Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

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Skydiver
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Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Skydiver »

Ein herzliches Hallo in die Runde. Ich hätte eine Frage, die ich bis heute nicht sicher klären konnte.

Meine Lebenssituation sieht folgendermaßen aus:

- seit dem 18. Lebensjahr Angestellter
- seit nunmehr 17 Jahren verbeamtet, Höchste Laufbahngruppe bereits erreicht (da kommen nur noch 2 oder 3 Altersstufen dazu)
- noch rund 18 Jahre bis zum Pensionseintritt mit 67
- durch das Angestelltenverhältnis bis zur Verbeamtung bestehen noch Rentenansprüche, die verfallen, sobald ich meinen maximalen Pensionsanspruch erreiche

Leider zeigt sich in meinem familiären Umfeld immer öfter, dass meine Chance das Pensionsalter zu erleben, womöglich einem 50/50-Lotteriespiel gleicht - sehr viele sind zwischen 60. bis 70. Lebensjahr verstorben. Daher sehe ich meine Pensionserwartungen mittlerweile in einem anderen Licht.

Was ich bereits herausgefunden habe: Wenn ich mit 55 Jahren auf Teilzeit gehe (sofern das genehmigt wird), hat das wohl extrem negative Auswirkungen auf meine Pension. Daher spiele ich mit dem Gedanken, noch bis 55 Vollzeit zu arbeiten ("da nur die letzten Gehälter für die Pension zählen"), und anschließend einen Antrag auf Beurlaubung (Altersurlaub) ohne Bezüge bis zum Pensionseintritt mit 67 Jahren zu stellen (12 Jahre - soweit ich weiß, ist dies in meinem Bundesland das Maximum).

Finanziell wäre es kein Problem, da ich ohne Bezüge als freiwilliges Mietglied der gesetzlichen Krankenkasse sofort nur noch den Mindestbeitrag leisten müsste (nicht wie bei der Privaten KV nach Altersgruppe). Meinen Lebensbedarf würde ich in diesen 12 Jahren aus steuerfreien Ersparnissen bestreiten. Dabei handelt es sich nicht um Mieteinnahmen oder andere steuerpflichtige Erträge (die sonst auch den Krankenkassenbeitrag erhöhen würden).

- wie hoch stehen die Chancen, dass man den Antrag auf 12 Jahre Beurlaubung ohne Bezüge genehmigt?
- was passiert, wenn ich während der 12 Jahre Beurlaubung schwer erkranke und Dienstunfähig werde?

Versteht mich nicht falsch - ich arbeite gerne und viel - was man auch in den Beurteilungen honoriert hat (Ausfallzeiten waren in den letzten Jahrzehnten quasi nicht vorhanden). Mir geht es im Grunde nur darum, noch etwas Lebenszeit statt einer 40 Stunden-Woche zu haben, ehe mich womöglich die eine oder andere schwere Erkrankung treffen wird. Und ehrlich gesagt, wäre mir eine Beurlaubung ohne Bezüge lieber als eine Teilzeitarbeit, da ich dann nicht an das kalte Deutschland gebunden wäre (mich macht die Kälte jedes Jahr mehr fertig).
Torquemada
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Torquemada »

Skydiver hat geschrieben: 22. Feb 2023, 20:09
- durch das Angestelltenverhältnis bis zur Verbeamtung bestehen noch Rentenansprüche, die verfallen, sobald ich meinen maximalen Pensionsanspruch erreiche

Rentenansprüche verfallen nicht.
AndyO
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 23. Feb 2023, 10:10
Skydiver hat geschrieben: 22. Feb 2023, 20:09
- durch das Angestelltenverhältnis bis zur Verbeamtung bestehen noch Rentenansprüche, die verfallen, sobald ich meinen maximalen Pensionsanspruch erreiche

Rentenansprüche verfallen nicht.
Mach ihn nicht verrückt. Wer bei Vollpension eine Rente erhält bekommt die Rente ausbezahlt und den Betrag 1:1 bei der Pension gekürzt. Wie viel Jahre werden denn Stand heute für die Pension anerkannt?
Pipapo
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Pipapo »

Skydiver hat geschrieben: 22. Feb 2023, 20:09
……
Was ich bereits herausgefunden habe: Wenn ich mit 55 Jahren auf Teilzeit gehe (sofern das genehmigt wird), hat das wohl extrem negative Auswirkungen auf meine Pension. Daher spiele ich mit dem Gedanken, noch bis 55 Vollzeit zu arbeiten ("da nur die letzten Gehälter für die Pension zählen"),
…..

