Armutsfalle Mindestversorgung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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connigra
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von connigra »

Sicher ist es kein Luxusleben, wenn man ausschließlich von der Mindestpension leben muss, aber ich denke manche Menschen wären froh, überhaupt 1460€ netto zum Leben zu haben.
Für die einen ist das Glas halb voll, für die anderen halb leer. Es kommt auf die eigenen Ansprüche an.

Letztenendes sind wir für unser Leben selbst verantwortlich und nicht die Allgemeinheit. Denn wer ist denn der Staat?
stuntmanmike
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von stuntmanmike »

ich denke es kommt stark auf den einzelfall an, wie so haeufig.
ich als single kann nicht klagen mit meiner mindestversorgung. große sprünge sind natürlich nicht drinne, aber ich habe so 1.450 € im monat ca.
wenn ich jetzt natuerlich der alleinverdiener einer familie gewesen wäre und plötzlich das einkommen stark zusammenschrumpft wäre es etwas anderes.
ich kann es aber ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen teilweise, wieso sich der ein oder andere beschwert. es gibt so etwas wie eine dienstunfaehigkeitsverischerung. davon abgesehen gibt es keinen anspruch in einer grossstadt zu wohnen. ich zahle aktuell 550 € miete im monat. essen gehe ich auch staendig... um ehrlich zu sein hat sich mein lebensstandard zu vorher nicht wirklich verschlechtert. ein auto habe ich aktuell nicht, brauche ich aber auch nicht wirklich. am monatsende ist noch geld übrig...

vielleicht sollte der ein oder andere mal über einen umzug ins ausland nachdenke in ein land in dem es billiger ist zu leben. als privatversicherter haeufig ein aehnlich gutes gesundheitssystem z.b. oder sogar besser. wenn man mal einige zeit im ausland gelebt hat in einem land das wirtschaftlich nicht so entwickelt ist wie deutschland sieht man so einiges anders.
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

Laubbaum hat geschrieben: 5. Feb 2023, 15:05 Und ich habe in meinem Leben noch nie große Sprünge gemacht, lebe auf bescheidenem Niveau (die Mietpreise und die hohen Lebensmittel- und Energiekosten tun ihr übriges, mehr gönne ich mir schon gar nicht mehr), habe aber tatsächlich nicht geglaubt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zulässt, dass die Mindestversorgung sogar unter der Armutsgrenze liegt.
Dass man mit Mindestversorgung einen Wohngeldanspruch hat, zeigt doch schwarz auf weiß, dass die Mindestversorgung unter der Armutsgrenze liegt.
Für diese Behauptungen hätte ich jetzt doch gerne einen Beleg...
Gruß
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

Laubbaum hat geschrieben: 5. Feb 2023, 15:05 sondern es jetzt schon so weit ist, dass ich bei den explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen meine Scham überwinden würde und sogar zur Tafel gehen würde, um etwas mehr als über Existenzminimum zu leben.
Ich bezweifle, dass du als Mindestversorgungsempfänger eine Berechtigung für die Tafel hast...
Gruß
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von blink182 »

Die Frage bzgl. der Option einer Nebenbeschäftigung hast du leider auch nicht beantwortet.

Solltest du dazu gesundheitlich in der Lage sein, bestünde die Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern...so wie viele andere DDU-Beamte mit Mindestversorgung das auch machen.
Gruß
blink182
StaatsdienerNr1
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Hartz 4 ist auch nicht dafür ausgelegt jeden Morgen in nem Café am Kölner Dom Cappuccino zu trinken
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

