Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Moderator: Moderatoren
Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Hallo,
Ich habe folgendes Problem: anerkannte Dienstunfall . Dauerhaft Physiotherapie und Ergotherapie notwendig. Kosten werden nur nach Beihilfehöchstsatz übernommen, der aber so niedrig liegt (noch unter GKV), dass ich keinen Therapeuten finde, der zu diesem Satz arbeiten möchte, zumal das ja privat abgerechnet werden muss. So entstehen zwischen 10 und 30 Euro Eigenanteil pro Sitzung, was auf Dauer nicht tragbar ist.
Die Dienstunfallfürsorge Land Hessen muss privat abgerechnet werden und wird dann erstattet bis zu den Höchstsätzen der Beihilfe (Heilmittelkatalog).
Gibt es das ähnliche Erfahrungen oder Tipps ? Bin in der GKV , habe also keine PKV.
Danke und Grüße
Ich habe folgendes Problem: anerkannte Dienstunfall . Dauerhaft Physiotherapie und Ergotherapie notwendig. Kosten werden nur nach Beihilfehöchstsatz übernommen, der aber so niedrig liegt (noch unter GKV), dass ich keinen Therapeuten finde, der zu diesem Satz arbeiten möchte, zumal das ja privat abgerechnet werden muss. So entstehen zwischen 10 und 30 Euro Eigenanteil pro Sitzung, was auf Dauer nicht tragbar ist.
Die Dienstunfallfürsorge Land Hessen muss privat abgerechnet werden und wird dann erstattet bis zu den Höchstsätzen der Beihilfe (Heilmittelkatalog).
Gibt es das ähnliche Erfahrungen oder Tipps ? Bin in der GKV , habe also keine PKV.
Danke und Grüße
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Im Beamtenversorgungsgesetz ist nicht ersichtlich, dass vorgesehen ist, dass du anteilige Kosten trägst. Ist das eine Landesregelung? Ich kenne es aus meinem BL so, dass ich z.B. Therapie beantrage und bei Kostenzusage der Satz genannt wird, zu dem abgerechnet werden darf. Der Satz entspricht meines Wissens i.d.R. der Landesbeihilferegelung. Für erfolgte Leistung erhalte ich eine Rechnung, die ich mit Kostenübernahmeantrag einreiche bei Unfallfürsorgestelle.
Hast du nach der Rechtsgrundlage gefragt oder kennst du sie?
Hast du nach der Rechtsgrundlage gefragt oder kennst du sie?
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Danke für die Antwort. Das Verfahren in Hessen ist so wie oben dargestellt. Im Merkblatt ist es so erklärt:
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
…
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
…
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
-
- Beiträge: 281
- Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
verstehe ich das richtig, dass wenn man einen dienstunfall hatte, man wie in deinem fall schlechter gestellt ist als wenn die abrechnung ueber die beihilfe erfolgt? kann man die abrechnung nicht einfach von vorneherein ueber beihilfe und pkv machen?trulla hat geschrieben: ↑11. Mär 2023, 22:59 Danke für die Antwort. Das Verfahren in Hessen ist so wie oben dargestellt. Im Merkblatt ist es so erklärt:
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
…
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
"Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf." schliesst der satz die beihilfe und pkv aus? na das waere ja eine ganz schoene sauerei. sollte man nicht besser gestellt sein wenn man auf grund eines dienstunfalls behandelt werden muss?
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Dienstunfall darf nicht uber Beihilfe und KV abgerechnet werden (das steht auch bei jedem Beihilfeantrag dabei).
Da ich in der GKV bin, muss ich jeden Arztbesuch vorher klären und im Zweifelsfall separate Abrechnung fordern (das ist nervig, da ja viele Dinge gar nicht so trennbar sind, ist ja ein und der gleiche Körper ).
Bei den Heilmitteln ist das Problem , dass die Beihilfehöchstsätze so niedrig sind.
Beispiel : KG 25,70 / Einheit.der Satz der GKV liegt schon drüber , für private Patienten werden hier zwischen 35 und 45 Euro berechnet. Die Differenz muss ich dann zahlen…
Da ich in der GKV bin, muss ich jeden Arztbesuch vorher klären und im Zweifelsfall separate Abrechnung fordern (das ist nervig, da ja viele Dinge gar nicht so trennbar sind, ist ja ein und der gleiche Körper ).
Bei den Heilmitteln ist das Problem , dass die Beihilfehöchstsätze so niedrig sind.
Beispiel : KG 25,70 / Einheit.der Satz der GKV liegt schon drüber , für private Patienten werden hier zwischen 35 und 45 Euro berechnet. Die Differenz muss ich dann zahlen…
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Erstattet die GKV nicht z.B. Physio nach GOÄ?
Die Beihilfe (anteilig) darf m.W. nicht weniger erstatten als die GKV, vielleicht wirst du dazu fündig.
Die Beihilfe (anteilig) darf m.W. nicht weniger erstatten als die GKV, vielleicht wirst du dazu fündig.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Die GOÄ ist fur privatärztliche Behandlungen außerhalb der GKV . Die GKV hat ihre eigenen Tarife.
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
@trulla Ich habe in der Verwaltungsvorschrift der Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) gesehen, dass es eine Regelung gibt für Vereinbarungen oder Verträgen zwischen bestimmten Gruppen von Leistungserbringern, siehe unten*. Ich weiß aber nicht, ob das auf dein Anliegen zutrifft. Frag doch hier https://www.physio-deutschland.de/fachk ... rgung.html mal nach, falls die Infos der Seite - auch für einzelne BL - nicht die Antwort geben.
