Wehrdienst Rente und Pension

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Egaho
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Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Egaho »

Hallo zusammen,
habe mal eine Frage, die hier im Forum schon mehrfach diskutiert wurde, die ich aber leider immer noch nicht verstanden habe. Deshalb frage ich nochmal nach:

Meine Pension liegt bei: 68,04 Prozent.
Meine Berechnung der Höchstgrenze nach § 5 Abs. 2 gemäss § 14 Abs. 1 BeamtVG neue Fassung liegt bei: 71,75 Prozent.
Meine erworbenen Rentenpunkte liegen bei 1,987 (Ausbildung + Wehrdienst)

Mein Wehrdienst wurde bei der Festsetzung der Versorgungszeiten und bei den Rentenpunkte berücksichtigt. Meine Versorgungsbezüge + Rente
liegen unter der Höchstversorgung. Meine Rente, die ich demnächst bekomme liegt bei ca. 70€. Bekomme ich dann für den Wehrdienst Rente und Versorgung?

Gruß egaho
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Warum liegt die Pension nur bei 68,4.
Wer hat den Höchstsatz ausgerechnet. Das sind nicht immer 71,75. gerechnet wird nur von 17Lj bis Versorgungsfall.
Dein Rentenbetrag wird auf die Pension aufgerechnet.
Von der Versorgungsstelle wird Dein fiktiver Höchstsatz Versorgung ausgerechnet.
Die Rente bekommst Du ausgezahlt und die Versorgung wird gekürzt bis Rente und Versorgung den Höchstsatz ergeben.
Egaho
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Egaho »

Ich bin vorzeitig in Ruhestand gegangen, deshalb die 68,04 %. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation hat meine Versorgungsbezüge auf 68.04 Prozent festgelegt. Mit diesem Bescheid hat sie aber aber auch die Höchstgrenze auf 71,75 Prozent festgelegt (weil sie meine Ausbildungszeit und meine kurze Arbeitszeit (1/2 Jahr) im Handwerk fiktiv hinzugerechnet hat).

Zu meiner Pension von 68,04% kann ich als an Rentenzahlung maximal 71,57% - 68,04% Rente hinzubekommen. Das ist alles soweit klar. Der Wehrdienst wird aber auf Rente und Versorgung angerechnet, sind also in meinen Rentenpunkten und Versorgungszeiten vorhanden. Meine Frage ist nur: bekomme ich von der Wehrdienstzeit von der Rente und oder Pension etwas abgezogen.
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Die Höchstgrenze ist immer nur eine fiktive Berechnung 17Lj bis Versorgungsfall. Wenn es bei Dir die amtliche Höchstgrenze für Pension mit Rente ist §55 wird es wohl Höchstsatz 71,75 sein. Da ist es egal was Du wann ,wo ,wie lange gemacht hast.
Wie schon geschrieben bekommst Du dann die Rente ganz ausbezahlt. Die Pension wird dann nur ausgezahlt bis die Höchstgrenze durch Rente mit Pension erreicht ist. Der einbehaltene Betrag ist dann der Ruhensbetrag.
Du hast so zusammen nicht mehr als 71.75 Deiner Pension.
Hier steht warum. Vor dem 6 Haken.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html
Egaho
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Egaho »

Also nochmal konkret nachgefragt: Wenn die Rente + Versorgung kleiner als das fiktive errechnete Höchstversorgung ist, dann bekommt man die komplette Versorgung + komplette Rente, auch wenn der Wehrdienst Rente und Versorgung enthalten ist?
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ja so ist es.
Ich weiss nicht ob Du es beachtet hast.
Wenn Dein Ruhegehalt durch Versorgungsabschlag gemindert ist wird Deine fiktive Höchstgrenze auch gemindert.
Egaho
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Egaho »