Da bittet jemand hier um Hilfe ...und was bekommt man hier zu lesen;
blink182 hat geschrieben: 6. Feb 2023, 08:43
Dass man mit Mindestversorgung einen Wohngeldanspruch hat, zeigt doch schwarz auf weiß, dass die Mindestversorgung unter der Armutsgrenze liegt.
Für diese Behauptungen hätte ich jetzt doch gerne einen Beleg...
blink182 hat geschrieben: 6. Feb 2023, 09:08
Laubbaum hat geschrieben: 5. Feb 2023, 15:05 sondern es jetzt schon so weit ist, dass ich bei den explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen meine Scham überwinden würde und sogar zur Tafel gehen würde, um etwas mehr als über Existenzminimum zu leben.
Ich bezweifle, dass du als Mindestversorgungsempfänger eine Berechtigung für die Tafel hast...
blink182 hat geschrieben: 6. Feb 2023, 09:26 Die Frage bzgl. der Option einer Nebenbeschäftigung hast du leider auch nicht beantwortet.
Solltest du dazu gesundheitlich in der Lage sein, bestünde die Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern...so wie viele andere DDU-Beamte mit Mindestversorgung das auch machen.
Bei diesen Ziaten stellt sich mir die Frage.
Wieso kommt man wegen gesundheitlicher Einschränkungen eigentlich in eine DDU und geht dann nebenbei einem Job nach? (Anm.:...ich kenne Menschen, die durch eine Versetzung in den Vorruhestand nicht nur ins soziale Abseits gestellt wurden, sondern auch ohne Eigenverschulden in die finazielle Schieflage gekommen sind ....und eben gesundheitlich NICHT in der Lage gewesen sind das mit einem NEBENJOB aus zugleichen!!!!)

Da stellt sich mir eher die (provkante) Frage, was steckt da für eine Ethik zum Beamtentum ggü. der Gesellschaft hinter solch einem Gebaren?
StaatsdienerNr1 hat geschrieben: 11. Feb 2023, 17:20 Hartz 4 ist auch nicht dafür ausgelegt jeden Morgen in nem Café am Kölner Dom Cappuccino zu trinken
Wieder son Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Ich bin entsetzt!

Zur Erinnerung (Quelle: Wikipedia)

Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Das Alimentationsprinzip bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen amtsangemessene Dienstbezüge zu gewähren. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Auf diese Weise soll unter anderem die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden. Auch gründet sich die Tätigkeit des Beamten nicht auf einen Arbeitsvertrag, sondern auf einen Verwaltungsakt, der Ernennung (§ 10 BBG) durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde (§ 12 Abs. 2 BBG) und Leistung eines Diensteides (§ 64 BBG).

Weitere dort ausgeführte Infos erspare ich mir hier zu kopieren. Dem Interessierten...dort bitte selbst nachlesen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Allium
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von Allium »

wer nur die Mindestversorgung bekommt und aus gesundheitlichem Grund auch keinem Minijob nachgehen kann, ist nicht mehr in der Lage, in einer Großstadt zu leben und alleine seine Wohnung plus Energiekosten zu tragen. Gäbe es nicht hier eine Möglichkeit für Wohngeld? Zumindest prüfen lassen...es gäbe noch die Möglichkeit, die Beihilfebemessung zu erhöhen.
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

@Allium
Deine Vorschläge sind gut gemeint - leider nur schwer oder gar nicht umsetzbar.
Wohngeld - muss man anhand der Gesetzeslage prüfen.
Beihilfebemessung - mit dem Status Versorgungsempfänger steigt der Anteil der Beihilfe automatisch auf 70%. Eine höhere Einstufung ist an sehr engen Kriterien gebunden, die nur sehr selten zum Tragen kommen.

Es gäbe da noch einen Ortswechsel - aber - ob der hilfreich ist - wenn man Freunde und Bekannte im ängeren Umfeld verlassen soll, wo man bereits durch einen Vorruhestand teilweise aus dem sozialen Umfeld isoliert wird- halte ich persönlich für fraglich.

Letztlich ist das auch nur eine Symptonbehandlung und nicht die Beseitung der tatsächlichen Ursachen für das Dilemma.
Leider habe ich kein Rezept dafür, wie man daraus kommt.
Jede(r) der(die) den Arm hebt und seinen Eid ablegt, solte sich darüber bewußt werden, dass er/sie sich mit Verdeih und Verderb auf eine Zukunft einläßt, die sehr nebelös ist.

