Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

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Miomio25
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Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Miomio25 »

Guten Abend, ich bin seit nun mehr als 2 Jahren in DDU und habe schriftlich mitgeteilt bekommen, dass der Sachbearbeiter eine Prüfung der dienstfähigkeit an das Gesundheitsamt weitergeleitet hat.

Ich bin vordergründig aus psychischen Gründen in DDU gekommen und schon viele Jahre in Psychotherapie. Seitdem ich das Schreiben erhalten habe, geht es mir so schlecht wie schon lange nicht mehr. Der Körper sendet Hilfeschreie ohne Ende. Hat schon mal jemand mit seinem Sachbearbeiter über seine gesundheitliche Situation gesprochen und war der Termin beim Amtsarzt dann zwingend notwendig? Ich mache seitdem kein Auge mehr zu und ist stehe kurz vorm Zusammenbruch weil ich absolut Angst habe das ich wieder zurück gehen muss. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung an dem Termin teilzunehmen? Kann man einen Psychologen mitnehmen? Kann man vorab Arztberichte usw. Hinschicken und dann muss man an dem Termin nicht persönlich erscheinen? Geht sowas auch telefonisch? Es tut mir leid das ich so bescheuerte Fragen stelle. Dieses Schreiben hat etwas getriggert und die vorherigen Amtsarzttermine waren die Hölle, ich wurde richtig fertig gemacht. Das ich in meinem Alter schon drei Akten fülle nur mit Arztberichte usw. Das halte ich nicht nochmal aus. Ich mache das doch nicht extra 😢
blink182
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von blink182 »

Miomio25 hat geschrieben: 1. Jan 2023, 22:35 Hat schon mal jemand mit seinem Sachbearbeiter über seine gesundheitliche Situation gesprochen und war der Termin beim Amtsarzt dann zwingend notwendig?
Dein Sachbearbeiter ist kein Arzt, er kann und darf deinen Gesundheitszustand also nicht beurteilen.
Ich mache seitdem kein Auge mehr zu und ist stehe kurz vorm Zusammenbruch weil ich absolut Angst habe das ich wieder zurück gehen muss.
Wenn du so krank bist, wie du es hier darstellst, ist damit ja nicht zu rechnen.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung an dem Termin teilzunehmen?
Ja...
Kann man einen Psychologen mitnehmen?
Du kannst ein Gutachten deines behandelnden Psychologen mitnehmen.
Kann man vorab Arztberichte usw. Hinschicken und dann muss man an dem Termin nicht persönlich erscheinen?
Keine Ahnung, ob es schon mal vorgekommen ist, dass die Untersuchung durch den Amtsarzt aufgrund eingereichter Befunde/Gutachten obsolet wurde...ich kann es mir aber kaum vorstellen.

Alles Gute für dich, du packst das schon.
Gruß
blink182
Allium
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Allium »

ich würde sagen, das ist eine reine Routine Maßnahme deiner Behörde, die nur Ihrer Pflicht zur Begutachtung nachkommen will- ich würde es wirklich nicht als Bedrohung sehen. Es könnte ja auch sein, dass man dir, falls du selber wirklich zurück willst, eine Option bieten will, ansonsten bleibst du eben DDU. Hast du eine SB? Dann kannst du auf jeden Fall auch einen Schwerbehindertenbeauftragten mitnehmen, falls du unbedingt fachliche Unterstützung möchtest. Würde auf jeden Fall diese Situation mit Psychiater/Hausarzt vorbesprechen und einen Bericht mit zum AA nehmen.
Warum sollte man dich gegen deinen Willen reaktivieren, wenn du jetzt schon totale Panik hast, wieder in den Dienst zurückzumüssen?
Ich bin der Meinung, wer in DDU versetzt wurde, den wollte und konnte man auch nicht rehabilitieren. Die Lage muss also gesundheitlich so gravierend gewesen sein, dass eine Weiterbeschäftigung nicht in Frage kam, auch wegen zu erwartender Krankmeldungen. Wen man nicht als aktiven Beamten halten will/kann, warum sollte man denjenigen nun gegen seinen Willen aus dem DDU zurückordern?
stuntmanmike
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von stuntmanmike »

blink182 hat geschrieben: 2. Jan 2023, 09:45 Keine Ahnung, ob es schon mal vorgekommen ist, dass die Untersuchung durch den Amtsarzt aufgrund eingereichter Befunde/Gutachten obsolet wurde...ich kann es mir aber kaum vorstellen.

Alles Gute für dich, du packst das schon.
bei mir wurde schon mal drauf verzichtet weil ich einen bericht von meinem arzt eingereicht habe. der amtsarzt hat dann an hand des berichts gesagt das koennen wir auch vom gruenen tisch aus beurteilen.

