Auf dem Weg in die vorzeitige Pensionierung - Dienstunfähig

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lisa2006
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Auf dem Weg in die vorzeitige Pensionierung - Dienstunfähig

Beitrag von lisa2006 »

Hallo, folgender (fiktiver) Fall:
Beamter ist seit einem Jahr DU. In diesem Jahr hat er erkannt, dass er seine Tätigkeit bei der Behörde (aus psychischen Gründen) nicht mehr ausüben kann. Krankscheibung erfolgt durch Psychologen, die fünf Probesitzungen bei einem Psychotherapeuten sind erfolgt, Antrag auf Therapie liegt auf dem Tisch.
Amstärztliches GA liegt ebenfall seit kurzem vor, wonach einer Aufnahme der bisherigen Tätigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nichts entgegensteht.
Wie ist/kann hier weiter vorgegangen werden bzw. hat wer Erfahrungswerte und/oder kann folgende Fragen beantworten:
Kann sich der Beamte bspw. einen Tag nach Wiederaufnahme der Tätigkeit wieder DU schreiben lassen (es ist davon auszugehen, dass der Psychologe dies tun würde)?
Muss der Dienstherr, um den Beamten wieder in Dienst zu holen, wieder erst einen Amtsarzt einschalten oder kann dies auch ein Arzt der Behörde entscheiden? Könnte dieses "Spielchen" beliebig wiederholt werden bis der Dienstherr endlich pensioniert oder droht ggf. auch eine Entfernung aus dem Dienst (Kündigung)?
Für alle Antworten schonmal vielen Dank
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ich warne vor solchen "Spielchen". Wenn hier jemand überzieht, geht das zu Lasten der Beamten, die wirklich krank sind und sich ernsthaft bemühen, in den Dienst zurückzukehren.

Grundsätzlich entscheidet kein Arzt darüber, ob ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird oder nicht. Das entscheidet allein der Dienstherr. Liegt ein amtsärztliches Gutachten mit positiver Prognose vor, hat er allerdings im Zwangspensionierungsverfahren schlechte Karten.

Allerdings kann er - der Dienstherr - wenn es zu bunt wird, dieses Verfahren einleiten. Der Beamte kann widersprechen und klagen. Mittlerweile ist die Gesetzeslage bundesweit so, dass im laufenden Verfahren der Beamte nur noch Bezüge in Höhe des zu erwartenden Ruhegehalts bekommt. Bekommt er - der Beamte - am Ende des Verfahrens Recht, erhält er eine Nachzahlung.

Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Der Beamte muss beispielsweise wegen einer Straftat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sein.

Täuscht er nachweislich eine Krankheit vor, um sich die Versorgungsbezüge zu erschleichen, wäre eine Entfernung aus dem Dienst im Rahmen eines Disziplinarverfahrens denkbar.
lisa2006
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Beitrag von lisa2006 »

Hm, hier scheint was falsch rübergekommen zu sein.
Der Beamte ist tatsächlich DU und bereit, den Weg in die Pensionierung zu beschreiten. Eine Rückkehr in den Dienst ist für ihn komplett inakzeptabel.
Es scheint aber so, als müsse er dies demnächst. Insofern stellt er sich natürlich die Frage wie es für ihn weitergehen soll/kann.
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Na dann bleibt ihm eigentlich nur, sich weiter krankschreiben zu lassen. Die Dienststelle kann Zweifel an den Attesten haben und anordnen, dass er sich (amts)ärztlich untersuchen und/ oder beobachten lassen muss.

Solange der Beamte immer korrekte DU- Bescheinigungen vorlegt, hat er nichts zu befürchten. Untersuchungstermine muss er wahrnehmen. Das geht solange, bis er in den Ruhestand versetzt wird.

Kleiner Trost: Er bekommt immerhin während dieser Zeit seine vollen Bezüge weiter. Die Zeit gilt als ruhegehaltfähig.

