kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

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JoeyDeMaio
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kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von JoeyDeMaio »

Auf Grund von längerer Fehlzeit die duch mutwillige Mehrarbeit der Vorgesetzten trotz bekannter Vorerkrankung herbeigeführt wurde, soll ich wieder zum Amtsarzt.

Habe mich dann an einen Anwalt gewendet der um Akteneinsicht bittet und schrieb, vorher werden keine Termine wahrgenommen.
Meldung ging an Dienstherrn und Amtsarzt.

Bisher wurde Akteneinsicht verwehrt und behauptet den ersten Termin des Amtsarztes hätte ich unentschuldigt gefehlt.
Auch hätten wir uns nicht mehr gemeldet, bezüglich eines Termines. Wobei wir 2 mal angefragt haben.

Jetzt erneute Einladung Amtsarzt.
Muss ich dieser Weisung folgen oder hat mein Anwalt recht, der zum 3 mal Akteneinsicht fordert und sagt:


Ohne Akteneinsicht wird Mandant keine Termine wahrnehmen und er wird mich zu Terminen begleiten

oder hat das Amt mit der Aussage recht, dass

"die Untersuchung beim Amtsarzt eine bloße Verfahrenshandlung darstellt und die allein beantragte Akteneinsicht es nicht rechtfertigt einen Termin bei der Zentralen Gutachterstelle nicht wahrzunehmen.
Eine Weigerung der Untersuchung zur Dienstfähigkeit kann ein Dienstvergehen darstellen, das ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen kann.
Pipapo
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von Pipapo »

Du fragst hier Laien, ob dein Anwalt recht hat?
JoeyDeMaio
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Registriert: 18. Dez 2020, 18:12
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von JoeyDeMaio »

Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen ähnliches Problem? Das ein Anwalt nicht alles weiss oder unrecht hatte kam noch nie vor?
Dienstunfall_L
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Hast du mehrfach die schriftliche Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten?
Hast du die Untersuchungsanordnung geprüft?
Zu Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung siehe hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/bea ... s/anzeige/
Dort auch zu den rechtlichen Möglichkeiten mehr.
JoeyDeMaio
Beiträge: 25
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von JoeyDeMaio »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 6. Apr 2023, 13:32 Hallo Hast du mehrfach die schriftliche Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten?
Hast du die Untersuchungsanordnung geprüft?
Zu Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung siehe hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/bea ... s/anzeige/
Dort auch zu den rechtlichen Möglichkeiten mehr.
Ich habe jetzt die 2. Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten mit dem Hinweis, dass ich am ersten Termin unentschuldigt gefehlt habe und verpflichtet sei diesen wahrzunehmen und es sich um eine bloße Verfahrenshandlung handele und die beantragte Akteneinsicht ein fernbleiben nicht entschuldigen würde.

Grund für die Amtsärztliche Untersuchung ist die Erkrankung seit ... bis voraussichtlich ... durchgänging.
Und das sich die krankheitsbedingten Fehltage für die Jahre 2022 + 2023 bis zum .. .. April in Summe auf 1XX Tage belaufen.
stuntmanmike
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von stuntmanmike »

meiner meinung nach rechtfertigt die fehlende akteneinsicht nicht das fernbleiben von der untersuchung. es geht vielmehr darum ob die untersuchungsanordnnung rechtmaessig ist oder nicht und das haengt nicht davon ab, ob akteneinsicht gewaehrt wurde. die rechtmaessigkeit der untersuchungsanordnung kann man pruefen indem man sie sich alleinig ankuckt. die untersuchungsanordnnung muss naemlich aus sich heraus verstaendlich sein. akteneinsicht nicht notwendig. sollten wichtige angaben in der untersuchungsanordnung fehlen ist sie naemlich gerade nicht aus sich heraus verstaendlich.

nur meine laienhafte meinung ohne kenntnis des gesamten sachverhalts etc.

was ist die rechtsgrundlage der anordnung?

wenn ihr zeit gewinnen wollt, ich sehe aber an fuer sich nicht wozu, dann kann dein anwalt einen antrag auf einstweiligen rechtsschutz gegen die anordnung stelllen § 123 vwgo
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tiefenseer
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Re: kein Amtsarzt vor Akteneinsicht?

Beitrag von tiefenseer »

schau mal bitte hier:

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht ... ersuchung/

Als weiterer Gedanke kommt inbetracht, dass du damit rechnen mußt ein formelles Disz.V damit aus zu lösen...

Der AA hat dir zu Beginn seiner Untersuchung die Gründe seines Handeln mit zu teilen. Daher ist eine vorherige Akteneinsicht hilflos.
Was soll sie bewirken?

Fazit: Wirkt der Beamte an der Feststellung seines Gesundheitszustandes trotz begründeter Zweifel an seiner Dienstfähigkeit nicht mit, ist es dem Dienstherr auch aufgrund seiner Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) verwehrt, den Beamten "aufs Geratewohl" in verschiedenen Verwendungen auszuprobieren (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.2.2020, 6 A 3273/19).
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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