Hey,
vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.
Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.
Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.
Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.
Vorab vielen Dank!
"Kündigung" als Beamter auf Probe
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 22.01.2023 18:11
- Behörde:
-
- Beiträge: 415
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: "Kündigung" als Beamter auf Probe
Hallo, man kann als Beamter allenfalls einen Antrag auf Entlassung stellen!
Es ist eher unwahrscheinlich, dass die GKV dich als freiwillig versicherter aufnimmt, eine Verpflichtung dazu gibt es wohl nicht. Aber mit einer Voranfrage bei der GKV der Wahl kann man das ja klären
Besser, bzw. wenn die GKV das nicht macht:
Ich würde im ersten Monat Teilzeit unter der Einkommensgrenze vereinbaren, dann ist man gesetzlich pflichtversichert und ab dem Folgemonat auf Vollzeit mich dann freiwillig dort weiter versichern. Die einfachste Lösung und konform mit dem TVöD. Einfach "weniger bei Vollzeit auf der gleichen Stelle geht nicht.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass die GKV dich als freiwillig versicherter aufnimmt, eine Verpflichtung dazu gibt es wohl nicht. Aber mit einer Voranfrage bei der GKV der Wahl kann man das ja klären
Besser, bzw. wenn die GKV das nicht macht:
Ich würde im ersten Monat Teilzeit unter der Einkommensgrenze vereinbaren, dann ist man gesetzlich pflichtversichert und ab dem Folgemonat auf Vollzeit mich dann freiwillig dort weiter versichern. Die einfachste Lösung und konform mit dem TVöD. Einfach "weniger bei Vollzeit auf der gleichen Stelle geht nicht.
MS