Danke für die Antwort! Mit dem Versorgungsabschlag ist mir klar, konnte aber wegen Schwerbehinderung früher gehen!
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Bins noch mal.
Ist so wie ich geschrieben habe.
Aber ich bin nur etwas verwundert das Du schon Auskunft über Deine Höchstgrenze nach §55 hast.
Ich kenne es nur so das die Höchstgrenze und der Ruhensbetrag nach §55 BamtVG erst kurz vor Rentenbezug festgesetzt wird.
Dazu wird auch der ganze Rentenbescheid eingereicht.
Es gibt ja im BeamtVG verschiedene Höchstgrenzen.
Ist es bei Dir wirklich die Höchstgrenze nach § 55 Zusammentreffen Versorgung mit Renten.
Da sollte ja etwas mehr stehen als nur Höchstgrenze.
Egaho
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Egaho »

Ich bin 2020 in Ruhestand gegangen. Bei der Festsetzung des Ruhegehalts waren zwei Berechnungen:

1.Zusammenstellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVGn e u e Fassung: 68,04%
und
2.Zusammenstellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und Berechnung der Höchstgrenze nach § 55 Abs. 2 gemäss § 14 Abs. 1 BeamtVG neue Fassung: 71,75%

Bei der Berechnung der Höchstgrenze wurden nur die Jahre ab dem 17. Lebensjahr (Lehre und Arbeit im Handwerk) also Zeiten mit Rentenversicherungsbeiträgen fiktiv hinzugerechnet. Also alles so wie du gesagt hast.

Ich bekomme auch alle 2 Jahre eine Renteninformation. Es geht hier nur um ca. 70€ Rente im Monat.

Es kann sein, das die Berechnung der Höchstgrenze nur vorläufig war, weil ich ja den Rentenbescheid (wenn ich ihn erhalten habe) wieder bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation einreichen muss. Dann wird ja eh noch mal alles geprüft. Der Ruhensbetrag kann ja auch erst ausgerechnet werden, wenn man die Höhe der Rente genau kennt (was ja bei mir noch nicht der Fall ist). Bei der Beantragung der Rente hat man mir gesagt, dass ich die Rente bekomme, und mir nicht die Beiträge zurückholen konnte. Weil die Beitragsjahre die Frist überschritten haben.

Für mich sind die Berechnungen alle schlüssig und korrekt. Das einzige was ich nicht ganz logisch finde ist der Umstand, dass der Wehrdienst bei der Rente und der Versorgung gleichzeitig berücksichtigt wird. Da es aber anscheinend so ist, soll es mir nur Recht sein.

Vielen Dank auf jeden Fall für deine Bemühungen!
AndyO
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von AndyO »

Egaho hat geschrieben: 9. Mai 2023, 15:15 Also nochmal konkret nachgefragt: Wenn die Rente + Versorgung kleiner als das fiktive errechnete Höchstversorgung ist, dann bekommt man die komplette Versorgung + komplette Rente, auch wenn der Wehrdienst Rente und Versorgung enthalten ist?
Moin,

also die Rente wird immer komplett ausgezahlt. Die Frage ist, ob die Pension dafür gekürzt wird. Ich hab's jetzt schriftlich von der BAnstPT, dass es bei mir 71,75% sind (55er Regelung Telekom). Mündlich wurde mir die Anwendung der Vergleichsberechnung von $55 BeamtVG wie folgt erklärt:

Alle Zeiten nach dem vollendeten 17 Lebensjahr zzgl. rentenversicherungspflichtigen Zeiten vor der Vollendung des 17 Lebensjahres.

Nur so konnten bei mir die 71,75% zusammenkommen. Sonst hätte was gefehlt. Lass dir's von deiner Versorgungskasse schreiben.

