Mit der Bezügemitteilung für Januar 2023 wurde auch die EPP festgesetzt. Mit dem Zusatz, dass man diese zurückzahlen müsste, falls man aus einem anderen Grund eine EPP erhält.
Ist das rechtens, oder eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber Rentnern?
Ich hätte theoretisch noch Anspruch auf eine EPP als Student und über die Steuererklärung wegen selbständiger Tätigkeit. Die beiden schließen sich nicht gegenseitig aus, wie auch alle anderen gewährten EPP, soweit ich weiß.
Ist irgendwas dazu bekannt seitens Gewerkschaft o.ä.? Ist die Regelung in anderen Bundesländern auch so "mitarbeiterfreundlich"?
Danke
Energiepreispauschale (EPP) Bayern
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Wieso denkst du, du hast Anspruch auf zweimal EPP? Wer sie mehrfach erhält, darf sie nur einmal einstreichen.
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Ist die Frage ernst gemeint? Wenn ja, worin siehst du hier eine Ungleichbehandlung?Flüchtling hat geschrieben: ↑23.12.2022 06:50 Mit der Bezügemitteilung für Januar 2023 wurde auch die EPP festgesetzt. Mit dem Zusatz, dass man diese zurückzahlen müsste, falls man aus einem anderen Grund eine EPP erhält.
Ist das rechtens, oder eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber Rentnern?
Davon könnte man sprechen, wenn einige Personen die Pauschale mehrmals erhalten und andere nur einmal.
Eine Person hat Anspruch auf 300,00 Euro...das ist doch nicht schwer zu verstehen?
Gruß
blink182
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Es gibt meines Wissens eine Fallgruppe die ggf. Doppelt kassiert. Wenn du im September aktiv beschäftigt warst, dann hast du die EPP erhalten. Und wenn du danach Rentner wurdest bekommst du im Dezember noch mal als Rentner.
Aber der TE will ja sogar 3 mal kassieren. Als Pensionär, als Student und als Selbstständiger.
Naja, ich sag mal: Ohne Worte.
Aber der TE will ja sogar 3 mal kassieren. Als Pensionär, als Student und als Selbstständiger.
Naja, ich sag mal: Ohne Worte.
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Rentner und Pensionäre mit Minijob haben es auch dann doppelt erhalten, ich habe es meinem AG (geringfügig beschäftigt) gesagt, dass ich die Pauschale von ihm nicht brauche, da ich sie sonst auch doppelt bekommen würde und man es dann halt eh zurückzahlen muss. Ich denke, dass es rauskommt, wenn man als Beamter sowas ausnutzt, könnte Ärger geben wenn man das nicht offenlegt
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Doppelt kassieren bedeutet ja nicht zwangsläufig, auch doppelt behalten dürfen.
Sofern eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wird vermutlich niemand mehr als eine Pauschale behalten dürfen.
Bei meiner Mutter, die die Pauschale einmal über ihre eigene Rente und einmal über die Witwenversorgung (mein Vater war Polizeibeamter) ausgezahlt bekommen hat, wird vermutlich mit der nächsten Steuererklärung eine Pauschale zurückgefordert...
Allerdings.Aber der TE will ja sogar 3 mal kassieren. Als Pensionär, als Student und als Selbstständiger.
Naja, ich sag mal: Ohne Worte.
Gruß
blink182
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Die Ungleichbehandlung gegenüber Rentnern leitet der TE daraus ab, dass diese die EPP aus einem eventuellen Minijob und die mit der Rente ausgezahlte EPP behalten dürfen.
Aber danke, die schöne Neiddiskussion und "wie kann er nur gleich dreimal" spar ich mir mal gepflegt. Nach moralischen Gesichtspunkten hatte ich nämlich nicht gefragt. Wer die EPP nicht annimmt, obwohl er zwei- oder dreimal Anspruch hätte möge einen schritt vortreten, aha keiner?, dachte ich mir...
Aber danke, die schöne Neiddiskussion und "wie kann er nur gleich dreimal" spar ich mir mal gepflegt. Nach moralischen Gesichtspunkten hatte ich nämlich nicht gefragt. Wer die EPP nicht annimmt, obwohl er zwei- oder dreimal Anspruch hätte möge einen schritt vortreten, aha keiner?, dachte ich mir...
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
Hier aus der FAQ des BMI:
Was muss ich tun, wenn ich die Energiepreispauschale erhalte, obwohl ich schon die Energiepreispauschale für Erwerbstätige erhalten habe?
Mit dem Entlastungspaket II wurde im Juni 2022 beschlossen, dass Erwerbstätige im September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro durch Ihren Arbeitgeber erhalten sollen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, die eine Beschäftigung ausüben, konnten diese Pauschale ebenfalls erhalten. Sie können damit in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Auch Personen, deren Ruhestand im Laufe des Jahres 2022 begann, können die Energiepreispauschale zweimal erhalten.
Es dürfte in Bayern also auch so sein.
Hier aus der FAQ des BMBF:
Bekommen auch erwerbstätige Studierende die Einmalzahlung, die bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten haben?
Ja. Anspruch haben alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind.
Was muss ich tun, wenn ich die Energiepreispauschale erhalte, obwohl ich schon die Energiepreispauschale für Erwerbstätige erhalten habe?
Mit dem Entlastungspaket II wurde im Juni 2022 beschlossen, dass Erwerbstätige im September 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro durch Ihren Arbeitgeber erhalten sollen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, die eine Beschäftigung ausüben, konnten diese Pauschale ebenfalls erhalten. Sie können damit in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Auch Personen, deren Ruhestand im Laufe des Jahres 2022 begann, können die Energiepreispauschale zweimal erhalten.
Es dürfte in Bayern also auch so sein.
Hier aus der FAQ des BMBF:
Bekommen auch erwerbstätige Studierende die Einmalzahlung, die bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten haben?
Ja. Anspruch haben alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind.
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Re: Energiepreispauschale (EPP) Bayern
@Micha0815
Die Annahme, dass in Bayern Dinge wie im Bund geregelt würden stimmt leider oft nicht. (Bayern zahlt z.B. auch keinerlei Beihilfe außerhalb des geographischen Europas, einfach weil)
Art 144f S.3 BayBeamtVG regelt, dass falls Einküfte aus Rente, Versorgungsbezügen, L+F, Selbst. Tätigkeit, Gewerbe oder aktivem Arbeitslohn erzielt werden, die EPP des Freistaats nicht in Anspruch genommen werden darf.
Die EPP für Studenten ist in der abschließenden Aufzählung nicht genannt, also nehm ich die dann gerne noch mit.
Die Annahme, dass in Bayern Dinge wie im Bund geregelt würden stimmt leider oft nicht. (Bayern zahlt z.B. auch keinerlei Beihilfe außerhalb des geographischen Europas, einfach weil)
Art 144f S.3 BayBeamtVG regelt, dass falls Einküfte aus Rente, Versorgungsbezügen, L+F, Selbst. Tätigkeit, Gewerbe oder aktivem Arbeitslohn erzielt werden, die EPP des Freistaats nicht in Anspruch genommen werden darf.
Die EPP für Studenten ist in der abschließenden Aufzählung nicht genannt, also nehm ich die dann gerne noch mit.