Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

Antworten
Sandra46
Beiträge: 8
Registriert: 13. Nov 2022, 19:17
Behörde: NRW
Geschlecht:

Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von Sandra46 »

Hallo ihr Lieben,
ich bin 46 Jahre und seit fast 30 Jahren in Vollzeit bei der Polizei in NRW ( schon lange BaL ).

Ich wende mich heute an euch erfahrene Kollegen, da ich keine treffenden Erfahrungsberichte im Internet finde.

Aufgrund erheblicher psychischer Probleme, bin ich bereits seit über 5 Monaten durch meinen
Hausarzt krank geschrieben.
Ich bin in psychologischer Behandlung beim Psychotherapeuten. Dieser bestätige mir schriftlich,
dass aufgrund der psychischen Beschwerden eine AU sowie eine psychotherapeutische Behandlung
noch mindestens ein Jahr andauern wird.
Meine Gesundheit lässt es nicht mehr zu, überhaupt irgendeinen DIenst zu machen. Eine vorzeitige
Zurruhesetzung würde ich befürworten. Ich kann einfach nicht mehr. Ein Laufbahnwechsel in die
Verwaltung, wäre die Hölle für mich. Das will ich auf gar keinen Fall.
Ich denke ich werde in Kürze wegen PDU zum Amtsarzt geschickt werden.

Meine Fragen:
1. In dem Erlass NRW Weiterverwendung vor Zurruhesetzung von 2017, wird immer von einem
Polizeiamtsarzt gesprochen. Ist dies jemand vom
Gesundheitsamt oder tatsächlich ein verbeamteter Polizeiarzt einer Polizeibehörde ?

2. Kann ich auch bei erheblichen psychischen Problemen zu einem Laufbahnwechsel gezwungen werden,
da ich ja knapp unter der Altersgrenze von 50 bin ?

3. Wenn ich gezwungen werden sollte, macht es für mich keinen Sinn, da dies ja bereits an der dortigen
Auswahlkommision wegen der Geeignetheit oder den Prüfungen scheitern würde, wenn ich da natürlich
leistungsgerecht nicht mitmachen kann oder weiterhin mich krank melde. Seht ihr das auch so ?

4. Die Altersgrenze bzgl Laufbahnwechsel wird im Erlass ja mit 50 angegegen. Es heißt aber..."in der Regel
mit 50 nicht mehr". Das bedeutet für mich, es gibt auch leichte Abweichungen, oder nicht ?

Hat jemand Erfahrungen in diesen 4 Fragen gemacht oder kennt sich gut aus ?
VIelen Dank euch im voraus...Brauche dringend euren Rat...

LG
Sandra
Sandra46
Beiträge: 8
Registriert: 13. Nov 2022, 19:17
Behörde: NRW
Geschlecht:

Re: Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von Sandra46 »

Hat denn in ganz NRW niemand Erfahrungen mit diesem neuen Erlass gemacht ???
Kann nicht glauben, dass ich die Einzige bin, die damit konfrontiert ist…

Bitte dringend um Rat…
Pierredolle
Beiträge: 15
Registriert: 15. Dez 2019, 18:31
Behörde: Polizei
Geschlecht:

Re: Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von Pierredolle »

Hallo Sandra,
auch wenn es schon ein bisschen her ist und ich nicht aus NRW bin.
Aber warum stresst du dich so, wenn deine Psychotherapie sowieso noch mindestens 1 Jahr andauern wird?
Bis diese nicht abgeschlossen ist, wird dich m.E. doch kein Arzt in den Ruhestand versetzen?
stuntmanmike
Beiträge: 196
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von stuntmanmike »

besteht noch interesse an einer antwort?
Sandra46
Beiträge: 8
Registriert: 13. Nov 2022, 19:17
Behörde: NRW
Geschlecht:

Re: Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von Sandra46 »

Ja, sehr gerne würde ich eine Antwort auf meine Fragen haben. Ich bin immer noch krank geschrieben. Meine große Sorge ist der Laufbahnwechsel oder die anderweitige Verwendung laut Erlass NRW von 2017.
Sowas will ich auf keinen Fall.

