Hallo
Ich bin drei Wochen zur Reha und mir wurde gesagt, dass mir für den Rückreisetag ein Urlaubstag abgebucht wird.
Das verstehe ich nicht. Der Tag gehört doch mit zur Reha oder irre ich mich.
In der Kureinrichting wurde mir gesagt, dass der Rückreisetag mit zur Maßnahme zählt.
Im Personalbüro war die Aussage, dass der Tag abgezogen bin, weil ich Beamtin bin.
Was stimmt denn nun?
Schöne Grüße
Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Ich kann dir nur aus eigenen Erfahrungen berichten.
Bei meinen Rehas wurden niemals Urlaubstage abgezogen, die Rückreise zählte noch zur Reha.
Mfg
Andi12
Bei meinen Rehas wurden niemals Urlaubstage abgezogen, die Rückreise zählte noch zur Reha.
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Andi12
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Du bekommst doch ein Bescheinigung der Reha über Beginn und Ende. Wenn der Rückreisetag mit der Bescheinigung abgedeckt ist, dann kein EU. Wenn nicht, dann EU.
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Hallo Lola
bitte schau mal unter § 10 Bundesurlaubsgesetz.
Unter Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV findet man keinen Hinweis darüber, dass im Zuge Reha der DH Urlaubstag(e) abziehen kann.
Nach meinen Verständnis zählt zu einer Reha auch der An- und Abreisetag, deren Zeitraum aus dem von der Reha-Einrichtung übergebenen Unterlagen zu entnehmen ist.
Weitere Anregung - fordere die Stelle auf, die dich darüber unterrichtet hat, einen Urlaubstag ab zu ziehen, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Mach es schriftlich, damit du etwas in den Händen hast.
Lass mal hören, was dabei rausgekommen ist...
bitte schau mal unter § 10 Bundesurlaubsgesetz.
Unter Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV findet man keinen Hinweis darüber, dass im Zuge Reha der DH Urlaubstag(e) abziehen kann.
Nach meinen Verständnis zählt zu einer Reha auch der An- und Abreisetag, deren Zeitraum aus dem von der Reha-Einrichtung übergebenen Unterlagen zu entnehmen ist.
Weitere Anregung - fordere die Stelle auf, die dich darüber unterrichtet hat, einen Urlaubstag ab zu ziehen, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Mach es schriftlich, damit du etwas in den Händen hast.
Lass mal hören, was dabei rausgekommen ist...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Hallo Lola…rennt71,
hier findest Du die Antwort auf deine Frage:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 106302.htm
Gruß Kringel
hier findest Du die Antwort auf deine Frage:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 106302.htm
Gruß Kringel
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Hallo Kringel,
ich habe den Link von dir durchgelesen. Im letzten Satz steht das für Anreise - und Abreisetag Urlaubstage abgezogen werden.
Ich kenne das nur so, daß das zur Reha gehört.
Gruß
Andrea
ich habe den Link von dir durchgelesen. Im letzten Satz steht das für Anreise - und Abreisetag Urlaubstage abgezogen werden.
Ich kenne das nur so, daß das zur Reha gehört.
Gruß
Andrea
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Hallo Andrea55,
kommt anscheinend darauf an, ob die Reisetage in den 21 Tagen Reha enthalten sind oder nicht.
Gruß
Kringel
kommt anscheinend darauf an, ob die Reisetage in den 21 Tagen Reha enthalten sind oder nicht.
Gruß
Kringel
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Hier mal eine Antwort von chatgtp:
a, der An- und Abreisetag gehören in der Regel zu einer Rehabilitationsmaßnahme. Diese Tage werden als "An- und Abreisetage" bezeichnet und dienen dazu, dem Patienten Zeit zu geben, sich auf die Behandlung vorzubereiten oder sich nach der Behandlung zu erholen und nach Hause zurückzukehren. Während dieser Tage wird in der Regel keine Behandlung durchgeführt, aber der Patient kann sich mit den Einrichtungen und dem Personal vertraut machen und administrative Aufgaben erledigen. Die An- und Abreisetage sind normalerweise Teil des gesamten Rehabilitationsprogramms und werden bei der Berechnung der Gesamtdauer der Behandlung berücksichtigt.
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Re: Urlaubstag abgezogen für Rückreise von der Reha?
Im Zweifel - damit die Ungewissheit endet, was die Nerven dann schont und der Gesundung zuträglich ist - ist dieser Rat wertvoll
Immer schriftlich. Es besteht Auskunftspflicht. Auf die Rechtsgrundlage bin ich gespannt.Weitere Anregung - fordere die Stelle auf, die dich darüber unterrichtet hat, einen Urlaubstag ab zu ziehen, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Mach es schriftlich, damit du etwas in den Händen hast.