Abordnung/Versetzung

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T_X-11
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Abordnung/Versetzung

Beitrag von T_X-11 »

Guten Abend,

wie ihr vielleicht aus meinen letzten Postings schon mitbekommen habt, habe ich mit einigen Problemen auf meiner jetzigen Dienststelle zu tun. Ich habe mich nunmehr bei anderen Behörden beworben und bereits eine mündliche Zusage. Demnächst steht ein weiteres Vorstellungsgespräch an. Nun habe ich ein paar offene Fragen? Wie ich gehört habe wird man zunächst abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Kann der jetzige Dienstherr mir in die Suppe spucken, in dem er oder der Bezirkspersonalrat einer Abordnung/Versetzung aus Personalmangel nicht zustimmt? Lässt sich so eine erfolgreiche Bewerbung auf Dauer torpedieren? Bis wann muss ich mich für eine Stelle entscheiden und der/den weiteren Zusagen absagen? Ich möchte keine Absage erteilen, bevor ich nicht eine schriftliche Zusage habe. Kann mir noch etwas passieren, was ich vielleicht nicht auf dem Schirm habe? Würdet ihr der bisherigen Behörde etwas sagen und wenn ja, ab wann? Vielen Dank für eure Infos!
BalBund
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Re: Abordnung/Versetzung

Beitrag von BalBund »

Ja, es besteht kein Anspruch auf eine Abordnung mit oder ohne das Ziel auf Versetzung. Insbesondere bei Personalmangel ist das auch eine häufig gespielte Karte, weil dann faktisch nur eine Raubernennung oder Entlassung bleibt.

Die anderen Sachen sind sehr volatil, in der Regel wird die an Dir interessierte Behörde mitteilen, bis wann sie deine Rückmeldung haben möchte.

Die bisherige Behörde wird davon erfahren, spätestens wenn die Personalakte angefordert wird. Wenn das Tischtuch also zerrissen ist würde ich immer anraten, offen auf den Vorgesetzten (mit Personalverantwortung) zuzugehen und ihm klipp und klar mitzuteilen, dass man gehen wird (so oder so) und um konstruktive Vorschläge bittet, wie das für beide Seiten möglichst gesichtswahrend läuft.