Rückernennung
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Re: Rückernennung
Hallo zusammen, ich bräuchte nochmal eine Auskunft von Euch. Bei mir steht evtl. eine Rückernennung an. Ich habe bei der BAnst-PT und bei der BA keine Vergleichsberechnung der Ruhegehaltsbezüge mit und ohne Rückernennung erhalten. Man kommt hier einfach nicht weiter und jeder beruft sich immer auf §5 BeamtVG und keiner geht auf die Ausnahme Absatz 5 ein. Für mich stellt sich die Frage zählt die Ausgleichszahlung (Differenz zwischen mehreren Besoldungsgruppen) zu den Dienstbezügen? Wurde von Euch schon jemand rückernannt und kann mir sagen, ob auf dem Gehaltszettel die Ausgleichszahlung bei der Lohnart Basisbezüge steht, und somit zu den Dienstbezügen zählt.