Völlig neu wäre mir eine Situation, in der der Amtsarzt attestiert, der Beamte ist voll dienstfähig und sich damit gegen das Urteil des behandelnden Arztes stellt. Wenn die Dienststelle dann anordnet, er habe wieder den Dienst aufzunehmen, wird es gefährlich. Dann unbedingt den Personalrat einschalten, Gewerkschaft verständigen, Rechtsschutz einholen. Dann geht das nur noch über Rechtsanwalt.
lisa2006
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Beitrag von lisa2006 »

Gut, das klingt grundsätzlich schon beruhigender. Als Hintergrund: der Beamte war in den letzten zwanzig Jahren nur zweimal wegen Todesfällen in der Familie krankgeschrieben, kennt sich also mit dem ganzen Prozedere von Krankschreibung, Untersuchungen, was darf ein Arzt, was macht der Dienstherr etc. nicht aus.
Die derzeitigen Krankschreibungen erfolgen wie gesagt von einem Psychologen, die Therapie beginnt demnächst (sofern diese bewilligt wird...der Therapeut sieht da jedoch keine Schwierigkeiten, die Therapie wird auch vom Amtsarzt befürwortet).
Um jetzt nochmal klarzustellen:
der Beamte kann sich ggf. jederzeit wieder krankschreiben lassen, die Reaktion des Dienstherren (lassen wir mal außer Acht, dass er an den Attesten zweifeln könnte) ist entweder wieder eine Untersuchung beim Amtsarzt oder Pensionierung. Die "Verwaltung", d.h. ein interner Arzt kann die Rückkehr in den Dienst jedoch nicht anordnen?
Sorry, wenn ich etwas nerve, aber das "Schicksal" dieser Person liegt mir schon am Herzen und er ist etwas durch den "Wind".
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Der Amtsarzt kann die Rückkehr in den Dienst nicht anordnen. Die Personalabteilung schon.

Aber wie gesagt: Von so etwas habe ich noch nie gehört. Liegt eine DU- Bescheinigung des behandelnden Arztes vor und die Dienstelle zwingt den Beamten quasi in den Dienst, kann sie sich der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig machen. Ein Risiko, dass wohl kein normal denkender Mensch in einer Behörde eingehen wird. Sollte das dennoch passieren, dann bitte sofort so handeln wie beschrieben.

Ansonsten brav alle Therapien und Untersuchungen mitmachen. Therapie würde er ja auch als Ruheständler machen. Und wenn die Behörde eben unbedingt das volle Gehalt weiterzahlen will - na, dann bitte... :)
lisa2006
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Beitrag von lisa2006 »

Und das klingt jetzt total beruhigend!!! :D
(Bin aber auch für weitere Erfahrungswerte dankbar).
lisa2006
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Beitrag von lisa2006 »

Nach Rücksprache mit dem Beamten ergeben sich natürlich Zusatzfragen:
Lt. Amtsarzt steht ja einer Wiederaufnahme des Dienstes "innerhalb der nächsten sechs Monate" nichts entgegen.
Kann man das so verstehen, dass dem Beamten noch eine "Schonfrist" gewährt wird (der Amtsarzt meinte während der Begutachtung, dass er den Beamten auch "sofort" wieder dienstfähig schreiben könne bzw. eine entsprechende Empfehlung an den Dienstherren geben würde).
Ist es anzunehmen, dass der Dienstherr eventuell zunächst den Therapieverlauf abwartet und dann ggf. nochmal einen Befundbericht anfordert?
Die Post kommt ja sicher per Einschreiben. Welche Fristen setzt der Dienstherr dann gewöhnlich (Wiederaufnahme einen Tag nach Erhalt? nächste Woche? nächster Erster?)
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Einfach mal abwarten, wie die Dienststelle reagiert. Alles andere sind doch nur Spekulationen.

Ich schätze das mit allem Vorbehalt aus der Ferne so ein, dass unter der Voraussetzung, dass der Amtsarzt schreibt, eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist innerhalb der nächsten sechs Monate absehbar, die Personalabteilung zunächst den Therapieverlauf abwarten wird. Liegt eine korrekte DU- Bescheinigung vor, muss der Beamte auch nicht arbeiten.

Dass der Kollege trotz DU- Bescheinigung zum Dienst "zitiert" wird, ist nicht anzunehmen. Theoretisch möglich, aber so wie der Fall geschildert wurde absolut unwahrscheinlich.
lisa2006
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Beitrag von lisa2006 »

Einfach mal abwarten ist immer so leicht gesagt...Nein, du hast vollkommen recht, aber ich nehme mal an, dass du auch nachvollziehen kannst, wie man sich in einer solchen Situation fühlt.
Meine Einschätzung ist ja auch so wie deine, aber ich habe nunmal kaum Ahnung von Beamtenrecht, etc und kann nur mit "Bauchgefühl" helfen (was eben so wirklich keine Hilfe ist).
Lieben Dank nochmal, dass du so schnell reagierst!!!
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