Beförderung verweigert

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lembi
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Beförderung verweigert

Beitrag von lembi »

Hallo zusammen,

eigentlich sollte ich eine Beförderung nach a11 erhalten, steht auch im Haushaltsplan. Allerdings habe ich kurz bevor ich die Beförderung erhalten sollte, bekanntgegeben, dass ich den Arbeitgeber wechsel. Nun wird mir die Beförderung verweigert. Der Grund soll sein, dass, wenn ich noch nach a11 befördert werde, die Pensionsrücksgellungen erhöht werden müssen und das so viel ausmachen würde.
Für mich ist das ein sehr fader Beigeschmack. Kennt sich jemand damit aus?

Viele Grüße
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tiefenseer
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von tiefenseer »

Bist Du Beamter? (Vermutung auf Grund von A10 nach A11 ja ?!) wieso dann Arbeitgeber?

Ich Mutmaße mal, dass du einen Behörden/Dienstherren-Wechsel vornehmen willst.
Damit fällst du natürlich auch aus dem Stellenplan deines jetztigen DH. Warum sollte er dir eine Beförderung zu A11 versilbern, wenn du im Gegenzug ihn verlassen willst.
Hinzu kommt, dass dein neuer DH dir nun eine Stelle zuweisen müßte, die er vielleicht garnicht hat, da du dich ja zum Zeitpunkt deiner Bewerbung mit A10 angeboten hast.

Letztlich gehe ich mal davon aus, dass der Haushaltsplan nicht vor sah, dass mit deiner Beförderung zu A11 auch zeitnah eine Verabschiedung von deinem aktuellen DH erfolgen wird?!
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Bruce Springsteen
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von Bruce Springsteen »

@lembi: An deiner Stelle würde ich einen xxxxxxxx Abgang machen. Braucht mir keiner mit HH-Plan, Pensionsrückstellungen usw. zu kommen. Ich hab seit Jahren im Flüchtlingsbereich zu tun: da wird jeden Tag Geld rausgeballert, komme was wolle.

Zumal man entgegensetzen muss, dass eine*r wie Lembi mit A10 eine A11 Stelle ausgefüllt hat, die Behörde also eh schon gespart hat. Wer da so knausrig ist, soll die Stelle gleich einsparen.

Absolut keine Wertschätzung ggüber einem AN. Jeder weiß, dass es in Zukunft nicht besser wird. Wer jetzt noch so handelt, muss sich in Zukunft nicht wundern. Ich würde die Wertschätzung ggüber Dir ebenfalls so ausleben...
AlterPinguin
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von AlterPinguin »

Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Der Dienstherr ist frei in seiner Entscheidung wen er wann befördert. Wieso sollte jemand befördert werden, der bald weg ist? Dein taktisch unkluges Verhalten kannst du nicht dem Dienstherrn vorwerfen.
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Bruce Springsteen
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von Bruce Springsteen »

Anspruch hin oder her: eine Behörde muss mit der Zeit gehen oder andere gehen.. wie Lembi. Nochmal: der hiesige Dienstherr sollte hier auch befördern, weil jemand wie Lembi im voraus ja schon die Stelle zu einer günstigeren Besoldung begleitet hat.
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tiefenseer
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von tiefenseer »

Was nützen alle emotionalen Äußerungen...
Bruce Springsteen hat geschrieben: 16. Apr 2023, 12:40 ....Anspruch hin oder her: eine Behörde muss mit der Zeit gehen oder andere gehen...
Nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG sind Ernennungen – und damit auch Beförderungen – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen.
Die Vorschriften ermöglichen dem Bewerber um ein Beförderungsamt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, sondern einen „Bewerbungsverfahrensanspruch“. Der „Bewerbungsverfahrensanspruch“ ist ein subjektiv-öffentliches Recht des Beamten, dass über seine Bewerbung für ein Amt mit höherem Endgrundgehalt in einem rechtmäßigen Verfahren und unter Beachtung der Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung entschieden wird.

Wenn Lembi seinem aktuellen DH erklärt die Dienststelle/Dienstherren zu wechseln, warum soll er seinen Abgang mit einer Beförderung kredenzen?
Das versteh mal einer? Warum muss hier eine Behörde mit der Zeit gehen?

Mit Anfang 30 eine Stelle als "stellvertretender Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes" zu haben ist schon eine verantwortungsvolle Aufgabe, woran man Lebens- und Berufserfahrungen sammeln kann. Wenn man das nicht will und einem die Karriereleiter wichtiger ist...der muß auch Rückschläge in Kauf nehmen und damit leben eine beabsichtigte Beförderung verwehrt zu bekommen...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Bruce Springsteen
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von Bruce Springsteen »

Nochmal Tiefenseer: wenn xy bereits -wie hier- seine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vor-)geleistet hat, dann sollte xy - unabhängig seiner persönlichen Planung- das Recht zugestanden werden, auch wenn er einen Monat später die Dienststelle - warum auch immer- verlässt. Natürlich kann eine Behörde jetzt unter Angabe einer fadenscheinigen Ausrede ihm das weiterhin verwehren, aber tut sie sich da jetzt einen Gefallen? Aus Haushaltsrechtlicher Sicht mit Sicherheit. Um xy dadurch einen "rein zu drücken", mit Sicherheit. Es spricht nicht mal aus moralischen Gründen etwas für den DH. Im Gegenteil. Sowas spricht sich rum. Da schneidet man sich immer ins Fleisch, wer so "link" handelt.

