Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

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Eistroll77
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Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Hallo Zusammen!

Bei mir steht die Zwangspensionierung aufgrund DDU unmittelbar bevor. Das Schreiben wegen der beabsichtigten Ruhestandsversetzung der Dienststelle habe ich bereits bekommen und die Frist, dagegen Einwände zu erheben läuft am 18.02.2023 ab. Jetzt habe ich ein paar Fragen bzgl. Rechte und Pflichten, die sich aus der Zwangspensionierung ergeben.

Inwieweit kann denn meine Dienstelle über mich "bestimmen" während ich pensioniert bin? Ich hatte im November letzten Jahres noch eine Aufforderung erhalten, alles in meiner Macht stehende zu tun, um meine Gesundheit wiederzuerlangen und über meine "Erfolge" hierüber die Dienststelle unverzüglich zu informieren. Da meine Erkrankung psychischer Natur ist, habe ich mich um eine Verhaltenstherapie bemüht. Diese kann aber aufgrund guter Auslastung des Therapeuten erst ende April beginnen. Dies teilte ich mit und zwei Wochen später hatte ich die beabsichtigte Ruhestandsversetzung im Briefkasten.
Muss ich, wenn ich pensioniert bin diese "Anordnung" zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit weiterhin befolgen?

Ebenfalls würde mich interessieren, ob ich eine evtl. Nebentätigkeit genehmigen lassen muss. Von einem befreundeten Kollegen, der ebenfalls zwangspensioniert wurde, habe ich erfahren, dass eine Nebentätigkeit nur angezeigt werden muss, und nicht mal das, wenn die Tätigkeit, die als aktiver Beamter ausgeübt wurde, nicht im Zusammenhang mit der Nebentätigkeit seht und durch diese keine dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Eine Genehmigung sei nicht erforderlich.

Auch hat dieser Kollege seine nicht genommen Urlaubstage ausbezahlt bekommen (war vor ca. 6 Jahren). Weiß da jemand, ob das immer noch so ist?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Viele Grüße
Gertrud1927
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wo ist denn Deine Hauptbeschäftigung wenn Du eine Nebentätigkeit ausüben willst.
Einkünfte neben DDU musst Du immer anzeigen. Da wird geschaut ob die Höchstversorgung überschritten wird.
Später nach der Regelaltersgrenze wird nur geschaut ob es Einkünfte aus öffentlichem Dienst sind.
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Hallo!

Mir ist klar, dass die Tätigkeit beim LFF angezeigt werden muss. Mir ging es hier aber eher um die Anzeigepflicht beim Dienstherrn. ;-)
Gertrud1927
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Was Dir klar oder unklar ist hab ich so nicht heraus gelesen darum entschuldige das ich vorbei geantwortet habe.
Ich hab jetzt auch vielleicht überlesen wer Dein Dienstherr ist. Darum beim Bund dies.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__105.html
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Hallo!
Ist doch kein Problem. War vielleicht auch etwas mißverständlich geschrieben von mir. Dienstherr ist bei mir der Freistaat Bayern.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wegen der Urlaubstage suche nach dem Begriff Urlaubsabgeltung im www und auch hier.

Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt oder ein Antrag gestellt wurde, gib dies an, informiere die für dich zuständige SchwBVertretung und lass dich dort beraten.

Wenn PKV, dann nach Zurruhesetzung / bei geändertem Beihilfesatz die PKV anpassen lassen.
stuntmanmike
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von stuntmanmike »

Eistroll77 hat geschrieben: 12. Feb 2023, 12:11 Inwieweit kann denn meine Dienstelle über mich "bestimmen" während ich pensioniert bin? Ich hatte im November letzten Jahres noch eine Aufforderung erhalten, alles in meiner Macht stehende zu tun, um meine Gesundheit wiederzuerlangen und über meine "Erfolge" hierüber die Dienststelle unverzüglich zu informieren. Da meine Erkrankung psychischer Natur ist, habe ich mich um eine Verhaltenstherapie bemüht. Diese kann aber aufgrund guter Auslastung des Therapeuten erst ende April beginnen. Dies teilte ich mit und zwei Wochen später hatte ich die beabsichtigte Ruhestandsversetzung im Briefkasten.
Muss ich, wenn ich pensioniert bin diese "Anordnung" zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit weiterhin befolgen?
hoert sich fuer mich so an, dass bei dir noch gar nicht alle therapiemoeglichkeiten ausgeschoepft sind. wie will der dienstherr dann beurteilen, ob deine dienstfaehigkeit vllt bald wieder hergestellt ist und wie soll er dich so in den ruhestand schicken koennen? das ist jetzt mal provokativ gefragt von mir ohne den ganzen sachverhalt zu kennen. ich wuerde an deiner stelle schleunigst einen anwalt einschalten bzw. sellbst einwände beim dienstherrn machen.
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Hallo!
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass dem ganzen eine amtsärztliche Untersuchung vorangegangen ist, in der mir "bescheinigt" wurde, dass eine Wiederherstellung der Gesundheit innerhalb der nächsten 6 Monate oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu erwarten ist. Aus amtsärztlicher Sicht wurde die DDU festgestellt.
Lea100
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Lea100 »