P.S.: Solltest du eine Pensionskürzung haben kannst du diese damit nicht kompensieren. Der gekürzte Betrag tritt dann anstelle der maximalen Pension.
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Dann ist ja alles paletti. Die Höchstgrenze ändert sich auch nicht mehr. Deine berufliche Biografie kann sich ja nicht mehr ändern.
Wird dann nur noch wenn Du den Rentenbescheid hast der Ruhensbetrag festgesetzt wenn es denn einen gäbe. Bei Dir ja nicht.
Bei mir wurde dies erst kurz vor Rentenbeginn gemacht.
Ich hatte mit unter 17Lj ausgelernt. Die DU Versorgung erreichte 70,1 %, die Handwerkerzeit war auch als Vordienstzeit ab 17 ruhegehaltsfähig bei der Versorgung.
Bei meiner fiktiven Hochrechnung später wurde dann ja auch von 17LJ ausgegangen. Meine Höchstgrenze wurde dann aber nicht höher weil ja alles ab 17 schon bei der Versorgungungsberechnung auch mit drin war. Meine Versorgungssatz und meine Höchssatz sind also gleich beide 70,1%.
Und immer so geblieben.
Ich habe da jetzt die ganze Rente als Ruhensbetrag etwa wie Deine Rente.
Weil es bei jedem anders ist wird die Höchstgrenze immer erst gerechnet und nicht pauschal 71,75.
AndyO
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von AndyO »

Gertrud1927 hat geschrieben: 10. Mai 2023, 13:21 Meine Höchstgrenze wurde dann aber nicht höher weil ja alles ab 17 schon bei der Versorgungungsberechnung auch mit drin war. Meine Versorgungssatz und meine Höchstsatz sind also gleich beide 70,1%.
Wenn's bei mir so gerechnet worden wäre, hätte ich weniger wie 71,75%. Der Bearbeiter von der BAnstPT sagte Lebensjahre vom vollendeten 17ten Lebensjahr bis Pensionseintritt zzgl. rentenversicherungspflichtiger Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres. Wie man das aus §55 herauslesen soll wollte er mir nicht erklären. Er hat aber die 71,75% schriftlich bescheinigt.

Bei mir 57,5 -18 = 39,5 + 2 = 41,5 Jahre > 71,75%

Auf der Pensionsseite fehlen mir 4 Jahre Berufsausbildung+Arbeitslosigkeit und 1 Jahr vom Studium. Kommen dann nur 34,8 Jahre bzw. 62,5% raus. Ein paar Monate Rundungsfehler außen vor.
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn ich richtig erinnere ist um 2017 geändert worden das auch Ausbildungszeiten und Zeiten vor 17LJ bei der Höchstgrenze berücksichtigt werden.
War irgendwo in §12 BeamtVG und in der Verwaltungsanweisung zum BeamtVG.
Hat mich damals interessiert aber für mich war der Zug abgefahren weil es bei mir schon lange vorher festgesetzt wurde und es nur für Fälle danach galt.
Fand ich auch nicht gerecht weil sogar der Rentenanteil vor 17 Lj in die Anrechnung bei der Ruhensregelung nicht heraus genommen wurde.
Angerechnet bei Ruhenregelung wurde die ganze Rente aber ruhegehaltsfähige Zeit erst ab 17.
Altlast
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Altlast »

Diese ominöse Regelung um die Festsetzung ab dem 17. Lebensjahr habe ich nie verstanden. Es gab damals Postjungboten die mit 14 Jahren ihre Ausbildung begonnen haben - das war Voraussetzung für die spätere Übernahme in den einfachen Dienst.
AndyO
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von AndyO »

Altlast hat geschrieben: 11. Mai 2023, 14:38 Diese ominöse Regelung um die Festsetzung ab dem 17. Lebensjahr habe ich nie verstanden. Es gab damals Postjungboten die mit 14 Jahren ihre Ausbildung begonnen haben - das war Voraussetzung für die spätere Übernahme in den einfachen Dienst.
Telekom wollte es ja genau wissen. Das sind 2 Themen:

a) die Altersdiskriminierung, die die Anerkennung von Zeiten vor dem 18 Lebensjahr ausschloss. Die ist nach EU-Recht gefallen

https://openjur.de/u/875468.html

b) was laufbahnrelevant war. Da war es ein Unterschied, ob der Fermeldehandwerker Haupt- oder Realschüler war

https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400438ccf
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