"vorherigen Amtsarzttermine waren die Hölle, ich wurde richtig fertig gemacht." an dieser stelle würde ich mit einem anwalt zusammenarbeiten oder mich selbst in die rechtsprechung etc. einlesen. das ist ein hinweis, dass, falls du wieder zum selben amtsarzt geschickt wirst, dieser ungeeignet ist deine gesundheitliche situation zu beurteilen, da dich dieser, zumindest aus deiner sicht, in der vergangenheit unfair behandelt halt. ich würde in diesem fall beantragen, dass du von einem anderen amtsarzt begutachtet wirst. sollte die behörde dem nicht folgeleisten würde ich ggf. einen antrag nach § 123 VwGO bei gericht stellen (evtl. mit hilfe eines anwalts).

falls du keine rechtsschutzversicherung hast bieten gewerkschaften haeufig auch rechtsberatung und betreuung an.
Emmi
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Emmi »

Die Rechtsberatung der Gewerkschaften kann ich nicht weiterempfehlen, weil es bei mir so war, dass klar darauf spekuliert wurde, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Bis dahin hat der Anwalt kaum einen Finger krumm gemacht und mich einfach mal machen lassen: was Stellungnahme angeht, was Kommunikation mit den Ämtern angeht. Ich würde mir eher eine Rechtschutz zulegen oder eine Erstberatung bei Klugo geben.
lavinia21
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von lavinia21 »

Ich habe seit der Pensionierung im Feb 2020 jährlich diese Untersuchung. Ja, es triggert enorm, aber man sollte da schon immer inkl. neuer ärztl. Stellungnahmen auftauchen.
sabine1283
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von sabine1283 »

mal eine frag zu diesem thema:
was kann denn schlimmstens passieren bei bzw nach so einer untersuchung: entweder man ist weiterhin Dienstunfähig und erhält sein ruhegehalt oder der amtsarzt kommt zu dem ergebnis dass man wieder dienstfähig ist. dann erhält man sicher noch ein gespräch mit einem personalberater, wo "ausgehandelt" wird, wo konkret und mit wievielen stunden man arbeiten muss. wenn es einem direkt am ersten tag weiterhin schlecht geht bzw man nicht in der lage ist, zu arbeiten dann meldet man sich wieder krank. dann erhält man aber nicht mehr sein ruhegehalt sondern sein volles gehalt weil der amtsarzt bzw die sachbearbeiter die reaktivierung durchgeboxt haben.
Miomio25
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Miomio25 »

Für mich persönlich bedeutet es die Hölle. Alleine der Termin der Nachuntersuchung hat mich komplett überfordert. Seitdem schlafe ich sehr schlecht und habe weitere Nebenwirkungen.Ich brauchte Hilfe bei dem ausfüllen des Formulares für den Amtsarzt. Ich war gezwungen meine ganzen Arztberichte wieder durchzulesen und all die Erlebnisse kamen wieder hoch. Meine Ärzte konnten mir leider nicht helfen und haben mir starkes Psychopharmaka aufgeschrieben.

So einfach mit dem Vollzeitgehalt ist es ebenfalls nicht. Es besteht auch die Möglichkeit das der Amtsarzt einen Teildienstfähig sieht und dann habt man eben nicht das Vollzeitgehalt. In diesem Fall würden einem einige Euros fehlen. Und selbst wenn es so sein sollte, der ganze Weg bis zur dienstunfähigkeit war eine sehr schwere Hürde und es gab sehr viele Momente der Verzweiflung. Diesen Weg halte ich nicht nochmal durch.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Miomio25 hat geschrieben: 6. Feb 2023, 15:52So einfach mit dem Vollzeitgehalt ist es ebenfalls nicht. Es besteht auch die Möglichkeit das der Amtsarzt einen Teildienstfähig sieht und dann habt man eben nicht das Vollzeitgehalt. In diesem Fall würden einem einige Euros fehlen.
Ob eine Reaktivierung mit Teildienstfähigkeit möglich ist, würde ich, wenn dies Sorgen auslöst, nochmal prüfen. Vor der Zurruhesetzung ist das möglich, aber auch danach? Da bin ich nicht so sicher. Miomio, für dich ist das keine Option, komm so gut es geht zur Ruhe und lass deine Ärzte den Zustand seit Erhalt des Schreibens (über die geplante Untersuchung) dokumentieren.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von stuntmanmike »

