Siggi09 hat geschrieben: ↑27.01.2023 08:04
@blink182:
Vielleicht solltest Du Dich mir anschließen:
Siggi09 hat geschrieben: ↑01.01.2023 21:38
Vorsatz für 2023:
Ich nehme in 2023 niemanden mehr ernst, der sich nicht vor dem 1.12.22 hier bereits angemeldet hat oder durch vernünftige, gesittete Beiträge Vertrauen aufgebaut hat. Newcomer werden es hier also schwer haben und stehen ganz besonders unter Beobachtung.
Prima, dass Du jetzt alles schriftlich hast. Bald T-7. Bei mir sind es jetzt fast drei Jahre - und ich bereue keinen Tag! Denn wer weiß wie lange man einigermaßen noch fit bleibt. Ich hatte einen Plan, was ich dann alles machen wollte.
Das ist wichtig, finde ich. Sonst fällst Du in ein Loch.
Es ist was dran an dem Spruch “Rentner haben keine Zeit”. Ich musste meinen Plan sogar schon reduzieren! Nutze zum ersten Mal in meinem Leben meinen Terminkalender im Handy.
ACHTUNG - bevor hier von den Fake’s wieder einer noehlt.
Ich weiß, dass ich kein Rentner sondern Pensionär bin.
Alles Gute für Dich und natürlich auch für alle anderen Kollegen hier, die diesen Schritt auch gemacht haben.
Weiss jemand zufällig ob der Antrag für den ER fürs zweite Halbjahr 2023, am Montag den 13.02.2023 erst wieder ab einer bestimmten Uhrzeit beantragt werden kann ? (Im August 2022 fürs erste Halbjahr 2023 war dies erst ab ca. 10h möglich !)
„Ver.di wird sich intensiv weiterhin dafür einsetzen, dass die Beamten der Telekom auch künftig eine Perspektive für den ER haben werden. ……….
Ver.di wird sich rechtzeitig und zu bei jeder Gelegenheit …. für eine Verlängerung der gesetzlichen Regelung einsetzen“
Hallo,
hat schon einer die Info bekommen, wann der 30.06. freigegeben wurde ?
Bin selber noch nicht so weit, frage aber für eine Kollegin nach die am 30.06. gehen soll - jetzt aber seit 8 Wochen krank ist. Die Genehmigung mit Mail ist noch nicht gekommen, aber die Freigabe für den 30.06. soll Ende Februar erst mitgeteilt werden. Dann werden ja auch alle Antragsteller informiert, ob der ER angenommen wurde oder nicht.
Bei längerer Krankheit habe ich für die Kollegin leichte bedenken (habe ihr das aber nicht so gesagt), da ggf. noch eine DDU im Raum stehen kann !
Kringel hat geschrieben: ↑14.02.2023 15:25
Heute in ver.di-KOMM bzgl. ER 2025 gelesen:
„Ver.di wird sich intensiv weiterhin dafür einsetzen, dass die Beamten der Telekom auch künftig eine Perspektive für den ER haben werden. ……….
Ver.di wird sich rechtzeitig und zu bei jeder Gelegenheit …. für eine Verlängerung der gesetzlichen Regelung einsetzen“
Evtl. tut sich was für die Zeit nach 2024 !
Was Verdi für einen "Mist" macht und oftmals nicht im Interesse der Beschäftigten aushandelt, sieht man bei den Postverhandlungen oder bei den Verhandlungen für das Energiegeld für die Beamten bei der Telekom. Eigennutz für Erreichen der Interessen der Beschäftigen
SigandU10 hat geschrieben: ↑14.02.2023 19:31
Hallo,
hat schon einer die Info bekommen, wann der 30.06. freigegeben wurde ?
Bin selber noch nicht so weit, frage aber für eine Kollegin nach die am 30.06. gehen soll - jetzt aber seit 8 Wochen krank ist. Die Genehmigung mit Mail ist noch nicht gekommen, aber die Freigabe für den 30.06. soll Ende Februar erst mitgeteilt werden. Dann werden ja auch alle Antragsteller informiert, ob der ER angenommen wurde oder nicht.
Bei längerer Krankheit habe ich für die Kollegin leichte bedenken (habe ihr das aber nicht so gesagt), da ggf. noch eine DDU im Raum stehen kann !
In der Vergangenheit passiert dass nach der Hauptversammlung am 05.04. Für das DDU-Verfahren muss Sie Brutto 75 Tage Krankenstand reißen. DDU hat vor ER Vorrang. Die Einleitung des Verfahren reicht und der ER ist für 2023 ade. Schwierig da was zu raten. SAP schläft nicht.
SigandU10 hat geschrieben: ↑14.02.2023 19:31
Hallo,
hat schon einer die Info bekommen, wann der 30.06. freigegeben wurde ?