Als Vorsorge kann ich aus eigenem Erleben nur anraten, dass neben einer Diensthaftpflichtversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein MUSS sein sollte. So schafft man sich für den Fall der Fälle eine Minimierung der finanziellen Ausfälle.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
connigra
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von connigra »

deshalb sollte man halt immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abschließen. So habe ich es getan und konnte in den vergangenen 30 Jahren (wurde mit 30 Jahren zur Ruhe befördert) genug zurücklegen um im Alter nicht darben zu müssen.
Aber daran denken die wenigsten rechtzeitig. Uns Beamte geht es immer noch besser, als manchen in der freien Wirtschaft, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

connigra hat geschrieben: 25. Mär 2023, 09:38 Uns Beamte geht es immer noch besser, als manchen in der freien Wirtschaft, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Ein Grund für die Privatisierungen von Bahn&Post. Wechselschicht-Beschäftigung bei der DB kostet bei der BUV ohne Verweis so viel wie für einen Dachdecker. Die Versicherungen scheinen zu wissen, welche gesundheitlichen Risiken sich hinter Wechselschicht verbergen. Kann sich wer leisten? Als Belohnung gab's bei der DB 2022 ne Nullrunde und 150 Euro "Umweltprämie" als Einmalzahlung. Rechnen wir dort mal die 17 Euro/h Einstiegsgehalt eines Fahrdienstleiters: 17x39x4 = 2625 Euro Brutto. Macht Netto 1808 Euro/Monat. Wär's noch ein Beamter im mittleren Dienst würde er besser auf Mindestpension daheim bleiben. Und so ein Fahrdienstleiter ist nicht das untere Ende der Gehaltstabellen bei der DB. Aber Tarifeinheitsgesetz und in den Medien kräftig gegen Streiks wettern...
connigra
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von connigra »

@AndyO,

men Beitrag war eigentlich auf die Höhe der Mindestversorgung ausgerichtet, die im Vergleich zu der Rente bei Erwerbsunfähigkeit in der freien Wirtschaft sehr ordentlich ist - so sehe ich das halt.
Ich hätte mit 29 Jahren sicher keine Versorgung in dieser Höhe gehabt, als ich vor 1991 in Pension ging.
Ich spreche hier nicht von den normalen Gehältern - da hast du mich total mißverstanden.
AndyO
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von AndyO »

connigra hat geschrieben: 25. Mär 2023, 16:09
Ich spreche hier nicht von den normalen Gehältern - da hast du mich total mißverstanden.
Ich hab dich schon richtig verstanden. Was stört dich daran, den Vergleich zu Beschäftigen zu sehen? Das ist doch unser eigentlich gesellschaftliches Problem, dass immer mehr Beschäftigte ihren Lebensunterhalt nicht aus Vollzeitbeschäftigung bestreiten können. Das stört dich zwar bei der Mindestversorgung aber bei Vollzeitbeschäftigung nicht? Das kann man nicht einfach ausblenden. Wir befinden uns in ungebremsten Wohlstandsverzicht, der jährlich Tausende neu in die Armut treibt. Gewollte Politik.
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tiefenseer
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von tiefenseer »

AndyO hat es auf den Punkt gebracht...all das was sich unsere Ahnen erstritten haben...den Wohlstand, den wir heute haben... der zerbricht in einer rasanten Geschwindigkeit. Wenn Politiker in den Medien verkünden...wir müssen uns von unserem Wohlstand verabschieden...die haben verkannt, welche enorme Aufgabe sie übernommen haben.

Ein Bundespräsident hat mal gesagt...Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln...

Im Moment erlebe ich ausschließlich gegenläufiges...

Mir erklärt sich nicht, warum hier immer wieder Vergleiche mit der Wirtschaft vorgenommen werden, wenn es um die Gehälter bzw. Versorgung von Beamten geht.

