Wechsel Bund zum Land Bayern

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Layke123
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2023, 09:51
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Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Layke123 »

Hallo liebe Community,

vielleicht kennt sich jemand aus bzgl folgendem Problem.

Ich wurde vom Bund verbeamtet (als Quereinsteigerin, BWL-Master). Nun sind wir umgezogen und ich habe mich bei der Regierung Schwaben als Beamtin für ein Landratsamt beworben. Nun wurde mir von der Regierung Schwaben (Land Bayern) gesagt dass man mich gerne übernommen hätte, ich aber nicht als Beamtin übernommen werden kann, da ich die Beamten-Voraussetzungen des Landes Bayern nicht erfülle. War etwas geschockt! Nimmt das Land Bayern keine Quereinsteiger-Beamte. Dachte die Verbeamtung wäre in ganz Deutschland gültig? Kennt sich vllt jemand aus?
Vielen lieben Dank!
Gebetsmuehle
Beiträge: 46
Registriert: 18. Mai 2014, 23:10
Behörde: IM NRW

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Gebetsmuehle »

Einige Bundesländer fordern explizit einen abgeschlossenen Vorbereitungsdienst im Rahmen ihrer Stellenausschreibung als konstitutives Merkmal. War das hier auch so?
Jupiter
Beiträge: 20
Registriert: 13. Aug 2020, 10:26
Behörde: Ministerium Bundesland

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Jupiter »

Vermutlich bist Du in Bayern keine sog. "Regelbewerberin" sondern eine "andere Bewerberin". Zur Unterscheidung und den jeweiligen Anforderungen siehe zunächst Art. 4 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und dann dort die Teile 2 (Art. 22ff) und 3 (Art. 52 - das dort in Abs. 1 Satz 1 geforderte besondere dienstliche Interesse könnte der Grund für die Ablehnung sein). Ich würde an Deiner Stelle nochmal nachfragen, woran genau es hapert.
Layke123
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2023, 09:51
Behörde: BAMF

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Layke123 »

Vielen Dank schon einmal!

Gesucht wurde:

Für die 3. QE ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst oder ein vergleichbarer Abschluss

Vielleicht stellt ein BWL-Master dann keinen ‚vergleichbaren Abschluss‘ dar.

Die Personalerin von der Regierung Schwaben konnte es mit selber nicht so richtig erklären. Sie meinte nur ich könnte es völlig vergessen mich irgendwo beim Land Bayern zu bewerben :-(
vanWahlberg
Beiträge: 27
Registriert: 23. Aug 2021, 21:51
Behörde: Kommunalverwaltung Bayern

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von vanWahlberg »

Hallöchen,

wenn die Regierung von Schwaben einen Beamten der 3. QE (Dipl.-Verw. FH) fordert, dann sind die Qualifikationserfordernisse im LlbG (Leistungslaufbahngesetz) und der Studienverordnung zur 3. QE Allgemeine Innere Verwaltung definiert.

Ich darf aus Erfahrung sprechen: ich bin Beamter der 3. QE. Diplom-Verwaltungswirt FH, Allgemeine Innere Verwaltung. Das Studium findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, in Hof statt. Dieses Studium kann man mit einem BWL-Master nicht vergleichen. Die Unterschiede sind schlussendlich fundamental.

Der BWL-Master ist dem Diplom-Verwaltungswirt FH (Bachelorniveau) zwar höhergestellt, aber von den Inhalten fundamental davon entfernt, was einem als Dipl.-Verw. FH vermittelt wird.

Wie der Vorredner schon richtig sagt, sind Sie kein Regelbewerber im Sinne des LlbG. Regelbewerber haben eine Vorbildung (Studium an der HföD oder Staatsexamten), die das LlbG vorschreibt, um in die 3. QE oder 4. QE einsteigen zu können.

Fazit: die Verbeamtung in Bayern ist sicherlich möglich, aber nicht bei Stellen, die einen Dipl.-Verw. FH voraussetzen. Die Stelle müsste also einen BWL-Master voraussetzen, damit das möglich wäre.
Layke123
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2023, 09:51
Behörde: BAMF

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Layke123 »

Vielen Dank für die Antworten!
Van
Beiträge: 1
Registriert: 13. Apr 2023, 09:50
Behörde:

Re: Wechsel Bund zum Land Bayern

Beitrag von Van »

Hallo Zusammen,

ich bin als Quereinsteiger in die Qe3(Naturwissenschaft und Technik) eingestiegen. Ich musst aber auch ein Jahr im öffentlichen Dienst(im gleichen Job) verbringen.
Hatte aber in der Anlage 1 geforderten Abschluss.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BayLlbG-39
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... LlbG-ANL_1

hier stellt sich die Frage ob Wirtschaftswissenschaften zu BWL passt, dass wird wahrscheinlich der DH entscheiden. Mit dem Teil 3 Andere Bewerber und Bewerberinnen hab ich kein Erfahrungen und gehe davon aus, dass das für die meisten Personalabteilung gar net so einfach umsetzbar ist ;)
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