Die Beförderung muss hier immer - unabhängig vom weiterem - erfolgen, wenn deine genannten Vorrausetzungen - vom Fall abgeleitet liegen sie wohl vor- erfüllt sind. Meines Erachtens macht sich der DH hier sehr angreifbar bei so einer "Begründung".

Ohne im Personalbereich tätig zu sein, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man das Recht erklagen kann, wenn Lembi hier das alles so nachweisen könnte.

Was du mit deinem letzten Absatz aussagen willst, erschließt sich mir nicht.
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tiefenseer
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von tiefenseer »

@Bruce…
Wir sind uns beide einig, dass bei einer Übertragung eines bestimmten Amtes es einer Zeit der Bewährung bedarf bevor man auch in deren Folge mit einer Beförderung einhergehend mit mehr Geld auf seinem Konto rechnen kann bzw. darf.

Wenn nun dieser potentieller Bewerber für dieses Amt während dieser Bewährungszeit, die zu seiner Beförderung führt, seinem DH signalisiert, dass er dieses Amt zukünftig gar nicht ausüben werde, weil er einen neuen DH mit besseren Konditionen gefunden hat oder warum auch immer, sollte, nach deiner Auffassung/Meinung, der aktuelle DH dem zukünftigen Amtsinhaber dennoch befördern? Ihm also für etwas „belohnen“, was er zukünftig gar nicht ausüben möchte?

Das, obwohl er von dieser Person keinerlei Nutzen hat?!

Und – du setzt dem noch einen drauf und bist der Meinung, dass in einem Klageverfahren der Kläger gute Chancen für eine Beförderungserzwingung hat?

Sorry – hier bin ich raus…du stellt es was von den Füßen auf den Kopf, dem ich nicht folgen kann.
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Bruce Springsteen
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Re: Beförderung verweigert

Beitrag von Bruce Springsteen »

@tiefenseer: Ich stimme Dir -grob gesagt- im absoluten Großteil zu, auch schon vorher. Ich sage halt nur dazu, dass sich die Gegenseite- sprich der AG- auch wandeln muss. Deine angesprochene Bewährungszeit hat Kollege Lembi wohl schon hinter sich - unabhängig seiner Zukunftspläne. Und ich pflichte dir auch hier bei, dass es taktisch "unklug" ist, mal davon abgesehen.

Nein, du verstehst es immer noch falsch. Der AG soll ihn nicht belohnen (dafür dass bspw. Lembi infolgedessen auch noch geht), sondern eben belohnen in Hinblick auf deine angesprochene Bewährungszeit, die er ja schon erbracht hat. Er hat sich die Beförderung ja auch verdient. Genauso wie einer, der Tags drauf verstirbt oder was weis ich. Damit mache ich mir als AG auch ein Geschenk, das "unbezahlbar" ist: ich verdiene mir ein gutes Image. Wird in der heutigen Zeit immer wertvoller. Ich sage ja nicht, dass man es jedem "dahergelaufenen" hinter her werfen muss, aber wer es sich verdient, sollte es bekommen. Es gilt ja auch der angesprochene Grundsatz "nach Leistung, Befähigung usw.". Der gilt ja beiderseits. Auch der Dienstherr kann entsprechendes verlangen, nämlich vollsten Einsatz/Zuwendung dem Beamtenberuf und dessen Ausübung. Das hat Lembi wohl "vor geleistet"..... die (Vor-)Leistung hat Lembi schon mal erbracht.

Ich sage bzw. meine nicht, dass er gute Chancen auf eine Beförderungserzwingung hat. Das wird das Gericht sicherlich ablehnen, ABER .. und jetzt kommt der entscheidende Punkt.. kann das Gericht kritisch den Fall hinterfragen und den AG rügen!! Und stell dir vor, du bist jetzt ne typische 25-jährige Personalarbeiterin (die ja oft eingestellt werden), die das dann vor Gericht rechtfertigen muss. Versetze dich mal in deren Lage. Wenn du nicht vor Gericht was "verteidigen" musstest bzw. dich bloss stellen lassen musstest, dann mach das mal mit.

Ich bin im Ausländerbereich beheimatet, da wirste von Richtern, die die doppelte Zeit in dem Bereich "urteilen" zerpflückt. Die machen sich in 5 Tagen Gedanken über deinen Fall, den du teils innerhalb von einer Stunde oder weniger entschieden hast. Da hört der Spass auf, glaub mir....

Hier sehe ich gute Chancen, dass Lembi den AG da böse Blossstellen kann.. und das wegen einer Beförderung und "Mehrkosten" von ein paar Mücken.
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