Hallo zusammen,
letztes Jahr wurde ich als Beamter auf Probe allein wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entlassen. Entgegen der Prognose des Amtsarztes ist meine Verletzung aber vollkommen ausgeheilt, weswegen ich in der Theorie wieder diensttauglich bin.
Ich habe das hessische Beamtenrecht schon bemüht, aber keine Norm gefunden, die es entlassenen Beamten verbietet, erneut eingestellt zu werden. Ist euch zufällig etwas Gegenteiliges bekannt?
LG
Wiedereinstellung als Landesbeamter
Moderator: Moderatoren