Reaktivierung ≙ Körperverletzung

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KlausK
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Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von KlausK »

Ich habe jetzt auch das Reaktivierungsschreiben bekommen.
Nach über 20 Jahren.
Sie wissen genau das ich aus psychosomatischen Gründen ausgemustert wurde und auch genau warum. Ich fühle mich derart schlecht.
Das ist bei mir Körperverletzung.
Genau das Wissen setze ich auch bei meinem Dienstherren voraus (Aktenlage).
Dieses Nachtreten ist einfach eine grosse Schweinerei.
Gerade durch diese Anschreiben an psychisch Erkrankte verstossen sie in erster Linie gegen ihre Fürsorgepflicht.
Wie kann man dem ein Ende bereiten?
Spee
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Spee »

Kündigen und auf die Pension verzichten.
Was erwartest du? Dass nicht geprüft wird ob man wieder Duenstfähig ist und munter weiterzahlt wird, obwohl man eventuell wieder arbeiten könnte?
blink182
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von blink182 »

KlausK hat geschrieben: 3. Apr 2023, 16:36 Sie wissen genau das ich aus psychosomatischen Gründen ausgemustert wurde und auch genau warum. Ich fühle mich derart schlecht.
Das ist bei mir Körperverletzung. Genau das Wissen setze ich auch bei meinem Dienstherren voraus (Aktenlage).
Auch wenn du das so empfindest, ist eine Reaktivierungsuntersuchung ganz sicher keine Körperverletzung.
Dieses Nachtreten ist einfach eine grosse Schweinerei.
Es ist völlig legitim, einen Beamten, der Versorgungsbezüge wegen dauernder Dienstunfähigkeit erhält, in regelmäßigen Abständen auf seine Dienstfähigkeit zu überprüfen - mit nachtreten hat das überhaupt nichts zu tun.

Es gibt in der Tat angenehmeres, aber da muss man halt durch, wenn man weiterhin alimentiert werden möchte.
Gerade durch diese Anschreiben an psychisch Erkrankte verstossen sie in erster Linie gegen ihre Fürsorgepflicht.
Unsinn.
Wie kann man dem ein Ende bereiten?
Indem man sich der Untersuchung verweigert...zwingen kann einen niemand.

Allerdings wird das wohl Konsequenzen haben, und mit denen muss man dann halt leben.
Gruß
blink182
stuntmanmike
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von stuntmanmike »

du kannnst der sache ein ende bereiten, wenn du deinem dienstherrn vermittelst, dass eine nachuntersuchung zwecklos ist und das auch in zukunft. eine nachuntersuchung macht ueberhaupt nur dann sinn, wenn eine aussicht auf besserung besteht.

als beispiel (weil mir nichts besseres einfaellt): wenn jemand mit querschnittslaehmung unheilbar im bett liegt den ganzen tag, dann ist auch in 20 jahren mit keiner besserung zu rechnen.

vielleicht ist bei deiner erkrankung auch klar, dass keine besserung moeglich ist?
ausserdem wuerde ich zunaechste berichte von deinen behandlenden aerzten schicken und um eine beurteilung vom gruenen tisch aus bitten. so laesst sich die untersuchung vllt auch umgehen.

an fuer sich ist es schon nachvollziehbar, dass der dienstherr hin und wieder ueberpruefungen anstellt.
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo KlausK, vergiss die ersten beiden Hinweise (man kann als Beamter sowieso nicht „kündigen“, aber egal ob der Begriff stimmt, es ist kein guter Ratschlag). Geh zum behandelnden Arzt oder Arzt deines Vertrauens und lass festhalten, was die Ankündigung bei dir auslöst, am besten mit Bericht, den du einreichen könntest bei der Behörde, die den Untersuchungsauftrag erstellt hat oder / und beim AA. Wenn du es machen willst wie stuntmanmike geschrieben hat, dann würde ich den Bericht dazu legen.

Die Überprüfung auch nach 20 J. ist im Prinzip rechtmäßig.
Es scheint eine Verwaltungsanordnung zu geben, die alten Fälle zu überprüfen, nimm das bloß nicht persönlich.

(Eigene Recherchen in anderer Sache lassen mich vermuten, dass dies mit Gesetzesänderungen zu tun hat, die sich auf das BeamtVG auswirken.)
Spee
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Spee »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 3. Apr 2023, 23:24 Hallo KlausK, vergiss die ersten beiden Hinweise (man kann als Beamter sowieso nicht „kündigen“, aber egal ob der Begriff stimmt, es ist kein guter Ratschlag). Geh zum behandelnden Arzt oder Arzt deines Vertrauens und lass festhalten, was die Ankündigung bei dir auslöst, am besten mit Bericht, den du einreichen könntest bei der Behörde, die den Untersuchungsauftrag erstellt hat oder / und beim AA. Wenn du es machen willst wie stuntmanmike geschrieben hat, dann würde ich den Bericht dazu legen.

Die Überprüfung auch nach 20 J. ist im Prinzip rechtmäßig.
Es scheint eine Verwaltungsanordnung zu geben, die alten Fälle zu überprüfen, nimm das bloß nicht persönlich.

