Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten

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honeybee58
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Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten

Beitrag von honeybee58 »

Welche Voraussetzungen,müssen gegeben sein , um durch Versorgungsausgleich übertragene Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten zurückzubekommen? Ich befürchte kaum eine Chance zu haben,da mein Exmann (Jahrgang 1953)seit Oktober 2018 Rente bezogen hat. Wenn ich richtig recherchiert habe, darf der Begünstigte maximal 36 Monate Rente bezogen haben.Er ist jetzt imApril 2023 verstorben. Vielleicht- irgendwie - gibt es dennoch die Möglichkeit, die Versorgungspunkte zurückzuerhalten?? Es handelt sich um den nicht unerheblichen Betrag von 570€ monatlich,die mir mitEintritt in die Frühpension wegen DU gleich jeden Monat abgezogen wurden. Es fällt schwer zuverstehen, dass meine Versorgungspunkte für immer für mich verloren sein sollen.Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen diesbezüglich .
Gertrud1927
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Re: Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Im Gesetz steht halt 36 Monate.
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__37.html
Schreibst nur das Du abgegeben hast. Hast Du denn von der Altersversorgung Deines Mannes nichts bekommen. Unter (3).
Ich schreibe nur weil der Verlust dann ja nicht so hoch wäre.
honeybee58
Beiträge: 33
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Re: Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten

Beitrag von honeybee58 »

Doch, ich habe auch Punkte Bekommen, aber im Vergleich dazu verschwindend wenig, da er nur mit dem Mindestbeitrag in der gesetzl RV war als Selbstständiger .Also , ich habe nochmal veschiedene Artikel durchgelesen, es ist tatsächlich nichts zu machen, Die Versorgungspunkte sind für mich erledigt.Ich selbst bekomme noch keine gesetzl Rente, nur die Pension aus dem Vorruhestand.
Gertrud1927
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Re: Versorgungspunkte bei Todesfall des Begünstigten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Du schreibst Du bekommst noch keine Rente aber Versorgung.
Deine Kürzung durch Versorgungsausgleich wurde dann vielleicht auch in Höhe des Ausgleichswertes an Dich ausgesetzt bis Du die Rente bekommst. Aber steht auf Antrag.
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__35.html
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