Wegen der nicht genommenen Urlaubstage musst Du Dich nach der Pensionionierung selber an deinen alten Dienstherrn wenden. Bei mir würde es nicht automatisch ausbezahlt.

LG
Lea100
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Lea, eigentlich ist ein Antrag nicht erforderlich, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Behörde nicht, wie vorgesehen, von sich aus tätig wurde.
stuntmanmike
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von stuntmanmike »

Eistroll77 hat geschrieben: 13. Feb 2023, 11:18 Hallo!
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass dem ganzen eine amtsärztliche Untersuchung vorangegangen ist, in der mir "bescheinigt" wurde, dass eine Wiederherstellung der Gesundheit innerhalb der nächsten 6 Monate oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu erwarten ist. Aus amtsärztlicher Sicht wurde die DDU festgestellt.
mir wurde dasselbe "bescheinigt". ich habe dagegen geklagt und werde aller wahrscheinlichkeit nach auch gewinnen. gutachten müssen gewisse mindestanforderungen erfüllen und das tun sie häufig nicht. ich würde es in jedem fall anwaltlich prüfen lassen (besser noch selber parallel einlesen)

ob man dienstunfaehig ist oder nicht, kann der amtsarzt in aller regel gar nicht beurteilen. das kann nur der diensherr und das tut auch nur der dienstherr. der amtsarzt stellt die gesundheitlichen einschraenkungen fest und der dienstherr muss dann beurteilen, ob bspw. noch eine anderweitige verwendung in betracht kommt. das wird haeufig auch nicht gemacht. das ist ein recht komplexes verfahren und einige behoerden haben es gar nicht richtig verstanden wie der ablauf ist. entsprechend werden fehler gemacht. es kommt auch hinzu, dass manche amtsaerzte gutachten sehr sehr knapp forumlieren, sodass die darin getroffenen schlussfolgerungen gar nicht nachvollzogen werden koennen. zurruhesetzungen, die auf solchen gutachten basieren sind rechtswidrig. oft werden gar keine untersuchungsmethoden genannt, berichte nicht zitiert und nicht beigefügt. da gibt es wirklich einige fehlerquellen.

ohne wieder den ganzen sachverhalt zu kennen ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso dein dienstherr dich auffordert nach allen kraeften gesund zu werden und die fortschritte mitzuteilen, wenn dir der amtsarzt dann bescheinigt, dass mit einer besserung ohnehin nicht zu rechnen ist. hat der dienstherr das gutachten erst nach dieser aufforderung an dich bekommen?
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

ohne wieder den ganzen sachverhalt zu kennen ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso dein dienstherr dich auffordert nach allen kraeften gesund zu werden und die fortschritte mitzuteilen, wenn dir der amtsarzt dann bescheinigt, dass mit einer besserung ohnehin nicht zu rechnen ist. hat der dienstherr das gutachten erst nach dieser aufforderung an dich bekommen?
Das amtsärztliche Gutachten, in dem grob gesagt steht, dass ich zu gar nichts mehr zu gebrauchen bin, bis eine Verhaltenstherapie/Psychotherapie gemacht wurde, hat der Dienstherr erhalten und daraufhin mir mitgeteilt, dass ich unverzüglich eine eben solche Therapie durchführen soll und unaufgefordert die erforderlichen Nachweise über Dauer, Behandlungsbeginn- Umfang- u. Abschluss vorzulegen habe. Ich habe mich dann um einen Therapieplatz bemüht. Diesen kann ich aber aufgrund der guten Auslastung des Psychotherapeuten erst Ende April antreten. Das hat dem Dienstherrn dann wahrscheinlich zu lange gedauert und ich bekam unmittelbar die beabsichtigte Ruhestandsversetzung.