Bin selber noch nicht so weit, frage aber für eine Kollegin nach die am 30.06. gehen soll - jetzt aber seit 8 Wochen krank ist. Die Genehmigung mit Mail ist noch nicht gekommen, aber die Freigabe für den 30.06. soll Ende Februar erst mitgeteilt werden. Dann werden ja auch alle Antragsteller informiert, ob der ER angenommen wurde oder nicht.
Bei längerer Krankheit habe ich für die Kollegin leichte bedenken (habe ihr das aber nicht so gesagt), da ggf. noch eine DDU im Raum stehen kann !
In der Vergangenheit passiert dass nach der Hauptversammlung am 05.04. Für das DDU-Verfahren muss Sie Brutto 75 Tage Krankenstand reißen. DDU hat vor ER Vorrang. Die Einleitung des Verfahren reicht und der ER ist für 2023 ade. Schwierig da was zu raten. SAP schläft nicht.
Guten Morgen Andy,
was hat der ER oder/und DDU denn mit der Hauptversammlung der DT AG zu tun ?
Beim ER kontra DDU entscheidet meines Wissens der Teamleiter bzw. Vorgesetzte. Wenn der meint, dass man wieder gesundet, dann wird ein DDU-Verfahren abgewendet. Und wenn die einen loswerden wollen, dann ist es sowieso egal, ob Du bist zum letzten Tag vor dem ER krank bist.
SigandU10 hat geschrieben: ↑15.02.2023 09:36
Beim ER kontra DDU entscheidet meines Wissens der Teamleiter bzw. Vorgesetzte. Wenn der meint, dass man wieder gesundet, dann wird ein DDU-Verfahren abgewendet. Und wenn die einen loswerden wollen, dann ist es sowieso egal, ob Du bist zum letzten Tag vor dem ER krank bist.
Hab gerade noch mal nachgeschaut. Mittel für den 30.04. wurden Mitte Dezember freigegeben. Also kann man die Freigabe der Mittel zum 30.06. noch im Februar erwarten. Ihre finale Freigabe bekommt Sie aber erst Anfang/Mitte Mai. Und bis dahin sollte Sie die 75 Tage Krankenstand brutto vermeiden. Danach weiß man es nicht. Man selbst kann 4 Wochen widersprechen. Beim Arbeitgeber ist keine Frist genannt.
P.S: Der Teamleiter kann keine gesundheitlichen Beurteilungen durchführen und ist bzgl. seiner Meldung fristgebunden. Der fragt dich, wann du wieder zur Arbeit kommst und meldet das weiter. Wenn es ein gebrochenes Bein ist, wird nach ärztlicher Prognose kein DDU-Verfahren eingeleitet. Das muss dann was mit absehbarem Ende sein. Klar wäre es, wenn se einfach mal zwischendurch wieder auf der Arbeit auftaucht. Ich vermute aufgrund der Fragestellung dass das eben nicht geht.
Nochmal: Laut Timeline Freigabe der Mittel bis spätestens 17.02.. Auftrag von BPO an CSS bis spätestens 17.03.. Spätestens da erhält die Bamtin auch die Mail über Freigabe oder Nichtfreigabe ihres Antrags. Bis spätestens 12.05. prüft dann CSS und versendet die Mail an Beamtin ob Prüfung postiv oder negativ war.
Ich habe es noch nie erlebt, dass ein DU-Verfahren gestartet wurde, wenn bereits der ER-Antrag vorlag.
Siggi09 hat geschrieben: ↑01.01.2023 21:38
Vorsatz für 2023:
Ich nehme in 2023 niemanden mehr ernst, der sich nicht vor dem 1.12.22 hier bereits angemeldet hat oder durch vernünftige, gesittete Beiträge Vertrauen aufgebaut hat. Newcomer werden es hier also schwer haben und stehen ganz besonders unter Beobachtung.
Vielleicht sollte hier auch mal wieder das Anmeldedatum beachtet werden ...
Pipapo hat geschrieben: ↑15.02.2023 10:22
Nochmal: Laut Timeline Freigabe der Mittel bis spätestens 17.02.. Auftrag von BPO an CSS bis spätestens 17.03.. Spätestens da erhält die Bamtin auch die Mail über Freigabe oder Nichtfreigabe ihres Antrags. Bis spätestens 12.05. prüft dann CSS und versendet die Mail an Beamtin ob Prüfung postiv oder negativ war.
Ich habe es noch nie erlebt, dass ein DU-Verfahren gestartet wurde, wenn bereits der ER-Antrag vorlag.
Der schriftliche Bescheid kam bei mir 8 Wochen vorher. Erst dann sind die Dinge spruchreif. Und darauf, dass nach 75 Krankheitstagen brutto kein DDU-Verfahren gestartet wird würde ich meinen ER nicht verwetten. Das eine DDU so knapp vor dem ER liegt ist wohl selten. Da ist es kein Wunder, wenn das noch niemand gehört hat. Vielleicht besteht ja eine Option, die 75 Tage zu vermeiden. Hier geht es ja nur um einige Wochen. 3 davon Urlaub.