Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

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Dingo1975
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Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Hallo zusammen, ich bin 49 Jahre alt, Justizvollzugsbeamter A9 mit 25 Dienstjahren und wurde im Oktober2022 nach einer relativ kurzfristigen Erkrankung von acht Wochen dem Amtsarzt vorgestellt und in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit geschickt. Ich habe eine Schwerbehinderung von GDB 70%. Bei der amtsärztlichen Untersuchung wurde die justizvollzugsdienstfähigkeit, die weitere Verwendung und somit auch die allgemeine Justizdienstfähigkeit ausgeschlossen. Ich habe gegen die vorzeitige Pensionierung einen Widerspruch eingelegt, da ich weiter arbeiten wollte und dies auch meiner Meinung nach hätte können. Heute wurde ich nach nur sechs Monaten DU erneut durch den Dienstherren zur Nachuntersuchung dem Amtsarzt beim Versorgungsamt vorgestellt. Die Amtsärztin eröffnete mir ohne mich zu untersuchen oder zu befragen, dass ich weiterhin Justizvollzugsdienstunfähig eingestuft werde, aber die allgemeine Dienstfähigkeit ab sofort hergestellt sei. Was bedeutet das jetzt für mich? Wie setzt eine Behörde so etwas um? Muss ich jetzt damit rechnen hessenweit eingesetzt zu werden oder wird dabei Rücksicht auf meine Schwerbehinderung genommen?
Danke schon mal für eure Hilfe …
stuntmanmike
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

ich denke dass du hessenweit eingesetzt werden kannst. man wird eine stelle fuer dich suchen. es wird sich zeigen wo man die findet. setz dich doch aber vllt mit der schwerbehindertenvertretung in kontakt oder aeussere den wunsch dass du heimatnah eingesetzt wirst.

davon abgesehen: gehst du davon aus justizdienstfaehig zu sein? das wuerde ja dem was die amtsaerztin sagt widersprechen. hier vllt weiter dagegen vorgehen evtl mit anwalt
Emmi
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Emmi »

Wow, ich dachte, dass das nur mir passiert. Ich habe einen Anwalt konsultiert, denn so kurz nach einem desaströsen Gutachten muss gut argumentiert werden, weshalb nach rund sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder hergestellt sein soll. Wenn ich das richtig verstehe, wurde beim ersten Gutachten die anderweitige Verwendung ausgeschlossen. Wie kann diese dann sechs Monate später vorhanden sein, wenn damals nach Prüfung durch die Verwaltung nichts gefunden wurde und der Amtsarzt diese Möglichkeit des Einsatzes nicht berücksichtigt hat?! Die zweite Untersuchung ist meines Wissens ein neuer Verwaltungsakt und kann neu angefochten werden, was ich tun würde!
Vor allem, wenn sich der gesundheitliche Zustand nicht maßgeblich verändert hat.

Ich geh davon aus, dass in den hessischen Verwaltungen eine Stelle frei geworden ist...

Ich wäre dankbar, wenn hier über das weitere Vorgehen berichtet würde.

Viel Glück!
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Dingo Hast du keinen Anwalt? Wenn die DF gegeben ist, dann war sie bei Zurruhesetzung möglicherweise auch gegeben, dann müssten der Verwaltungsakt der Zurruhesetzung rückgängig gemacht werden (Bezüge nachgezahlt werden). Das würde ich bei einem RA klären.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Die Amtsärztin hatte in der Tat die weitere Verwendung ausgeschlossen und ich wurde obwohl ich begründete Einwände auch über die Schwerbehindertenvertretung eingelegt hatte, in den Ruhestand versetzt. Auch hat die Schwerbehindertenvertretung ohne Einsicht in meine Personalakte der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt. Auch der Widerspruch meines Anwalts wurde nicht berücksichtigt. Der Grundsatz der Weiterverwendung vor Versorgung bei schwerbehinderten Bediensteten wurde nicht beachtet. Die Nachuntersuchung ist kein neuer Verwaltungsakt, wurde in meinem Fall als Abschluss der amtsärztlichen Maßnahme durchgeführt.
stuntmanmike
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

