Ich bin etwas verwirrt bzgl der Berechnung der Beihilfe in Hessen und wäre da über eine Rückmeldung von erfahrenen Leuten dankbar

Meine Frau arbeitet und verdient ca 25000 Euro pro Jahr, entsprechend liegt sie über der Grenze bis zu der sie direkt beihilfeberechtigt wäre. (Sie ist in der GKV) daher steigt mein Bemessungssatz durch die nicht an (Läge sie unter 18000 Euro würde er im 5 Prozent steigen).
Ich selbst liege aktuell knapp unter der JAEG, künftig vmtl drüber.
Ist es richtig dass meine Kinder in die GKV (familienversichert bei meiner Frau) müssen, wenn ich unter der JAEG liegen, sie aber trotzdem meinen eigenen Bemessungsansatz anheben? (Startet bei 50 Prozent, steigt dann um 5 Prozent je Kind. D.h. bei zwei Kindern lande ich dann bei 60 Prozent).
Wenn ich über der JAEG liege, müssen meine Kinder dann raus aus der Familienversicherung bei meiner Frau und können selbst in der PKV versichert werden. (Dann ebenfalls mit 60 Prozent)
Stimmt das so?
Beste Grüße!