sabine1283 hat geschrieben: 6. Feb 2023, 14:16 mal eine frag zu diesem thema:
was kann denn schlimmstens passieren bei bzw nach so einer untersuchung: entweder man ist weiterhin Dienstunfähig und erhält sein ruhegehalt oder der amtsarzt kommt zu dem ergebnis dass man wieder dienstfähig ist. dann erhält man sicher noch ein gespräch mit einem personalberater, wo "ausgehandelt" wird, wo konkret und mit wievielen stunden man arbeiten muss. wenn es einem direkt am ersten tag weiterhin schlecht geht bzw man nicht in der lage ist, zu arbeiten dann meldet man sich wieder krank. dann erhält man aber nicht mehr sein ruhegehalt sondern sein volles gehalt weil der amtsarzt bzw die sachbearbeiter die reaktivierung durchgeboxt haben.
reaktivierung mit teildienstfaehigkeit ist wohl auch eine moeglichkeit https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df021.htm

ich glaube, dass man auferlegt bekommt, dass man gewisse rehabilitationasmssnahmen wahrnehmen muss, ist nur bei der untersuchung zum zwecke der versetzung in den ruhestand gegeben. ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht. prinzipiell wuerde ich die untersuchung nur wahrnehmen, wenn sie auch rechtmaessig ist oder man selbst ein interesse daran hat, da man am ende sonst nur schlafende hunder weckt.
Werwolf
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Werwolf »

Servus, ich bin vom Amtsarzt letztes Jahr aufgrund einer bipolaren Störung Dienstunfähig geschrieben worden. Es bestand auch keine teildienstfähigkeit. Nach einem Klinikaufenthalts soll meine dienstfähigkwit wieder überprüft werden. Wie stehen hier die Chancen? Meine Krankheit verläuft chronisch, ist nicht heilbar! Ich leide unter massiven konzentrazionsstörungen und habe kein kurzzeitgedächtnis
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Werwolf Wenn die Diagnose gesichert ( „G“ ) ist und zusätzlich du selber überzeugt bist und der Arzt deines Vertrauens überzeugt ist, dass an Dienstfähigkeit nicht zu denken ist, dann bleiben zwei Wege:
hinauszögern oder schnell abschließen.
Wenn die Diagnose feststeht, dann lass dich von der Schwerbehindertenvertretung beraten, wie und ob sie dich bei einem Antrag auf SchwB unterstützen können, wenn du ihn gestellt hat, meldest du den lfd. Antrag der Behörde, die die DU untersucht. Ab dem Zeitpunkt muss die SchwBV eingeschaltet / informiert werden. Den PR einzubeziehen kann auch hilfreich sein, einen Versuch ist es wert, ggf. Frauenbeauftragte oder was sonst möglich ist. Hol dir jede Unterstützung dazu. Wenn alles im grünen Bereich ist mit diesen (eigentlichen) Interessenvertretungen, dann kannst du mit ihnen besprechen, was du denkst und willst und wie man den Weg am besten geht.

Der AA hat „bipolare Störung“ festgestellt. Das könnten andere Fachärzte anders sehen.

Du kannst auch per PN schreiben.
Werwolf
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Werwolf »

In wie weit muss ich eine Stelle bei teilsienstfähigkeit bzw. bei einem Amt einer niedrigeren Laufbahn annehmen?
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tiefenseer
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von tiefenseer »

@werwolf schau mal hier:

Das OVG Greifswald hat in einem Beschluss vom 23.06.09 - 2 L 159/06 - u.a. ausgeführt:

...Ein dienstliches Interesse an der Amtsherabsetzung eines Beamten ist anzunehmen, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen in ein niedrigeres Amt rückernannt wird, um so seine dauernde Dienstunfähigkeit zu vermeiden.
Mit Rücksicht auf das differenziert ausgestaltete Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten muss bei objektiver Betrachtung auch seitens des Dienstherrn die Amtsherabsetzung erfolgt sein, um eine bevorstehende Dienstunfähigkeit abzuwenden.
Dies verlangt u.a. eine hinreichend sichere Prognose der gesundheitlichen Beeinträchtigung, wie sie auch sonst im Verfahren der Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten vorausgesetzt ist...


Wie dein DH reagiert, wenn du eine solche Lösung nicht zustimmst, mag ich nicht beurteilen zu wollen
Ob sich daraus disziplinar und/oder dienstrechtliche Konsequenzen ergeben könnten sollest du mit einem Juristen abklären...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzttermin, Reaktivierung DDU?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du solltest dir selber (nicht uns) die Frage beantworten, ob die Diagn. Bilpolare Störung stimmen kann und ob du dich damit - oder mit den vorhandenen gesundheitlichen Beschwerden - in der Lage siehst, Teilzeit zu arbeiten. Die Teildienstfähigkeit ist ein Notmodell, ich glaub 1 Gehaltsstufe niedriger als vorher wäre möglich.
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