Dingo1975 hat geschrieben: 31. Mär 2023, 21:11 Die Amtsärztin hatte in der Tat die weitere Verwendung ausgeschlossen und ich wurde obwohl ich begründete Einwände auch über die Schwerbehindertenvertretung eingelegt hatte, in den Ruhestand versetzt. Auch hat die Schwerbehindertenvertretung ohne Einsicht in meine Personalakte der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt. Auch der Widerspruch meines Anwalts wurde nicht berücksichtigt. Der Grundsatz der Weiterverwendung vor Versorgung bei schwerbehinderten Bediensteten wurde nicht beachtet. Die Nachuntersuchung ist kein neuer Verwaltungsakt, wurde in meinem Fall als Abschluss der amtsärztlichen Maßnahme durchgeführt.
ok ist jetzt ein bisschen schwer was dazu zu sagen. ist der widerspruch noch offen? was ist mit einer klage , wenn eine widerspruchsentscheidung ergangen ist. wenn du interesse hast kannst du dich per privater nachricht bei mir melden. ich klage aktuell selbst gegen meine versetzung in den ruhestand und kenne mich etwas aus.

die anordnung einer untersuchung war schon bei der ersten untersuchung kein verwaltungsakt, da es sich nicht um einen va handelt.
Torquemada
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

JA, ANWALT IST DA GUT......
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und einen Widerspruch über diesen eingelegt. Das Widerspruchsverfahren läuft noch, wurde aber laut Staatsanwaltschaft auf Eis gelegt, bis die Nachuntersuchung erfolgt ist.
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Dingo Hattest du den RA von Anfang an eingeschaltet? hast du die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Überprüfung der DF von ihm auch schon prüfen lassen oder ihn erst später eingeschaltet? Und ab welchem Verfahrensschritt hast du Rechtsmittel eingelegt?

Die Grundsätze Weiterverwendung statt Versorgung und „Reha vor Rente“ gelten nicht nur bei Schwerbehinderten.
Für SchwB mit GdB 70 umso mehr! Dass dich die SchwBV da so haben hängen lassen bei der Prüfung der Zurruhesetzung ist xxxxxxxxx.

Was kann man hier klären? Brauchst du Infos oder willst du Infos geben?
Immer gut, solche Infos zu sammeln, in der Situation kann es überfordern sie zu finden.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich hatte in dem Moment, wo die Behörde meine Dienstfähigkeit in erheblichem Maße angezweifelt hatte, den Anwalt eingeschaltet. Er hat von Anfang an das Verfahren begleitet und fristgerechte Einsprüche eingelegt und auch die Rechtmäßigkeit des Verfahrens angefochten. Das ganze wurde aber umgesetzt, ohne die Einwände zu berücksichtigen. Die OStaatsanwaltschaft vom OLG Frankfurt wollte mit dem Widerspruchsverfahren warten, bis ich abschließend nachuntersucht wurde. Ich möchte natürlich Informationen geben aber auch Informationen sammeln. Ich weiß jetzt nicht was in diesem Fall auf mich zukommt, mein Anwalt ist zur Zeit nicht für mich erreichbar für die nächsten vier Wochen und dadurch sitze ich auf heißen Kohlen. Ich habe bedenken, dass die Behörde jetzt mir einfach irgendwo in Hessen eine Stelle zugeteilt, ohne dass ich mich dagegen wehren kann. Mich interessiert vor allem, ob ich einem Angebot meiner Behörde zustimmen muss oder ob ich auch ein Mitspracherecht habe, was ich annehme oder nicht.
Allium
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Allium »

