Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

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Fritz2020
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Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von Fritz2020 »

Mir hat heute ein ehemaliger Kollege (Telekom) gesagt, dass es die Möglichkeit gibt mit 55 Jahren in ATZ 4 Jahre aktiv und dann 4 Jahre passiv und dann mit 63 Jahren in Pension zu gehen. Gibt es diese Möglichkeit wirklich?

Wobei man dann vermutlich mit 63 Lebensjahre die 45 Dienstjahre voll haben muss?

Ich bin mit 55J in den ER gegangen, eine andere mir bekannte Möglichkeit wäre ATZ 6+6J gewesen
AndyO
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Re: Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von AndyO »

da verwechselst du was mit Rente. Dort gibt es für besonders langjährig Beschäftigte (45 Beitragsjahre) die Möglichkeit mit 63 + x abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dort sind wir heute bei 64. Abschlagsfrei in Pension kann man mit 63 wenn man dann ab nächstem Jahr 40 Dienstjahre voll hat UND dauerhaft dienstunfähig ist. Zur ATZ ist das längste mir bekannte Angebot 2 x 4 Jahre+11 Monate. Das hat man mir bei Job vor 3 Jahren angeboten. Jetzt gibt es das nicht mehr. Von allen anderen OrgE kenne ich maximal 4+4 Jahre. Und da 67 - 4 = 63 ist kann man auch auf DDU setzen und hat bis dahin seine volle Besoldung. Bei dauerhaft Schwerbehinderten bin ich mir nicht sicher, ob da ab 65 zurück gerechnet wird. Ansonsten kommt man nur mit dem ER abschlagsfrei früher raus.
Swift377
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Re: Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von Swift377 »

Hallo
.. Ist zwar schon etwas her, wollte aber eben meine Situation schildern.
Bin Baujahr 1965, Grad 50 Schwerbehinderung.
Seit dem 1.12.2021 in ATZ mit 56 Jahren und 8 Monaten.
4 Jahre 2 Monate aktiv und 4 J. 2 Monate passiv.
Habe dann in Summe etwas mehr als 40 Jahre voll und kann ohne Abzüge in Pension gehen.
VG Heike
AndyO
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Re: Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von AndyO »

Ich kann da erst mal nur staunen. Die Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte Jahrgang 1965 ist 65 Jahre.

"Für Fälle der Wahrnehmung der besonderen Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte ist als Antragsaltersgrenze das 60. Lebensjahr (ansteigend auf das 62. Lebensjahr) festgelegt. Dadurch, dass dabei 3,6 vom Hundert für jedes Jahr des vorgezogenen Ruhestandes vor Vollendung des 63. Lebensjahres (ansteigend auf das 65. Lebensjahr) gesetzlich festgesetzt werden, beträgt der höchstmögliche Versorgungsabschlag bei Antragsruhestand aufgrund Schwerbehinderung weiterhin 10,8 vom Hundert Dasselbe gilt für die Fälle von Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht – auch hier gilt die Höchstgrenze von 10,8 vom Hundert beim Versorgungsabschlag. Dagegen wird bei Dienstunfähigkeit, welche aufgrund eines anerkannten Dienstunfalls eingetreten ist, kein Versorgungsabschlag berechnet."

https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... chlag.html

71,75% magst du ja durch ATZ zusammen bekommen es bleibt trotzdem ein Versorgungsabschlag bei Pensionseintritt auf Antrag mit 63.

Sehe gerade bei dir (56+8) + (4+2) + (4+2) = 65! Mit 65 geht das.
Iltisschnurri
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Re: Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
also diese Woche ist bei uns etwas reingekommen, dass das Budget für die Altersteilzeit für 2023 ausgeschöpft ist.
dies gilt sowohl für die Angestellten als auch für die Beamten.
Angeblich gibt es nur noch die Form von 4+4. Vor ca. 10 Jahren ging auch noch 5+5, kenne da Einige, die das gemacht haben.
Eine Kollegin hat mit 55 das Modell 4+4 gewählt, geht dann mit 63 in Pension, hat aber dann Abzüge. So der Flurfunk.
Und noch kursiert eine Meldung im Flurfunk. Bei der ATZ erhält man ja 83% der Bezüge (Netto glaube ich).
Jetzt behauptet ein Kollege felsenfest, dass diese 83% zu Beginn der ATZ festgezurrt sind und bei Gehaltserhöhungen auch nicht
erhöht werden. Das kann ich aber nicht so recht glauben.

Gruß
Iltisschnurri
Freddie
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Re: Mit 55J in ATZ 4+4J und dann mit 63 in Pension?

Beitrag von Freddie »

Die Aussage mit dem festgezurrten Gehalt habe ich von einem Kollegen, der allerdings Angestellter ist, auch erhalten. Er sagte, eine Lohnerhöhung bringt in der aktiven Phase der ATZ nichts mehr.
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