... na ja zumindest sind wir hier schon mal ,,zwei,, die eine Energiepauschale von der Rentenanstalt bekommen habenResttechniker hat geschrieben: ↑9. Dez 2022, 11:28 Ich habe auch 300€ erhalten allerdings von der Rentenversicherung.
Ich bin Pensionär und Rentner wie wohl die meisten von uns.
Energiepauschale für Pensionäre?
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Re: Energiepauschale für Pensionäre?
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Die Pauschale ist ja zu versteuern...
Ich nehm mal an die Rentenversicherung hat nichts abgezogen ..also
Brutto für Netto.Angabe in der Steuererklärung.
Was ist mit den Versorgungsbezügen..kein Abzug oder wird die
Pauschale gleich "versteuert "?
Ich nehm mal an die Rentenversicherung hat nichts abgezogen ..also
Brutto für Netto.Angabe in der Steuererklärung.
Was ist mit den Versorgungsbezügen..kein Abzug oder wird die
Pauschale gleich "versteuert "?
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Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Hallo und Guten Morgen
Die Versorgungbezüge waren im Dezember genau so hoch wie anderen Monate.
Ich gehe davon aus das auf der jährlichen Rentenbezugsmitteilung die 300€ erscheinen.
Damit wird Energiepauschale eben bei jährlichen Steuererklärung versteuert.
Viele Grüße
Die Versorgungbezüge waren im Dezember genau so hoch wie anderen Monate.
Ich gehe davon aus das auf der jährlichen Rentenbezugsmitteilung die 300€ erscheinen.
Damit wird Energiepauschale eben bei jährlichen Steuererklärung versteuert.
Viele Grüße
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Guten Morgen,
die Energiepauschale ist steuerpflichtig für alle. Ich rechne damit, dass sie versteuert in der Bezügemitteilung für Januar 2023 auftaucht.
Gruß Andrea
die Energiepauschale ist steuerpflichtig für alle. Ich rechne damit, dass sie versteuert in der Bezügemitteilung für Januar 2023 auftaucht.
Gruß Andrea
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Ich bekomme nur Versorgungsbezüge..und da werden ja die Steuern monatlich
abgezogen.
Die Frage ist..zieht die Postversorgungskasse mit den Januarbezügen auch
gleich die Steuern für die Energiepauschale rückwirkend ein ? Möglich ?
Oder werden die vollen 300 Euro ausbezahlt ohne Abzug.
Verrechnung dann mit der Steuererkärung 2022.
PS:
Andrea war schneller...ihre Ansicht teile ich.
abgezogen.
Die Frage ist..zieht die Postversorgungskasse mit den Januarbezügen auch
gleich die Steuern für die Energiepauschale rückwirkend ein ? Möglich ?
Oder werden die vollen 300 Euro ausbezahlt ohne Abzug.
Verrechnung dann mit der Steuererkärung 2022.
PS:
Andrea war schneller...ihre Ansicht teile ich.
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Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Resttechniker hat geschrieben: ↑11. Dez 2022, 08:47 Hallo und Guten Morgen
Die Versorgungbezüge waren im Dezember genau so hoch wie anderen Monate.
Ich gehe davon aus das auf der jährlichen Rentenbezugsmitteilung die 300€ erscheinen.
Damit wird Energiepauschale eben bei jährlichen Steuererklärung versteuert.
Viele Grüße
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
So ist es.
Wird gleich versteuert.Was ist mit den Versorgungsbezügen..kein Abzug oder wird die
Pauschale gleich "versteuert "?
Eigene Erfahrung, meine Mutter hat das Geld "doppelt" bekommen...einmal über den Renten-Service und einmal über ihre Witwenversorgung (LBV).
Gruß
blink182
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Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Danke für die Rückmeldung.Wie erwartet.
Bei den Minus-Temperaturen bleibt nicht viel überig.
Bei den Minus-Temperaturen bleibt nicht viel überig.
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Gibt es hier DDU-Beamte mit Nebentätigkeit, denen die Energiepauschale doppelt ausgezahlt wurde bzw. wird?
Ich habe nämlich gerade gelesen, dass diese Personen die Pauschale dann tatsächlich zweimal behalten dürfen - also nichts zurückgefordert wird.
