @1615ks: Einfach nur bei Bollerfamily 30. Mai 2023, 19:29 nachlesen.
Schöne Grüße
Käptn iglo
https://www.bundestag.de/
https://www.bundestag.de/protokolle
https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/s ... -node.html
Orakel, Propaganda und Forderungen von Gewerkschaftsseiten nehme ich zur Kenntnis. Mehr nicht. Von mir haben die niemals D-Mark oder Euros erhalten. Aus gutem - meinem - Grund.
Zum "Gute-Laune-machen" bin ich nicht hier....
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ich gehe mal davon aus, dass wir die Erhöhung auch bekommen, allein schon weil die Bundesinnenministerin dies auch bestätigt hat (zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Abschlusses auf die Beamten).
Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir als Ruheständler von der Besoldungserhöhung in irgendeiner Form abgekoppelt werden.
Allein schon aus dem Grund, dass bei Anpassung der Besoldungstabellen, also Anpassung der Grundvergütung durch Sockelbetrag + prozentuale Erhöhung dies die Grundlage zur Berechnung ist. Meine Bezügemitteilung, die ich nur noch sporadisch bei Änderung bekomme, zeigt als Grundlage die Bezüge meiner Besoldungsgruppe und dann werden davon als Ruhebezüge die 69,.. % ausgerechnet. Anschließend erfolgen die Abzüge (Steuer usw.)
Ansonsten müssten ja die Pensionen komplett abgekoppelt werden von den Besoldungstabellen.
Was ich mir allerdings auch denke, ist, das es noch dauert, so bis Oktober oder November.
Bin da halt Optimist.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir als Ruheständler von der Besoldungserhöhung in irgendeiner Form abgekoppelt werden.
Allein schon aus dem Grund, dass bei Anpassung der Besoldungstabellen, also Anpassung der Grundvergütung durch Sockelbetrag + prozentuale Erhöhung dies die Grundlage zur Berechnung ist. Meine Bezügemitteilung, die ich nur noch sporadisch bei Änderung bekomme, zeigt als Grundlage die Bezüge meiner Besoldungsgruppe und dann werden davon als Ruhebezüge die 69,.. % ausgerechnet. Anschließend erfolgen die Abzüge (Steuer usw.)
Ansonsten müssten ja die Pensionen komplett abgekoppelt werden von den Besoldungstabellen.
Was ich mir allerdings auch denke, ist, das es noch dauert, so bis Oktober oder November.
Bin da halt Optimist.