ER und Rente

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Graubart
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ER und Rente

Beitrag von Graubart »

Hallo
vermutlich werden jetzt einige den Kopf schütteln wegen der Frage, aber nutzt nichts, ich weiss es nicht.
Ich bin Beamter, A8, seit 04/2000 insichbeurlaubt.
Heuer habe ich einen Antrag auf ER gestellt und er scheint durchzugehen, ich habe von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation einen Fragebogen zugesandt bekommen, "Erklärung über den Bezug von Erwerbs- und/oder Erwerbsersatzeinkommen und/oder weiteren Versorgundansprüchen"....
Nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt, zeitgleich erhielt ich eine Info über den aktuellen Rentenstand, rund 400 Euro würden mir an Rente zustehen.
Ich habe 1980 die Lehre zum FHandw begonnen und wurde 1992 verbeamtet. Habe also 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich bin nun 59 Jahre alt, gehe ich in den ER, erhalte also die volle Pension ohne Abzüge.
Wie sieht es mit der Rente aus, die erhalte ich sicher nicht parallel dazu, wird doch bestimmt gegengerechnet?
Muss ich die Rente beantragen oder ist das hinfällig mit Erhalt der Pension oder wie läuft das ab.
Habe Angst hier irgendetwas verkehrt zu machen und nachfragen bei der Bundesanstalt für Post... , tue ich mir nicht mehr an.
Hab da einmal angerufen.....

Vielen lieben Dank im Voraus
AndyO
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Re: ER und Rente

Beitrag von AndyO »

Graubart hat geschrieben: 18. Dez 2022, 00:22 Ich habe 1980 die Lehre zum FHandw begonnen und wurde 1992 verbeamtet. Habe also 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich bin nun 59 Jahre alt, gehe ich in den ER, erhalte also die volle Pension ohne Abzüge.
Wie sieht es mit der Rente aus, die erhalte ich sicher nicht parallel dazu, wird doch bestimmt gegengerechnet?
Die 71,75% sind die maximale Kappungsgrenze. Wenn du 67 bist bekommst du die Rente ausbezahlt und 1:1 bei der Pension abgezogen.
sepp01
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Re: ER und Rente

Beitrag von sepp01 »

Graubart hat geschrieben: 18. Dez 2022, 00:22
Nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt, zeitgleich erhielt ich eine Info über den aktuellen Rentenstand, rund 400 Euro würden mir an Rente zustehen.
Ich habe 1980 die Lehre zum FHandw begonnen und wurde 1992 verbeamtet. Habe also 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich bin nun 59 Jahre alt, gehe ich in den ER, erhalte also die volle Pension ohne Abzüge.
Wie sieht es mit der Rente aus, die erhalte ich sicher nicht parallel dazu, wird doch bestimmt gegengerechnet?
Muss ich die Rente beantragen oder ist das hinfällig mit Erhalt der Pension oder wie läuft das ab.
Habe Angst hier irgendetwas verkehrt zu machen und nachfragen bei der Bundesanstalt für Post... , tue ich mir nicht mehr an.
Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo,
Ja du musst die Rente beantragen. Das dürfte bei dir mit 67 Jahren sein, da du keine 45 Jahre voll hast und somit ein früherer Renteneintritt nicht möglich sein dürfte. Solltest du das mit 67 nicht tun wird deine Pension trotzdem gekürzt. Steht aber alles in den Infomaterial von BAnst das du zu deiner Pensionierung bekommst.
Und deine Rente wird zwar zu 100% von der Pension (solltest du die 71,75% schon erreicht haben) abgezogen, aber etwas plus bleibt. Du bekommst eine Zuschuss zur Krankenkasse.
Grüße
Zuletzt geändert von sepp01 am 18. Dez 2022, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
Graubart
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Re: ER und Rente

Beitrag von Graubart »

Hallo
danke schon mal für die ersten Infos. Dann kommt wohl noch Infomaterial zum Ruhestand in dem wohl sowas drinsteht mit rente etc...
Gut zu wissen das ich die Rente beantragen muss...
Vielen Dank schon mal
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