Hallo shenoa,
schau mal in § 61 LBesG NRW (
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=623906).
Wechselst du in den Dienst des Landes NRW und verringern sich dadurch deine Bruttobezüge, bekommst du eine sogenannte Ausgleichszulage in Höhe der entstehenden "Lücke". Im Ergebnis verdienst du also das Gleiche oder mehr als vorher - je nachdem, wie hoch die Besoldung bei deinem bisherigen Dienstherrn war. Explizit genannt ist dort auch die Amtszulage, also das "Z".
§ 27 BLV ist nur auf Bundesbeamte anzuwenden (§ 1 BLV). Gegebenenfalls gibt es in deinem Ziel-Bundesland aber eine ähnliche Regelung in der Laufbahnverordnung, denn soweit ich weiß, ist ein Aufstieg bei fast allen Dienstherren zumindest in der Theorie möglich. Was auf jeden Fall gehen sollte, ist eine Versetzung nach Befördeurng. Sprich du wirst durch den Aufstieg nach § 27 BLV von A13Z nach A14 befördert (beim Bund). Dann sollte dich ein Dienstherr auch in A 14 übernehmen können, denn du hast dich ja offensichtlich bewährt.