Ruhegehalt und Vordienstzeiten

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dtm2021
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Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Hallo an alle,

ich war lange nicht mehr hier im Forum, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin bereits seit 19190 im ÖD, erst als Angestellter, dann ab MItte der 90er als Beamter. Ich weiß bereits aus der Suche, dass NVA-Zeiten angerechnet werden. Allerdings las ich anderswo, das dies in Abhängigkeit mit einer "Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung" in Zusammenhang steht. Jetzt bin ich unsicher, ob mir die Zeiten als Ruhegehalt angerechnet werden, da ich das mit der Wartezeit nicht verstehe. Hat hier jemand detaillierte Erfahrungen? GGf. auch zum Studium, dass eine Befähigung zur Ausübung des Amtes sein soll? Und was passiert mit meinem Rentenanspruch von ca. 400 Euro?

Ich bin dankbar für alle Infos.
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Ich reibe mal die Glaskugel:

Also der Wehrdienst wird mit seiner abgeleisteten Zeit auf der Pensionsseite anerkannt. Warst du Berufssoldat? Vermutlich sind die 60 Monate gemeint, die den Rentenanspruch erst begründen. Normalerweise werden die Rentenzeiten, sofern laufbahnrelevant, auf der Pensionsseite anerkannt und dann mit 67, wenn die Rente ausbezahlt wird, auf der Pensionsseite gekürzt. Im Sonderfall fragt man bei der Versorgungskasse nach. Du hast ja Anspruch auf eine DDU-Berechnung. Nachher ist alles klar.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Danke,
Antrag auf Versorgungsauskunft habe ich schon gestellt. Ist 6 Monate her. Jetzt wirds langsam eng aufgrund einer Erkrankung. Im September habe ich mit Studium und NVA (Zeitsoldat) 39 Jahre. Dann können die mir nur einmal 1,79375% abziehen. Dazu kommen dann noch die 10,3% Strafe, weil ich früher als 65 aufgehört habe.
VG
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Warum schreibst nicht Deine ganze Biografie dann kann man etwas besser rechnen.
Vom Zeitpunkt der Pensionierung bis 60 Lj gibt es 2/3 der Zeit als ruhegehaltsfähig hinzu.
Diese Zeit ist bei Dir nicht aufgetaucht.
Der Wert 1.79375% und die 10,3 % haben verschiedene Grundwerte und kann man nicht in Beziehung bringen.
´
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Okay,
Bin jetzt im Dezember 61 geworden, also 1961 geboren. 1978 bis 1980 Lehre. 1980 bis 1983 NVA. 1983 bis 1986 Fachhochschulstudium. 1986 bis 1990 sozialversicherungspflichtig Arbeitnehmer. Seit 1990 bin ich ununterbrochen im ÖD. Angestellter und Beamter. Mein derzeitiger Rentenanspruch beträgt ca. 400 Euro.

Kannst du das mit den prozentualen Anzügen genauer erläutern? Auch das mit den 2/3? Das kenne ich gar nicht.

Vielen Dank
VG
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Moin,

also auf deiner Versorgungsauskunft müssten dann von 1990 bis 2022 32 Dienstjahre mit 57,4% auftauchen. Da kommen maximal 2,5 Jahre für's Studium dazu. Sind dann 4,5%. Macht dann ~62%. Wehrdienst als Berufssoldat weiß ich nicht. Könnten auch noch mal 2% sein. Zuschläge bekommst du mit 61 keine mehr. Das geht nur bis 60. Du kannst auch nicht abschlagsfrei mit 63 in DDU, weil ab übernächsten Jahr die erforderliche Dienstzeit von 35 auf 40 Jahre angehoben wird. Es wird dann folgendes passieren:

Du bekommst erst mal deine um 10,6% gekürzte Pension entsprechend der Versorgungsauskunft. Die Rente belässt man dir dann ab 66+x bis Brutto maximal 71,75% abzgl. der 10,6% (du hast ja noch mehr wie 3 Jahre zur Rente). Das heißt deine fiktive Höchstgrenze liegt etwa bei 64,5%. Ab dann wird von der Rente noch was gegengerechnet was dann auf der Pensionsseite gekürzt wird. Mit Renteneintritt bekommst du von der DRV einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse. Den musst du beantragen. Schön wäre es halt zu wissen, wie hoch dein pensionsunschädlicher Rentenbetrag ist. Es bleibt aber dabei, dass du die Grenze von 71,75% abzgl. 10,6% überschreiten wirst. Somit kennst du den Betrag ab 66+x. Beispiel A12 ohne Familienzuschlag:

5.322,29 Euro * 71,75% = 3818 Euro - 10,6% = 3413 Euro

Was mit Rente drüber ist wird gekürzt.

