Versetzung Mobilität Bund-Bayern

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schobi91
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Versetzung Mobilität Bund-Bayern

Beitrag von schobi91 »

Hallo,
ich bin seit 1 Jahr bei einer Bundesbehörde BaL. Vor ein paar Wochen habe ich eigentlich bei einem Landratsamt in Bayern die Zusage für eine Stelle bekommen. Da ich früher bei der Agentur für Arbeit war und die Stelle beim LRA auch soziale Komponenten umfasst, hätte ich mich gerne versetzen lassen.

Nun zum Problem: Da es eine kommunale und keine staatliche Beamtenstelle beim LRA ist, musste der Landespersonalausschuss nach Art.11 LlbG zustimmen. Überraschend schnell kam aber wohl die Antwort, dass die ihren Segen nicht erteilen. Zur Info, ich habe an einer staatlichen Hochschule Wirtschaftsrecht (LL.B) studiert und war fünf Jahre bei der Bundesagentur für Arbeit bevor ich zur jetzigen Behörde ging und Beamter wurde. Das Studium umfasste auch Verwaltungsrecht und viele Inhalte der "Beamten-Studiengänge". Speziell bayerisches Recht hätte ich mir ja auch gerne noch angeeignet.
Daher war ich schon wirklich enttäuscht.

1. Habt ihr auch schon Erfahrungen mit dem Landespersonalausschuss gemacht und kann man da auch mal anrufen und Fragen stellen? Bisher lief ja alles nur zwischen LRA und LPA.

2. In Art.11 LlbG steht auch, dass bei staatlichen Stellen die oberste Dienstbehörde selbst über die grundsätzliche Gleichwertigkeit der erworbenen Laufbahnbefähigung trifft- also ohne LPA. Habt ihr Erfahrungen ob da das Ermessen vielleicht wohlwollender ausfällt?

Vielen Dank :)
Mainstream1
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Re: Versetzung Mobilität Bund-Bayern

Beitrag von Mainstream1 »

Also ich habe nur festgestellt, dass beim Bund sehr großzügig mit der Gleichwertigkeit verfahren wird. Selbst einem studierten Politologen hat man die Laufbahnbefähiggung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zuerkannt! Da sind die Landesbeamtengesetze besser (strenger). Strengere Regelungen halte ich auch für sinnvoll, da man sonst den Anforderungen nicht gerecht werden kann.
Man muss nicht jeden und jede irgendwie verbeamten, der/die bei 3 nicht auf den Bäumen ist. Meine Meinung.
MS
BalBund
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Re: Versetzung Mobilität Bund-Bayern

Beitrag von BalBund »

Mainstream1 hat geschrieben: 10. Jan 2023, 09:08 Also ich habe nur festgestellt, dass beim Bund sehr großzügig mit der Gleichwertigkeit verfahren wird. Selbst einem studierten Politologen hat man die Laufbahnbefähiggung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zuerkannt!

Das hat aber nichts mit Gleichwertigkeit zu tun, sondern entspricht vollumfänglich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vom 1. Dezember 2017, hier Anlage 2.

Nr. 314 Politikwissenschaft/Politologie eröffnet den Zugang zum nichttechnischen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen des gD/hD.

Man muss nicht jeden verbeamten, nur weil er/sie einen Vorbereitungsdienst absolviert hat. Meine Meinung :)
Mainstream1
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Re: Versetzung Mobilität Bund-Bayern

Beitrag von Mainstream1 »

Ja, so hat jeder seine Meinung. Kommt halt immer auf die Arbeitsetgenisse an. Die Verordnung ist nunmal so wie sie ist und in einer Zeit zwischen 2 Regierungen entstanden (hat ja damals von Oktober 2017 bis März 2018 gedauert)
Dem Fragesteller zu Beginn sei geraten, sein Anliegen im Länderforum vorzutragen, vielleicht liest es ja jemand aus Bayern, der sich mit den spezifischen Regelungen dort auskennt. Viel Erfolg!
MS
Gebetsmuehle
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Re: Versetzung Mobilität Bund-Bayern

Beitrag von Gebetsmuehle »

Man muss nicht jeden verbeamten, nur weil er/sie einen Vorbereitungsdienst absolviert hat. Meine Meinung :)
:? :?
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