Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

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AndyO
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von AndyO »

Norbi hat geschrieben: 7. Sep 2022, 00:18
AndyO hat geschrieben: 6. Sep 2022, 07:50 Einzigartig ist Frankreichs Frührente in Europa nicht.
Man muss schon unterscheiden zwischen dem Alter mit dem tatsächlich in Rente gegangen wird und der Regelarbeitszeit. Die liegt in F zur Zeit bei 60 Jahren. In Italien, GB und Island z. B. bei 67 und in Österreich bei 65 (ich habe jetzt nur mal das "Männeralter" genommen). Viele in Deutschland machen ja auch weder bis 65 noch bis 67.
Ich traue da keiner Statistik die ich nicht selbst gefälscht habe. Niemand kann sagen, wie die Hartz 0er, also Hartzer vor kalter Enteignung die sich als Privatier durchschlagen, in anderen Ländern gezählt oder versorgt werden. Bei uns werden se schlichtweg nicht erfasst. Von daher haben solche Statistiken bzgl. des Renteneintritts nur eine bedingte Aussagekraft. Ansonsten kann ich deinem Beitrag nur viele selbst erlebte Wahrheiten entnehmen. Im abhandeln gesundheitlich Benachteiligter scheint es eine verbreitete Doktrin der geringsten Zugeständnisse zu geben.
ICE-Loki
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von ICE-Loki »

ICE-Loki hat geschrieben: 29. Jun 2022, 12:00 Update:
Nun ist es doch passiert.
Nach neunmonatiger, durchgehender Arbeitsunfähigkeit, hatt das BEV reagiert und mich zum BA beordert.
Dieser hat nun festgestellt, daß ich kaputt bin, und nicht mehr auf die Füße komme.
Auch eine Umschulung/Verwendung auf einem anderen Dienstposten, hat er abschlägig bescheinigt.
Nun drückt das BEV auf die Tube, und will mich zwangsweise pensionieren.
Das wird für mich jetzt bedeuten: zum 30.08. endgültig in den Ruhestand und, wegen über 35 Jahre Dienst und über 63 Jahre alt, abschlagsfrei.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Ja.
Hintergrund: alle Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand beziehen sich auf den Umstand, daß der Betroffene auf eigenen Wunsch gehen möchte.
Bescheinigt der BA aber eine DDU, tut das BEV so, als wäre der Betroffene schwerbeschädigt, und wendet die entsprechende Regelung an.
Ob das aber bundesweit gilt, oder eine hausgemachte BEV-Regelung ist, können besten Falles ausgemachte Insider sagen.
Update September 2022:
Mich erreichte eine Vorladung zur Uni-Klinik Lübeck, zu Feststellung meiner psychischen Verfassung, und Feststellung meiner Dienstfähigkeit. Ich bin vor Wut fast geplatzt.
Update Januar 2023:
Ein Anschreiben des BEV erreichte mich. Weil ich in 2022, meinen Jahresurlaub nicht komplett genießen konnte, habe ich für 8Monate in 2022 rückwirkend eine Nachzahlung erhalten. Also dreiviertel eines Monatssoldes. Aha.
Im Januar bin ich also in der Uni-Klinik Lübeck aufgeschlagen und habe entsprechend "vom Leder gerissen".
Update März 2023:
Heute erreichte mich ein Anschreiben vom BEV. Aufgrund des Gutachtens 40% Erwerbsminderung erlitten und erhalte auch noch über 2000€ Unfallfürsorge.

Ich fasse mal zusammen:
Unfall selbst verschuldet. 9Monate krank, dadurch Fühpensionierung, wegen der Altersregelung ohne Abzug, satte 2500€ wegen nicht genossenem Urlaub, jetzt nochmal etwa das Gleiche als Unfallfürsorge....... was will ich mehr?

Achja. Zuvor hatte ich nach einer Knieverletzung 10% , nun kommen 40% dazu, macht Schwerbeschädigtenausweis, mit einhergehender Steuererleichterung, wohlmöglich auch noch Parkausweis fürs Auto?

Ich werde berichten.
Dienstunfall_L
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Re: Kann man es auf Betriebsdienstuntauglichkeit anlegen?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Also liegt ein Dienstunfall mit unfallbedingtem Gesundheitsschaden vor?
Davor habe ich verstanden „auf Antrag“ in Ruhestand?
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