* Rechnungen, die auf Grund von Vereinbarungen, Verträgen zwischen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern und Krankenkassen nach dem SGB V, Unternehmen der privater Krankenversicherungen oder Beihilfeträgern erstellt worden sind, bedürfen keiner weiteren Prüfung durch die Festsetzungsstelle. Die Pauschalbeträge können als beihilfefähig anerkannt werden. Dabei ist ausreichend, wenn in der Rechnung auf die Vereinbarung oder den Vertrag verwiesen wird.
* Rechnungen, die auf Grund von Vereinbarungen, Verträgen zwischen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern und Krankenkassen nach dem SGB V, Unternehmen der privater Krankenversicherungen oder Beihilfeträgern erstellt worden sind, bedürfen keiner weiteren Prüfung durch die Festsetzungsstelle. Die Pauschalbeträge können als beihilfefähig anerkannt werden. Dabei ist ausreichend, wenn in der Rechnung auf die Vereinbarung oder den Vertrag verwiesen wird.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Ich bin seit Jahren in Behandlung. Die Phsiotherapeuten bekommen doch von uns mehr als von den gesetzlich Versicherten.
Beihilfe und private Kassen erstatten 25.70 KG, 29,70 manuelle Therapie, 36,20 Naturfango normal - Ganzkörper 46,20, KGG am Gerät 46,20
also da solltest du doch Therapeuten finden.
Ich denke das ist eher so, dass die Therapeuten der Meinung sind auch die gesetzlich Versicherten zahlen zu jeder Behandlung einen bestimmten Anteil selbst dazu. Also verlangen sie das von uns auch. Das habe ich auch schon erlebt, aber dann ist das die falsche Praxis für mich.
Die Sätze wurden vor einigen Jahren angehoben. Früher haben die Therapeuten echt jahrelang für dieselbe Gebühr gearbeitet, da konnten sie nur ü berleben, wenn der Arzt zur KG oder manuellen Therapie Wärme oder Fango verordnet hat.
Sie haben dann einfach weniger Zeit behandelt - nicht zulässig, aber was willst als abhängiger Patient machen.
Ich würde vorher mit dem Behandler sprechen.
Wenn die Behandler nicht nach den Beihilfesätzen abrechnen, bleibst du echt selbst drauf sitzen. Sie müssen sich nicht an die Sätze der Beihilfe halten. Physio ist nicht vergleichbar mit der GOÄ der Ärzte.
Beihilfe und private Kassen erstatten 25.70 KG, 29,70 manuelle Therapie, 36,20 Naturfango normal - Ganzkörper 46,20, KGG am Gerät 46,20
also da solltest du doch Therapeuten finden.
Ich denke das ist eher so, dass die Therapeuten der Meinung sind auch die gesetzlich Versicherten zahlen zu jeder Behandlung einen bestimmten Anteil selbst dazu. Also verlangen sie das von uns auch. Das habe ich auch schon erlebt, aber dann ist das die falsche Praxis für mich.
Die Sätze wurden vor einigen Jahren angehoben. Früher haben die Therapeuten echt jahrelang für dieselbe Gebühr gearbeitet, da konnten sie nur ü berleben, wenn der Arzt zur KG oder manuellen Therapie Wärme oder Fango verordnet hat.
Sie haben dann einfach weniger Zeit behandelt - nicht zulässig, aber was willst als abhängiger Patient machen.
Ich würde vorher mit dem Behandler sprechen.
Wenn die Behandler nicht nach den Beihilfesätzen abrechnen, bleibst du echt selbst drauf sitzen. Sie müssen sich nicht an die Sätze der Beihilfe halten. Physio ist nicht vergleichbar mit der GOÄ der Ärzte.
-
- Beiträge: 281
- Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
ich hab noch nie eine manuelle therapie bekommen zu den saetzen die die beihilfe erstattet. war immer drueber.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Die Beträge liegen mittlerweile unter denen der GKV und Privatpatienten rechnen die Therapeuten aber höher. Kommt vielleicht auf die Region an, aber hier ist Therapeutenmangel und da gibt es keinen Therapeuten, der weniger abrechnen möchte.
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
@trulla Wenn die von der vorher verlinkten Seite (Physio) keine zufriedenstellende Antwort haben, würde ich den bei euch sicher auch vorhandenen Bogen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen und die Zuzahlungen angeben. Wenn die Kostenerstattung abgelehnt wird, muss die Rechtsgrundlage genannt werden. Einen Versuch ist es wert, du kannst dann überlegen, ob du Rechtsmittel einlegst.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Wie gesagt, es ist keine Zuzahlung im eigentlichen Sinne, sondern ein Erstattungsverfahren mit Höchstsätzen. Und diese liegen einfach unter denen der Phyios.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Ich habe leider das gleiche Problem. Benötige Physiotherapie nach einem Dienstunfall, aber die 25,70€ sind weniger als die GKV bezahlt, deshalb finde ich ebenfalls keinen Therapeuten.
Hast du inzwischen eine Lösung? Finde es echt unmöglich, dass man als Beamter nach einem Dienstunfall schlechter gestellt ist als jeder andere. Mit Fürsorge für die Bediensteten hat das nichts mehr zu tun.
Hast du inzwischen eine Lösung? Finde es echt unmöglich, dass man als Beamter nach einem Dienstunfall schlechter gestellt ist als jeder andere. Mit Fürsorge für die Bediensteten hat das nichts mehr zu tun.
Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Hallo , nein ich habe keine Lösung . Die Therapeuten möchten - vollkommen zu recht - nicht zu diesem Tarif arbeiten und ich kann dauerhaft nicht diese Kosten tragen .
Bist du auch in der GKV ?
Bist du auch in der GKV ?