Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
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Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Verstehe ich das richtig, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 gezahlt wird, wenn man verheiratet ist (standesamtlich)?
Person A ehelicht Person B in Deutschland (beide deutsche Staatsbürgerschaft, eine Person nicht im öD). Beide haben aber unterschiedliche Hauptwohnsitze.
Wird dann gem. Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1, gültig ab 1. April 2022) trotzdem 153,88 EUR/Monat gezahlt? In der BBesGVwV konnte ich nichts dazu finden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html (§ 39 Abs. 1 S. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html (Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1))
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 001908.htm (BBesGVwV)
Person A ehelicht Person B in Deutschland (beide deutsche Staatsbürgerschaft, eine Person nicht im öD). Beide haben aber unterschiedliche Hauptwohnsitze.
Wird dann gem. Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1, gültig ab 1. April 2022) trotzdem 153,88 EUR/Monat gezahlt? In der BBesGVwV konnte ich nichts dazu finden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html (§ 39 Abs. 1 S. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html (Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1))
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 001908.htm (BBesGVwV)
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Zu wann soll diese Regelung gem. Referentenentwurf denn nicht mehr gelten ? Gibt es da einen Stichtag? Ich würde dann noch schnell das Standesamt aufsuchen.
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
30.06.2023 soll wohl die letzte Möglichkeit sein, da ab 01.07.2023 dann alle leer ausgehen werden bezüglich des Familienzuschlags I.
Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Dieses Datum dürfte zwischenzeitlich aber hinfällig sein, oder?Acta hat geschrieben: ↑12. Mär 2023, 12:17 30.06.2023 soll wohl die letzte Möglichkeit sein, da ab 01.07.2023 dann alle leer ausgehen werden bezüglich des Familienzuschlags I.
Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Es soll jetzt am 1.1.2024 soweit kommen.
MS
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Wobei dann ja wahrscheinlich vom 31.12.2023 als letztem "Hochzeits-Stichtag" ausgegangen werden könnte, nehme ich an.
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
31.12.2023 - ja, wenn du da einen Termin bekommst..
MS
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Wenn das "Schmerzensgeld" für Verheiratete wegfällt, wenn sie wohl noch weniger Beamte für eine Heirat aussprechen.
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Und noch weniger Menschen für eine Beamtenlaufbahn.Käptn iglo hat geschrieben: ↑21. Jun 2023, 16:54 Wenn das "Schmerzensgeld" für Verheiratete wegfällt, wenn sie wohl noch weniger Beamte für eine Heirat aussprechen.
Habe gerade mal gesucht - finde dazu aber nach wie vor nur einen Referentenentwurf... ist das inzwischen spruchreif?
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
So gut wie. Der neue Referentenentwurf wird gerade im kleinen Kreis, sprich BMI, BMF, BMAS abgestimmt, ich rechne mit einer Veröffentlichung bis Mitte September.
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Das wäre ja dann eine ziemlicher Schlag ins Gesicht, da lt. Kabinettsfassung des BBVAnpÄndG 2023/2024 zum 01.03.2024 der Familienzuschlag I nach § 40 Abs. 1 BBesG von derzeit 153,88 EUR auf 171,28 EUR im Monat steigen soll.
Der derzeitige Referentenentwurf des BBVAngG (§ 69 n) sieht ja vor, dass bei denen, die die Voraussetzungen erfüllt haben, der Beitrag eingefroren werden soll. Vielleicht lässt der Dienstherr dann die Erhöhung zu und lässt es zum 01.04.2024 erst einfrieren…
Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... -2024.html (Seite 26)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=3 (Seite 27)
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Hat hier jemand was Neues gehört? Ist ja nun schon wieder ein Monat rum und eine Google-Suche bringt nicht wirklich neue Erkenntnisse.
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-966106 (Sitzung am 21.09.2023, 00:35 Uhr)
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... hre/302807 (BT-Drucksache 20/8291)
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... hre/302807 (BT-Drucksache 20/8291)
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Danke für die Links - geht's da nicht um alles AUSSER den Verheiratetenzuschlag bzw. die Umstrukturierung der dynamischen Besoldungsbestandteile? Oder lese ich das falsch?