Grüße Sandra
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
Behörde: IM NRW

Re: Ruhestand ja / Laufbahnwechsel auf keinen Fall. Bitte um Rat !!!

Beitrag von Gebetsmuehle »

Hallo,

ich gebe dir hier mal meine Einschätzung auf Basis meiner Erfahrungen (als Sachbearbeiter aus einer Personalstelle heraus, aber nicht direkt im PDU/DU-Bereich):
1. In dem Erlass NRW Weiterverwendung vor Zurruhesetzung von 2017, wird immer von einem
Polizeiamtsarzt gesprochen. Ist dies jemand vom
Gesundheitsamt oder tatsächlich ein verbeamteter Polizeiarzt einer Polizeibehörde ?
Ja, du wirst (für gewöhnlich) von dem für dich örtlich zuständigen PÄD und damit von einem Polizeiarzt untersucht. Wenn nach Einschätzung der Polizeiärztin bzw. des Polizeiarztes Zusatzgutachten notwendig sind, wird man noch an anderer Stelle vorstellig werden müssen.
2. Kann ich auch bei erheblichen psychischen Problemen zu einem Laufbahnwechsel gezwungen werden,
da ich ja knapp unter der Altersgrenze von 50 bin ?
Das wird sich vermutlich nach dem Ergebnis des Gutachtens richten. Für gewöhnlich gehen polizeidienstunfähige PVB, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in den Laufbahnwechsel. Es ist aber auch immer eine Ermessensabwägung der Behörde, was der sogenannte PDU-Erlass vom 22.05.2017 auch schriftlich fixiert.
3. Wenn ich gezwungen werden sollte, macht es für mich keinen Sinn, da dies ja bereits an der dortigen
Auswahlkommision wegen der Geeignetheit oder den Prüfungen scheitern würde, wenn ich da natürlich
leistungsgerecht nicht mitmachen kann oder weiterhin mich krank melde. Seht ihr das auch so ?
Sagen wir mal so: der Dienstherr hat nichts davon, wenn du in den Laufbahnwechsel einsteigst und diesen aufgrund häufiger Erkrankungen nicht abschließen kannst. Mir sind Fälle bekannt, in welchen der Laufbahnwechsel nach mehrmaliger Verlängerung dann nach Jahren abgebrochen wurde. Und solange keine polizei- bzw. amtsärztliche Attestpflicht angeordnet wurde, gelten die privaten Atteste..
4. Die Altersgrenze bzgl Laufbahnwechsel wird im Erlass ja mit 50 angegegen. Es heißt aber..."in der Regel
mit 50 nicht mehr". Das bedeutet für mich, es gibt auch leichte Abweichungen, oder nicht ?
Ja, siehe oben. Es sind Ermessensentscheidungen, welche nach dem Einzelfall auszurichten sind.


Mir ist nicht bekannt, ob dir zwischenzeitlich ein Gutachten mit entsprechendem Ergebnis vorliegt oder du immernoch wartest. Gerade bis zur Untersuchungsanordnung und Terminierung beim PÄD können in NRW gerne mal Jahre vergehen. Ich kann dir nur empfehlen, offen mit der Polizeiärztin bzw. dem Polizeiarzt zu sprechen und - sollte das Gutachten deinem angestrebten Ergebnis zuwiderlaufen - ggf. das Gespräch mit deinem öPR und der Personalstelle zu suchen.

Sowohl für die betroffenen PVB, als auch für die Behörde, ist ein "erzwungener" und mit erneuten Fehlzeiten einhergehender Laufbahnwechsel höchst unbefriedigend und dazu auch noch kostspielig. Die Suche nach einer "anderweitigen Verwendung" verläuft im Regelfall ohnehin ins Leere. Gerade wenn die Zurruhesetzung angestrebt wird findet man normalerweise eine Lösung.

Und bis es hierzu eine Entscheidung gibt, heißt es für dich eigentlich nur an deiner Gesundung zu arbeiten und dich über die Besoldungsbezüge zu freuen, die solange in voller Höhe ausgezahlt werden.


Dir alles Gute.
Antworten