Fazit: Hast lebenslang gearbeitet und bekommst es jetzt nur eingeschränkt gedankt. 2 Jahre älter und du wärst mit 63 und 35 Dienstjahre ungekürzt raus. Dabei wäre dir auch von der Rente mehr geblieben.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Moin,

vielen Dank für die Mühe. Ich habe von Kollegen gehört, dass die 3 Jahre Wehrdienst voll angerechnet werden, Auch die gesamte Studienzeit. Die haben das aus Ihrer eigenen Versorgungsauskunft.
Bisher dachte ich, dass die erforderliche Dienstzeit schon 40 Jahre ist. Übernächstes Jahr wäre, falls sich da was ändert, 2025. Da wäre ich schon 63. Ich werde mal das Ergebnis meiner Versorgungsauskunft abwarten.

VG
Dirk
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Anrechnung Studienzeit ist limitiert auf 855 Tage:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__12.html

Wirst du in deiner Versorgungsauskunft alles sehen. Die wollten dann ohnehin von mir die Wehrdienstbescheinigung haben. Das können die ja sonst nicht wissen. So wie ich das mit den Zeitsoldaten lese, werde die bei kürzeren Laufzeiten in der Rentenversicherung nachversichert. Das wiederum müsste ja in der Rentenauskunft drin sein, die du jährlich erhältst. Wie auch immer bei dir kommt mit Rente am Ende 71,75% - 10,6% raus.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Danke für den Link....Du hast also schon einen Bescheid, wie ich lese. Das mit dem Studium müssen die irgendwann geändert haben. Früher hieß es sinngemäß "volle Anrechnung der Studienzeit, sobald diese zur Befähigung der Ausübung des Amtes diente".

Ich habe drei Jahre Fachhochschule studiert = 1095 Tage! Passt!

Danke nochmal

VG
Dirk
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Fachhochschule sind max. 855 Tage.
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
1 Hab auch mal mit allen Zeiten probiert wenn das alles anerkannt wird. Sonst musst halt unter 1 was weglassen. Rechnung bleibt so aber geht dann weiter ohne diese Zeit.
!980 -83 =3 j
1983 -1986 = 3 J
1990- 2023=33 j
2.Zusammen 39 *1.79 = 69,81 % vom letzten Gehalt. Davon ab 10,3 % als Versorgung bis zur Rente.
3.Bei Rentenbezug wird Deine Höchstgrenze fiktiv berechnet.
Höchstgrenze ist 1978 (17 Lj) bis 2023= 45 J *1.79= 80,5% begrenzt auf 71,75 von dem Gehalt was bei Endstufe wäre.
Von dem Wert -10,3 % ab ist Deine höchste Versorgung incl. Rente.
4.Was mit Rente und Pension über diesen Wert kommt wird bei der Pension Ruhensbetrag.
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Warum 10,3%? Er hat doch noch 5 Jahre bis 67. Dann sind es 10,6% Abzug. Ferner sind bei deiner Berechnung die NVA-Zeiten komplett drin. Wo steht das? Das würde einen Zeitsoldaten ziemlich gut dastehen lassen. Weil mit Laufbahn hat es ja nix zu tun. Denke da gerade an einen Bekannten, der 12 Jahre beim Bund war. Das wäre fast ein Drittel für die Pension wenn er denn mit seinem Wiedereingliederungsschein Beamter geworden wäre.
Pipapo
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Pipapo »

Meine 4 Jahre Zeitsoldat werden auch voll angerechnet. Warum auch nicht? §8 BeamtVG
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

OK, dann ist das ja eine echte Empfehlung anschließend Beamter zu werden. Da hat man dann 3x so viel wie vom Rentenanspruch und bekommt am Ende noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dann kann er ja auch die 40 Jahre bei 63 erfüllen und ungekürzt in Pension.
Gertrud1927
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Mal die 3 voll dann hast Du 10.8%.
Bei den Zeiten wegen Anerkennung habe ich mich ja nicht festgelegt und es darum im ersten Satz extra auch geschrieben.Ich wollte es noch markern.
Würde ich aber auch nicht versuchen das selbst zu ergründen weil ja auch im Einigungsvertrag viel steht was vieles wieder aushebelt.
Mit den Zeiten kommt es ja auch nicht so genau hin weil es wird ja nicht nach Jahren gerechnet und dann ändern sich die Werte wieder.
Ich denke ist doch so ganz übersichtlich ohne viel umzu erzählen mit wenn/denn und er kann nachvollziehen wo seine Zeiten sind und wie sie sich auswirken wenn sie genommen werden oder nicht. Das sollte es nur sein und die Versorgungsauskunft ist ja schon bestellt.
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