Moin zusammen,
ich bin in DDU mit Nebenbeschäftigung und mein Arbeitgeber plant, allen Beschäftigten die Inflationsprämie zu zahlen - zur Höhe und zum Auszahlungstermin ist bisher nichts bekannt.
Jetzt habe ich mich gefragt, ob diese Prämie als Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zählt und mir somit auf meine Versorgungsbezüge angerechnet werden könnte...weiß darüber jemand näheres bzw. kann aus eigener Erfahrung berichten?
Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGModerator: Moderatoren
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGdavon gehe ich aus, du musst alles an Zusatzeinkommen melden (Ruhensregelung). Ich muss jede Lohnbrechung einreichen oder werde halt am Jahresende aufgefordert, dies nachzureichen.
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGOk, du weißt es also nicht. ![]() Ja, das ist mir bekannt. Was mir nicht bekannt ist, ob die Inflationsprämie in die Berechnung nach §53 BeamtVG einfließt. Dem Zweck der Prämie (Linderung der allgemeinen Inflationsfolgen) würde es widersprechen...und Empfängern von Sozialleistungen wird sie ja z.B. auch nicht angerechnet. Naja, wir werden sehen. Ich kann bei Interesse gerne berichten, wie es bei mir gehandhabt wurde. Gruß
blink182
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGJa, berichte gerne, wie es gehandhabt wurde, wenn du neue Infos hast etc., betrifft vielleicht auch andere.
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGIch hane hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html
das gefunden: Ich weiß es nicht, aber ich denke, wenn die Prämie weder in einer Lohnsteuerbescheinigung oder Einkommenssteuererklärung auftaucht, wird sie auch nirgends angerechnet.
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGDas ist die Frage. Auf der Entgeltabrechnung wird sie auftauchen, und die Entgeltabrechnungen müssen zwecks Berechnung der Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVG zum Versorgungscenter geschickt werden. Es bleibt also spannend. ![]() Gruß
blink182
Re: Inflationsprämie und Hinzuverdienstgrenze nach §53 BeamtVGIch habe im September 2022 den Bescheid über meine Überprüfung des Hinzuverdienst 2021 erhalten.
Dort wurde z.B. die Coronaprämie nicht als Hinzuverdienst angerechnet. Ich könnte mir vorstellen das die Inflationsprämie eventuell auch nicht angerechnet wird |
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