leider kann ich zur SBV und PR auch nichts Gutes sagen, diese Institutionen sind offenbar Spielbälle der Behördenleitung. Man sieht auch in diesem Fall hier, dass es so gut wie gar nichts geholfen hat, diese als Unterstützer des Beamten zu involvieren. Man traut sich doch am Ende fast selber nicht mehr, wenn man so allein gelassen wird. In so ein gestörtes System kann man nicht zurückgehen, ich denke man sollte hier einen versierten Facharzt oder auch mehrere aufsuchen, der dem AA attestiert, dass eine Reaktivierung nicht gelingen kann, krankschreiben lassen, zur Not in Klinik einweisen lassen, wenn die Psyche diesen Druck nicht mehr mitmacht.
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Allium hat geschrieben: 4. Apr 2023, 09:20 leider kann ich zur SBV und PR auch nichts Gutes sagen, diese Institutionen sind offenbar Spielbälle der Behördenleitung. Man sieht auch in diesem Fall hier, dass es so gut wie gar nichts geholfen hat, diese als Unterstützer des Beamten zu involvieren.
Als Verallgemeinerung kann ich das so nicht stehen lassen, das wäre unfair gegenüber der SchBV, die für meinen Bereich zuständig war. Der PR kannte sich zum Thema Dienstunfall nicht aus, aber ich hatte Glück, dass sich eine Person Zeit genommen hat, sich damit zu beschäftigen. Vielleicht zu SchwBV und PR nochmal Kontakt aufnehmen und schildern, in welcher Situation du aktuell bist, @Dingo. Schaden kann das nicht anrichten. Mit Zurruhesetzung ohne vorher geprüft zu haben, ob Weiterverwendung an anderem Platz möglich ist, kennen sich PR, SchwBV und Gewerkschaft eigentlich aus, es gab mittlerweile viele Gerichtsverfahren dazu und die Regelungen sind eindeutig. Viel Erfolg!
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich denke auch, dass das nicht pauschal, wie zuvor beschrieben ,auf alle Schwerbehindertenvertreter oder Personalrats Mitglieder zutrifft. Leider war es in meinem Fall so, dass die Schwerbehindertenvertretung noch am Anfang der Karriereleiter stand und sich mit der Behördenleitung nicht anlegen wollte, mir sogar ausreden wollte mich gegen die zu Ruhestandsversetzung zu wehren.
Ich danke euch schon mal für die Anteilnahme und die Informationen bezüglich des Verfahrens, ich werde hier jeden Schritt bekannt geben und wer möchte kann sich jederzeit auch in einer PN an mich wenden, falls der Austausch von Informationen erwünscht ist.
Ich habe auch gelesen, dass im Forum immer wieder die Frage kommt, wieviel Geld bekommt man im Monat bei vorzeitige Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, sollte jemand diesbezüglich Fragen haben, kann sich gerne an mich wenden, da ich alle Formalitäten vorliegen habe und mittlerweile genau weiß, was dazu verdient werden darf und auch was man bekommt.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Heute wurde mir das Kurzgutachten der amtsärztlichen Vorstellung zugestellt. Vollzugsdienstunfähigkeit mit dem Hinweis, kann nie wieder hergestellt werden. Uneingeschränkte allgemeine Dienstfähigkeit gegeben incl. Ausbildung und Fortbildung. Folgenden Text hat mein Anwalt mir geschrieben.

Hallo Herr XXXXX,

wie Sie den Anlagen entnehmen wollen, ist die amtsärztliche Untersuchung sehr gut gelaufen.
Es besteht Vollzugsdienstunfähigkeit; allgemeine Dienstfähigkeit ist jedoch gegeben.
Der Dienstherr wird nun Schwierigkeiten haben, eine ordentliche Verwendungsabfrage durchzuführen.

Mit besten Grüßen
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Wie lange dauert denn diese Verwendungsabfrage?
Bleibe ich bis die eine Stelle finden im Ruhestand?
Habe ich ein Mitspracherecht?
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