Naja, ich hatte gestern einen Termin bei einem Fachanwalt für Beamtenrecht und der wird das ganze jetzt überprüfen und Einwände dagegen geltend machen.
stuntmanmike
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von stuntmanmike »

Eistroll77 hat geschrieben: 14. Feb 2023, 09:47 Das amtsärztliche Gutachten, in dem grob gesagt steht, dass ich zu gar nichts mehr zu gebrauchen bin, bis eine Verhaltenstherapie/Psychotherapie gemacht wurde, hat der Dienstherr erhalten und daraufhin mir mitgeteilt, dass ich unverzüglich eine eben solche Therapie durchführen soll und unaufgefordert die erforderlichen Nachweise über Dauer, Behandlungsbeginn- Umfang- u. Abschluss vorzulegen habe.
ja von mir wollen sie auch staendig irgendwelche nachweise etc pp. immer schoen fleisig am daten und informationen sammeln. "alles kann und wird vor gericht gegen sie verwendet werden" das ist nicht nur eine redensart, wie ich mittlerweile schon festgestellt habe haha. ich wuerde bei allem nach einer rechtsgrundlage fragen worauf die anforderung von irgendwelchen unterlagen etc pp basiert oder es direkt durch den anwalt pruefen lassen. wie es scheint ist es dir ja auch schon zum verhaengnis geworden, dass du deinem dienstherrn mitgeteilt hast, dass eine therapie sobald nicht beginnen kannst.

so wie sich dein fall liest hast du mmn aber aktuell noch guten chancen, weil die therapie ja in ca. 2 monaten beginnen kann und man dich noch nicht in den ruhestand versetzt hat. der prognosezeitraum in dem die dienstfaehigkeit nicht wieder hergestellt sein wird ist i.d.r. ca. 6 monate.
Allium
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Allium »

Du kannst natürlich dagegen vorgehen, aber frag dich auch, was du bei diesem DH künftig noch erreichen willst, ob eine Rückkehr dir psychisch wirklich gut tun würde....ich würde dir raten, konzentriere dich erstmal voll auf dich und auf deine Gesundheit. Wenn du wieder dienstfähig bist, musst du auch wieder volle Leistung bringen, womöglich mit einer Versetzung rechnen, denn du musst ja dann auch irgendwo deinen Dienst verrichten....wie versetzungsbereit bist du dann in dem Falle?

Das Leben kann auch eine positive Wendung nehmen, wenn man pensioniert ist und einen netten Mini-Job findet :lol: ...diesen musste ich nur anzeigen bei meiner pensionszahlenden Behörde und entsprechende Unterlagen dafür ausfüllen. Auch die monatlichen Lohnabrechnungen muss ich dort immer einreichen.
Freiheit und Zeit sich um deine Gesundheit kümmern zu können, sind kostbare Dinge, die du im Falle der DDU haben kannst. Überlege dir, ob dies nicht auch eine Option ist, anstatt jahrelang einen Rechtsstreit gegen Windmühlen zu führen...

Der Fachkräftemangel ist enorm und es gibt Arbeitgeber, die einen mit Kusshand nehmen.

Bei deiner PKV dann so schnell wie möglich die Urkunde bzw. die Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand einreichen, dann bist du gleich auf 30 % und deine Beihilfe solltest du auch informieren, denn deine Beihilfestelle (Zuständigkeit) könnte sich auch künftig ändern.

Schwerbehinderung kannst auch beantragen.

Urlaubsabgeltung habe ich schriftlich bei meiner Personalstelle beantragt, da es von selber nicht geschah, ich bekam das Geld erst 3 Monate nach der DDU Versetzung
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Ich verstehe, was du meinst. Ich werde jetzt auf jeden Fall mit meinem Anwalt Einwände gegen die Zwangspensionierung vorbringen. Erreichen werde ich bei diesem Dienstherrn sowieso nix mehr. Ich hätte besten Falles noch eine Beförderung vor meiner "normalen" Zurruhesetzung. Es sind aber auch schon einige Kollegen mit meiner Besoldungsstufe in den regulären Ruhestand gegangen. Somit spielt das keine Rolle mehr.

Ja, die Idee mit DDU und Mini-Job hatte ich auch schon. Bin sehr hin- und hergerissen, da ich meinen Job ja eigentlich gerne gemacht habe und ich mich jetzt nicht so einfach mit der Zwangspension abspeisen lassen möchte. Zumal diese gesundheitlichen Probleme durch Mobbing von Vorgesetzten entstanden sind und ich jetzt schon seit über 12 Jahren damit zu tun habe und mich nach mehreren Psycho- und Verhaltenstherapien immer noch tagtäglich begleiten.

Ich versuche jetzt mal mit meinem Anwalt dagegen vorzugehen und wenn alles nix hilft, in den vorzeitigen Ruhestand kann ich dann immer noch gehen.

Wenn ich nicht recht entsinne, kann ich ja sogar selber die Versetzung in den Ruhestand beantragen, oder irre ich mich da?
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