Jeder, der sich für in jungen Jahren für einen beruflchen Weg entscheidet, sieht zunächst die Vorteile, die sich einem Jeden auf tun. Gerade wenn es um eine berufliche Zukunft als Beamter geht.
Das sind zunächst Karriere und Verdienst. Manch einer wird vielleicht auch auf die Alleventualitäten schauen.
Letztlich vertraut man auf das was für die Alleventualitäten rechtlich vorgeschrieben ist.

Erst wenn der Fall eintritt, dass man von diesen Alleventualitäten Gebrauch machen muss...ich denke da an Unfall, Krankheit, familiäre Veränderungen...erkennt man das WAHRE Gesicht dieser "Rechtsnormen".

Wo liegen die Vor- oder Nachteile ggü. der Wirtschaft?
Als Beamter hat man hohe Hürden zu bewerkstelligen, um sich irgend wann BaL nennen zu dürfen, um dann deren "Honigseite" genießen zu dürfen.
Im Gegenzug - der Gesetzgeber hat vielen Vorgaben und einem eigenen Regelwerk, dem man sich anzupassen hat. Zu nennen seien die Pflicht zur „stetigen Dienstbereitschaft“ oder das mäßige Verhalten bei politischer Betätigung...die Treuepflicht geht über das Dienstverhältnis hinaus. Auch außerhalb der Arbeit muss ein Beamter seinem Status in der Gesellschaft gerecht werden...dann die Gehorsams- oder Dienstleistungspflicht. (ich hör hier mal auf)

Letztlich erwartet man vom Dienstherren, dass er seinen Allimentationspflichten nachkommt. Wie diese Pflichten in der Praxis aussehen, haber ich schon geschrieben.

Man schaue sich einfach mal hier im Forum um...mein Fazit...der Status Beamtentum hat massive Risse bekommen und ist zum Spiegelbild der Politik in unserem Lande geworden...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
connigra
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung

Beitrag von connigra »

AndyO hat geschrieben: 25. Mär 2023, 22:41
connigra hat geschrieben: 25. Mär 2023, 16:09
Ich spreche hier nicht von den normalen Gehältern - da hast du mich total mißverstanden.
Ich hab dich schon richtig verstanden. Was stört dich daran, den Vergleich zu Beschäftigen zu sehen? Das ist doch unser eigentlich gesellschaftliches Problem, dass immer mehr Beschäftigte ihren Lebensunterhalt nicht aus Vollzeitbeschäftigung bestreiten können. Das stört dich zwar bei der Mindestversorgung aber bei Vollzeitbeschäftigung nicht? Das kann man nicht einfach ausblenden. Wir befinden uns in ungebremsten Wohlstandsverzicht, der jährlich Tausende neu in die Armut treibt. Gewollte Politik.
Ich kann mich nur wiederholen, entweder will man mich nicht verstehen oder ich drücke mich eventuell auch so mißverständlich aus.
Ich sehe es als Privileg bei Erwerbsunfähigkeit die Mindestversorgung als Beamtin zu erhalten. Wäre ich keine Beamtin gewesen, hätte ich mit wesentlich weniger Geld auskommen müssen. ( vielleicht sehe ich das so positiv, weil ich in meinen Augen finanziell gut gestellt bin oder mir Geld eventuell wenig bedeutet)
Das Gehalt in den unteren Gehaltsklassen empfinde ich persönlich auch sehr dürftig, aber wie schrieb jemand: Jedem steht es frei, ob er das Beamtentum oder die freie Wirtschaft wählt. jedem steht auch frei, ob er den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst mit dementsprechenden Eingrupperungen wählt. Bei mir hat es halt auch nur für den mittleren Dienst gereicht - meine Schuld, ich hätte vielleicht mehr lernen sollen!

Genauso ist es aber auch in der freien Wirtschaft. Ein Förderschüler wird halt kein Bankdirektor mit entsprechendem Gehalt werden.

Die unteren Gehaltsklassen, egal ob öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft werden mit dem System der prozentualen Lohnerhöhung immer die Dummen sein.
Das war für mich der letzte Post zu diesem Thema, sonst wird es zu einer Dauerschleife.
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