Amtsarzt
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 266
- Registriert: 24.08.2022 15:29
- Behörde:
Re: Amtsarzt
in hessen frühestens nach 3 monaten, weil wer innerhalb der letzten 6 monate für mindestens 3 monate krank geschrieben war ebenfalls als dienstunfähig angesehen werden kann. vor der versetzung in den ruhestand ist die anderweitige verwendung zu prüfen. es könnte daher in betracht kommen, dass man dich an ein heimatnahes gericht versetzt. vor allem vor dem hintergrund, dass deine erkrankung nach deiner aussage auf die weite wegstrecke und mobbing (an deiner jetzigen dienststelle, wie ich annehme) bedingt ist. es könnte aber genau so gut sein, dass man wo anders für dich eine neue dienststelle findet von der man sich erhofft, dass sich die situation bessert. dass es jetzt unbedingt direkt eine ist, die heimatnah ist, ist nicht gesagt.
-
- Beiträge: 28
- Registriert: 26.04.2011 09:41
- Behörde:
Re: Amtsarzt
Moin
Ich bin im Februar Krangeschrieben (2008) worden und musste dann, ich denke mal, mein Vorgesetzter hat darauf gedrängt, das ich Amtsärztlich Untersucht werde, zu einer Amtsärztin. Im Sommer wurde mir Mitgeteilt, das ich zum 1.10. in den Ruhestand ,wegen dauernder Dienstunfähigkeit, geschickt werde. Mobbing war u.a. auch ein Thema. Des weiteren hat man penibel darauf geachtet, das die nächsten 2 Überprüfungen (alle 2 Jahre) stattfanden. Bei der 3 Untersuchung hat die Amtsärztin dem Gericht gesagt, das es zukünftig keine Aufforderungen, zur Amtsärztlichen Untersuchung, aussprechen soll, inzwischen hatte ich auch einen schweren Herzinfarkt gehabt.
Alles Gute! Kopf hoch auch wenn der Hals schmutzig ist!
Wolfsgeheul
Ich bin im Februar Krangeschrieben (2008) worden und musste dann, ich denke mal, mein Vorgesetzter hat darauf gedrängt, das ich Amtsärztlich Untersucht werde, zu einer Amtsärztin. Im Sommer wurde mir Mitgeteilt, das ich zum 1.10. in den Ruhestand ,wegen dauernder Dienstunfähigkeit, geschickt werde. Mobbing war u.a. auch ein Thema. Des weiteren hat man penibel darauf geachtet, das die nächsten 2 Überprüfungen (alle 2 Jahre) stattfanden. Bei der 3 Untersuchung hat die Amtsärztin dem Gericht gesagt, das es zukünftig keine Aufforderungen, zur Amtsärztlichen Untersuchung, aussprechen soll, inzwischen hatte ich auch einen schweren Herzinfarkt gehabt.
Alles Gute! Kopf hoch auch wenn der Hals schmutzig ist!
Wolfsgeheul