Das betrifft Rentner - wie es bei Versorgungsempfängern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mein Arbeitgeber hat die Zahlung mit der Begründung verweigert, dass er nicht Hauptarbeitgeber ist und mir die Pauschale somit nicht auszahlen darf...ich bekomme das Geld also nur einmal - von meiner Versorgungsstelle.
Würde mich interessieren, wie es bei anderen aussieht.
Ich habe nämlich gerade gelesen, dass diese Personen die Pauschale dann tatsächlich zweimal behalten dürfen - also nichts zurückgefordert wird.
Das betrifft Rentner - wie es bei Versorgungsempfängern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mein Arbeitgeber hat die Zahlung mit der Begründung verweigert, dass er nicht Hauptarbeitgeber ist und mir die Pauschale somit nicht auszahlen darf...ich bekomme das Geld also nur einmal - von meiner Versorgungsstelle.
Würde mich interessieren, wie es bei anderen aussieht.
Gruß
blink182
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Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Hallo
Aus meinen Bekanntenkreis weiß ich , das manche die Energiepauschale im September bekommen haben, das war aber vom Arbeitgeber abhängig. Einigen wurde gesagt das sie diese über den Steuerausgleich bekommen. Das war allerdings im September, wo die Rentner noch nichts bekommen haben.
Frohe Weihnachten und lieben Gruß aus Bayern
Aus meinen Bekanntenkreis weiß ich , das manche die Energiepauschale im September bekommen haben, das war aber vom Arbeitgeber abhängig. Einigen wurde gesagt das sie diese über den Steuerausgleich bekommen. Das war allerdings im September, wo die Rentner noch nichts bekommen haben.
Frohe Weihnachten und lieben Gruß aus Bayern
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Ich denke, da hast du dich verlesen. Im September haben diejenigen, die aktiv bei ihrem Hauptarbeitgeber gearbeitet haben die EPP erhalten. Wenn die danach, also Oktober bis Dezember in Rente gegangen sind, dann bekommen sie die EPP im Dezember noch mal mit der Rente.blink182 hat geschrieben: ↑24. Dez 2022, 08:55 Gibt es hier DDU-Beamte mit Nebentätigkeit, denen die Energiepauschale doppelt ausgezahlt wurde bzw. wird?
Ich habe nämlich gerade gelesen, dass diese Personen die Pauschale dann tatsächlich zweimal behalten dürfen - also nichts zurückgefordert wird.
…l,
Es geht nicht um Rentner mit Nebenjob.
Und wer zu Unrecht die EPP mehrfach bekommen hat, bekommt die spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder abgezogen.
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Es handelt sich um einen Bericht der tz...keine Ahnung, ob ich den hier verlinken darf.
Verlesen habe ich mich meiner Ansicht nach nicht, denn dort steht:
"Energiepauschale für Rentner: Doppelte Auszahlung möglich
Durch die beiden unterschiedlichen Auszahlungstermine der beiden Energiepauschalen stellt sich jedoch vielen Rentnern eine wichtige Frage: Kann man auch beide Pauschalen erhalten? Wer beispielsweise erst im Oktober in Rente geht, hat im September bereits die 300 Euro erhalten. Im Dezember würde diese Person dann noch einmal dieselbe Einmalzahlung erhalten. Aber ist das auch so gedacht?
Die Antwort dazu liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website, wie Merkur.de berichtet. Dort heißt es: „Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentner erhalte, obwohl ich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige […] erhalten habe?“ Die Antwort ist einfach: Die beiden Zahlungen schließen einander nicht aus, ist dort zu lesen. „Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein.“
Energiepauschale doppelt: In diesen Fällen erhalten Rentner die Einmalzahlung doppelt
Heißt also: Wer trotz Rente im Jahr 2022 erwerbstätig ist oder war, oder erst nach September 2022 in den Ruhestand geht, erhält die Pauschale doppelt – sie ist allerdings in beiden Fällen steuerpflichtig. Somit dürfen sich diese Personen über insgesamt 600 Euro brutto freuen."
Gruß
blink182
blink182
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
>Heißt also: Wer trotz Rente im Jahr 2022 erwerbstätig ist oder war<
Das steht da nicht.
Das steht da nicht.
Re: Energiepauschale für Pensionäre?
Natürlich steht das da, ich habs doch rauskopiert.
Ich kann den Bericht verlinken, wenn die Forenregeln das gestatten...sonst auch gerne per PN.
Gruß
blink182
blink182