(Eigene Recherchen in anderer Sache lassen mich vermuten, dass dies mit Gesetzesänderungen zu tun hat, die sich auf das BeamtVG auswirken.)
Da muss ich dir widersprechen, mann kann jederzeit das Beamtentum verlassen und muss nie wieder zu einer Reaktivierungsuntersuchung.
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ja, man kann um Entlassung bitten, aber nicht kündigen; der Begriff stört weniger. Warum sollte der Betroffene das tun? Ich sehe angesichts der damit verbundenen Folgen darin keinen guten Ratschlag. Der Betroffene meinte das wahrscheinlich auch nicht mit der Frage, wie er „dem“ ein Ende setzen kann.
blink182
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von blink182 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 3. Apr 2023, 23:24 Geh zum behandelnden Arzt oder Arzt deines Vertrauens und lass festhalten, was die Ankündigung bei dir auslöst, am besten mit Bericht, den du einreichen könntest bei der Behörde, die den Untersuchungsauftrag erstellt hat oder / und beim AA.
Kann man versuchen.

Ich würde mir allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen, auf die Art um die ärztliche Untersuchung herumzukommen.
Gruß
blink182
Pipapo
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Pipapo »

Hier wird eh wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich vermute, dass der TE den Fragebogen bekommen hat. Den muss er nur entsprechend ausfüllen, nämlich das er weiterhin in Behandlung ist, dann ein Befund des behandelnden Arztes beifügen und abschicken. Und Ruhe ist.
Wenn der TE natürlich in den letzten Jahren nicht mehr in Behandlung war, dann gehts ab zum Amtsarzt.
blink182
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von blink182 »

Pipapo hat geschrieben: 4. Apr 2023, 16:36 Hier wird eh wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich vermute, dass der TE den Fragebogen bekommen hat. Den muss er nur entsprechend ausfüllen, nämlich das er weiterhin in Behandlung ist, dann ein Befund des behandelnden Arztes beifügen und abschicken. Und Ruhe ist.
Wenn der TE natürlich in den letzten Jahren nicht mehr in Behandlung war, dann gehts ab zum Amtsarzt.
Ich kenne diese Vorgehensweise nicht, habe aber auch nie Befunde beigefügt. Weißt du das aus eigener Erfahrung?

Wenn das so laufen sollte, ist doch allet schick für die DDU-Beamten, die laufend in ärztlicher Behandlung sind...wovon ich beim TE jetzt mal ausgehe.
Gruß
blink182
KlausK
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von KlausK »

Wir sind tausende die das Reaktivierungsschreiben bekommen haben.
Allen geht es danach sehr schlecht, auch körperlich. Ich verweise auch auf aktuellen Beitrag von Bertha. Bertha, so geht es uns allen.
Auslöser der gesundheitlichen Verschlechterung ist eindeutig das Schreiben mit den einhergehenden Maßnahmen.
De Facto also nicht gesundheitsfördernd.
Und am Ende wird man auch nicht wieder in Dienst gestellt. (ist mir und dem Forum jedenfalls nicht bekannt)
Eine Psychologin äußerte sich vor ein paar Monaten: „Das Telekom Problem ist in unseren Kreisen bekannt. Es gibt leider auch Menschen die daran zerbrechen.“
Das unser Dienstherr mit diesem Wissen so weiter macht ist für mich nicht nachvollziehbar.

Also – was soll das. Es geht hier nur Einsparungen.
Einige kündigen, weil sie den Druck einfach nicht mehr aushalten.
Beim Ausscheiden gibt es dann eine Prämie für die Dienststelle samt Bearbeiter (Zielerreichung).

P.S. Der Arbeitgeber liesst / schreibt hier natürlich auch mit. Also immer schön filtern. Kennt man ja auch aus anderen Foren.
Bertha
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Bertha »

Hallo,
da sagst Du was, es geht mir derart schlecht, daß ich keinen anderen Gedanken mehr fassen kann. Ich konnte mich jetzt dank meiner Familie ein paar Stunden gut ablenken und zur Ruhe kommen, aber es kommt immer wieder hoch.
Auch ich bin aus psychosomatischen Gründen zur Ruhe gesetzt worden und dachte es wäre zum Stillstand gekommen, aber ist es definitiv nicht.
Wollen die einen in den Wahnsinn treiben? Ich steh das definitiv nicht noch einmal durch, damals war ich schon am Ende und suizidgefährdet und das Alter macht es nicht besser. Sorry fürs Rumheulen aber das ist nun mal der aktuelle Stand.
Habe jetzt beim Renten Service mal nach meinen Akten gefragt.
LG Bertha
stuntmanmike
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von stuntmanmike »

da wird unterm strich eh nichts bei rauskommen. wer krank ist geht auch nicht arbeiten. ganz einfach. sollte das ein amtsarzt anders sehen kann er das natuerlich. am ende wird trotzdem nichts bei rauskommen, wenn man einfach zum hausarzt geht und sich eine krankmeldung holt. das ganze spiel ist doch wirklich sehr durchschaubar.

es bringt wahrscheinlich nicht viel: aber versucht einfach euch nicht so verrueckt zu machen. nehmt euch ggf. einen anwalt wenn moeglich, der gegenschießt. lasst die sache vllt auch von einem familienangehoerigen bearbeiten soweit moeglich. vielleicht kann so etwas an druck abgefangen werden.
KlausK
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von KlausK »

Bertha, Antrag auf Akteneinsicht könnte so aussehen:

Stadt, 10.04.2023


Aktenzeichen:



Betreff: Antrag auf Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Akteneinsicht in folgende mich betreffende
Akte: [Aktenzeichen eintragen].

Ich beantrage die Zusendung der Akte als Kopie an meine Adresse:



Mit freundlichen Grüßen



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Bertha
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung

Beitrag von Bertha »

Herzlichen Dank für die Vorlage des Anschreibens.
LG Bertha
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