Amtsarzt wegen DU

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RvonHase
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Amtsarzt wegen DU

Beitrag von RvonHase »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin M37, Beamter auf Lebenszeit als Landesbeamter in NRW.

Ich bin seit November 2022 aktuell krankgeschrieben. Die ersten 5 Wochen wegen einer schweren Bronchitis mit Atemnot. Während dieser Zeit haben sich bei mir Panikattacken eingeschlichen. Das ganze fing damit an, dass ich nachts aufgewacht bin wegen Atemnot und habe dadurch eine Panikattacke bekommen, was das ganze natürlich verschlimmert hat. Diese Panikattacke hat auch echt gedauert bis sie wieder vorbei war. Seit diesem Tag leide ich zusätzlich an Angst vor Krankheiten, bzw. denke ich, dass wenn ich Atemnot bekomme, irgendwas schlimmes sein muss.
Am nächsten Tag habe ich dann Schmerzen im linken Rippenbogen gehabt und direkt Angst gehabt eine Lungenentzündung oder ähnliches wegen der Bronchitis zu bekommen. War dann ambulant im Krankenhaus. Dort wurde die schwere Bronchitis auch nochmal bestätigt. Da es die nächsten Tage nicht besser wurde, war ich noch beim Lungenfacharzt, welcher dies ebenfalls festgestellt hat. Zusätzlich war ich noch 2x beim Kardiologen und hab mich durchchecken lassen. Dort war aber alles ok. Lediglich ein recht langsamer Herzschlag wurde festgestellt in Ruhephasen.
Seitdem spüre ich nachts regelrecht wie langsam mein Herz schlägt und das hat meine Panikattacken nur noch weiter verstärkt.

Seitdem schlafe ich nachts nicht mehr als zwei Stunden am Stück und bin entsprechend tagsüber völlig müde und total erschöpft. Dazu natürlich immer die Panikattacken die mich zusätzlich erschöpfen und das ständige reinhören in den Körper ob alles ok ist usw., was zusätzlich wiederum die Panikattacken fördern. Ein Teufelskreis.

Jedenfalls bin ich nun durchgehend seit November krankgeschrieben, da ich auch nach überstandener Bronchitis aufgrund meiner Panikattacken nicht in der Lage bin aktuell zu arbeiten.

Da ich nun länger als 3 Monate erkrankt bin, habe ich heute Post von meiner Behörde bekommen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass sie das Gesundheitsamt angeschrieben haben bezüglich eines Termins zur amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.

Jetzt meine Fragen dazu:
Was muss ich jetzt tun?
Was erwartet mich?
Werde ich jetzt vorzeitig in den Ruhestand versetzt?
Was genau passiert nach dem Termin beim AA?
Muss ich mir vorsorglich einen Anwalt suchen?

Mein Ziel ist keinesfalls die DDU, Ich möchte definitiv wieder meinem Job nachgehen können, den ich auch immer gerne gemacht habe. Nur weiß ich natürlich nicht genau wann ich dazu wieder in der Lage bin. Ob in 3 Monaten, 6 oder 9 oder wie auch immer.

Ich habe in den nächsten Tagen nach zwei Monaten Wartezeit auch meinen ersten Termin bei einem ambulanten Psychotherapeuten. Da ich möchte dass mir geholfen wird und ich die Panikattacken und Ängste in den Griff bekomme, damit ich wieder meinem Beruf nachgehen kann.

Ich hoffe sehr ihr könnt mir bei dem Thema weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße 😊
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von stuntmanmike »

ich würde mir direkt einen anwalt nehmen der die rechtmaessigkeit der untersuchungsanordnung ueberprueft. eine rechtswidrige aber wahrgenommene untersuchung muss man naemlich gg sich gelten lassen.
Allium
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von Allium »

sieh es auch als Fürsorge des DH, der AA kann dir z.B. auch eine Reha empfehlen, nach dieser starken Bronchitis bestimmt sehr sinnvoll, dann BEM zur Wiedereingliederung in den Dienst- dies alles steht dir zu, bevor eine DDU ins Spiel kommt, denn DDU sollte immer das letzte Mittel sein. Die Psychotherapie ist auch eine gute Maßnahme. Du kannst dich auf jeden Fall an einen versierten Fachanwalt wenden, um rechtliche Beratung einzuholen.
RvonHase
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von RvonHase »

Erstmal danke für eure Antworten.
Also muss ich nicht sofort eine DDU und Versetzung in den Ruhestand befürchten?
Dies ist nämlich auch gar nicht mein Ziel. Ich möchte ja gerne schnellstmöglich zurück in den Dienst. Nur ist noch nicht absehbar ob in 3 Monaten oder 6 z.b
Eine Wiedereingliederung übers BEM würde ich auch definitiv annehmen. Vom BEM habe ich ebenfalls zeitgleich mit dem Untersuchungsauftrag einen Brief bekommen. Dieses Gespräch werde ich ebenfalls annehmen.

Ich persönlich gehe sehr davon aus, dass durch die Therapie innerhalb der nächsten 6 Monate meine Dienstfähigkeit wieder hergestellt sein sollte.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn du davon ausgehst, dass die DF innerhalb 6 Mon. wieder hergestellt ist, dann ist eine ärztliche Prognose bestimmt unterstützend, die genau das bescheinigt. Kann auch Reha etc. anregen, sprich mit dem Arzt.
Der DH hat dich nicht nach einer solchen Prognose gefragt?

Beim AA auf jeden Fall deutlich zum Ausdruck bringen, dass du zurück in den Dienst willst!
RvonHase
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von RvonHase »

Also klar, wissen kann ich es nicht, aber ich bin positiver Dinge, dass ich es innerhalb der nächsten 6 Monate schaffen werde wieder DF zu sein, ist zumindest mein Ziel.

Nee der DH hat gar nichts gefragt, hab jetzt einfach nur Post bekommen über eine anstehende amtsärztliche Untersuchung und dass ich zwei Wochen Zeit hab zu dem Untersuchungsauftrag Stellung zu nehmen. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was genau ich für eine Stellung dazu nehmen soll.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von Dienstunfall_L »

Siehe Beitrag oben: Rechtmäßigkeit. Hol dir anwaltliche Beratung.

Prognose bedeutet nicht und erwartet nicht, dass man / Arzt es weiß.
Zum Untersuchungsauftrag Stellung nehmen: lass dich beraten und die Rechtmäßigkeit prüfen, nutze die Zeit und hole ärztliche Prognose ein, die dann ggf. eingereicht wird, wäre gut, wenn die parat ist, wenn‘s darauf ankommt.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt wegen DU

Beitrag von stuntmanmike »

ich würde mich mit haenden und fuessen gg den amtsarzt wehren. da muss nichts schlechtes bei rauskommen. kann aber. und dann hat man jede menge aerger und aufwand an der backe.

es gibt neue rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts zu untersuchungsanordnungen das auch in einem leitfaden irgendeines bayerischen ministeriums oder aehnlichem erlaeutert wird. das wuerde ich dem anwalt auf jeden fall zeigen bzw. mir selbst ein bild machen.