- was passiert, wenn ich während der 12 Jahre Beurlaubung schwer erkranke und Dienstunfähig werde?
Wo hast du das denn her? Die Teilzeit erhöht anteilmäßig die ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Und das Ruhegehalt wird nach der letzten Besoldungsgruppe des Beamten gezahlt, nicht nach den letzten Aktivenbezügen.

Eine Krankheit der Beurlaubung interessiert den Dienstherren nicht, da du ja keinen Dienst leistet. Ist als deine Privatsache.

Und während der Beurlaubung bist du natürlich auch nicht mehr beihilfeberechtigt. Du musst dich also zu 100% krankenverischern.
Skydiver
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Skydiver »

Herzlichen Dank schonmal - die KV-Versicherungsthematik während der Beurlaubung ist mir bekannt. Bin als Beamter freiwilliges Mitglied der GKV (hatte familiäre Gründe und auch die Aussicht auf spätere Teilzeit oder Beurlaubung waren ausschlaggebend) und muss daher schon heute 100% des Versicherungsbeitrages selbst bezahlen. Die Beihilfe hat bei mir bislang stets alle Zahlungen abgelehnt.
Skydiver
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Skydiver »

"Wo hast du das denn her? Die Teilzeit erhöht anteilmäßig die ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Und das Ruhegehalt wird nach der letzten Besoldungsgruppe des Beamten gezahlt, nicht nach den letzten Aktivenbezügen."

Danke! Das hatte ich dann mißverstanden
Skydiver
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Skydiver »

"Mach ihn nicht verrückt. Wer bei Vollpension eine Rente erhält bekommt die Rente ausbezahlt und den Betrag 1:1 bei der Pension gekürzt. Wie viel Jahre werden denn Stand heute für die Pension anerkannt?"

Aktuell sind es 17 verbeamtete Jahre und davor 10 Jahre rentenversicherungspflichtig. Wenn ich bis 67 arbeite, wären es rund 35 Jahre als Beamter und 10 Jahre als Angestellter.

Wenn mir jedoch dann die Pension um den Beitrag der Rente gekürzt wird, kommt es doch unter dem Strich auf das gleiche hinaus, wie wenn ich Rentenansprüche verliere - ich verschenke Ansprüche. Oder hab ich 'nen Denkfehler
AndyO
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von AndyO »

Skydiver hat geschrieben: 23. Feb 2023, 19:39 Aktuell sind es 17 verbeamtete Jahre und davor 10 Jahre rentenversicherungspflichtig. Wenn ich bis 67 arbeite, wären es rund 35 Jahre als Beamter und 10 Jahre als Angestellter.

Wenn mir jedoch dann die Pension um den Beitrag der Rente gekürzt wird, kommt es doch unter dem Strich auf das gleiche hinaus, wie wenn ich Rentenansprüche verliere - ich verschenke Ansprüche. Oder hab ich 'nen Denkfehler
Wie viele von den 10 Jahren als Angestellter bekommst du als Vordienstzeiten bei der Pension anerkannt? Alle?
Dienstunfall_L
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Re: Beurlaubung ab 55 bis zum Pensionseintritt mit 67 möglich?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Der Beitrag der freiwilligen GKV steigt im Ruhestand an: statt 14% + x zahlst du auf Pension 14,6% + x, also nicht mehr den ermäßigten Beitragssatz.

Ob du auf die „steuerfreien Ersparnisse“ 14% + x Beitrag zahlen musst, hängt von der Art der Ersparnis ab: Handelt es sich bspw. um die Auszahlung einer Privatrente, dann ist diese beitragspflichtig. Auf die Steuerfreiheit kommt es nicht an, diese Angabe reicht nicht für die Einschätzung der Beitragsfreiheit.

Ob deine Pension um die Rente (vielleicht teilweise) gekürzt wird, lässt sich anhand deiner Angaben nicht sagen, das hängt dann von den konkreten Zeiten ab.
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