Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

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Forumsneuling
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Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

Beitrag von Forumsneuling »

Guten Morgen,

zu folgendem Fall wäre ich dankbar um eine Einschätzung.

Eine Lehrerin (verbeamtet auf Lebenszeit, Bundesland BaWü) ist aktuell in Elternzeit, die bis 07/2023 festgelegt ist. Nun möchte sie wieder in den Lehrberuf einsteigen. Sie hatte vor ihrer Elternzeit in Vollzeit/zu 100% gearbeitet. Nach Verständnis der Lehrerin (und der ihr vorliegenden Formulare) werden Anträge zur „unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung“ jeweils zum neuen Schuljahr wirksam. Somit stellt sie einen Antrag auf unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ab dem Schuljahr 2023/24, welches in ihrem Bundesland BaWü im September 2023 beginnt.

Ihre Annahme ist, dass sie im Zeitraum Juli 2023-Beginn Schuljahr 2023/24 in Vollzeit beschäftigt ist. Dies würde in ihrer Situation (wenige Arbeitstage im Juli 2023, danach Sommerferien) einen deutlichen finanziellen Unterschied bedeuten. Genauso ist ihr aber bewusst, dass zukünftige Erhöhungen ihres Stellenanteils (wie bereits in der Vergangenheit erlebt!) ebenfalls erst um nächsten Schuljahr wirksam werden.

Nun erhält sie die Information, dass die beantragte Teilzeitbeschäftigung unmittelbar ab Juli 2023 wirksam werden soll.

Gibt es hier jemanden, der eine solche Situation schon einmal erlebt/begleitet hat und die Entscheidung, dass die Lehrerin unmittelbar in die Teilzeitbeschäftigung geht, einordnen/kommentieren kann?

Dies wäre extrem hilfreich! Ich bin gespannt auf Ihre und Eure Antworten!
Dienstunfall_L
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Re: Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Beamtin hat einen Antrag auf unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ab dem Schuljahr 2023/24 gestellt und dieser wurde bewilligt. Richtig?
Der Unterricht beginnt in ihrem Bundesland BaWü im September 2023, das SJ beginnt aber wohl im Juli 2023. Also werden die Teilzeitbezüge ab Juli wirksam, nicht ab September.
Mainstream1
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Re: Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
diese Frage wäre besser im Forum für Landesbeamte/Lehrer aufgehoben.
Allerdings dürfte die Entscheidung der Dienstbehörde korrekt sein, sonst könnte man in den Ferien oder bei längerem Urlaub immer volles Deputat nehmen und Teilzeit, wenn man Unterricht leisten muss.Nur mal so als Anmerkung. Man kann sich halt nicht nur die Rosinen rauspicken, wenn man das Gesamtpaket nehmen muss.
MS
Forumsneuling
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Re: Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

Beitrag von Forumsneuling »

Mainstream1 hat geschrieben: 15. Dez 2022, 15:04 Hallo,
diese Frage wäre besser im Forum für Landesbeamte/Lehrer aufgehoben.
Danke für den Hinweis! Eigentlich sollte der Beitrag auch ins Forum für Landesbeamte, da muss ich wohl in der Zeile verrutscht sein… kann ich das noch ändern? Oder kann ein Moderator mein Thema verschieben?
Mainstream1 hat geschrieben: 15. Dez 2022, 15:04 Man kann sich halt nicht nur die Rosinen rauspicken, wenn man das Gesamtpaket nehmen muss.
Da bin ich ganz bei Dir. Zu dem Gesamtpaket gehörte in der Vergangenheit u.a.
- Einstellung als Beamtin auf Widerruf bis Schuljahresende, zum Schuljahresanfang Wiedereinstellung als Beamtin auf Probe, dazwischen 6 Wochen nicht angestellt
- Aufstockung des Stellenanteils auf 100% wurde erst zum Schuljahresanfang gültig, d.h. während der Sommerferien lief die Anstellung in Teilzeit weiter

D.h. es geht hier keineswegs darum, auch (wie unterstellt) die Rosinen rauszupicken, sondern ich möchte herausfinden, warum eine Aufstockung erst zum neuen Schuljahr möglich ist, aber eine Reduktion „ab sofort“ gültig ist…
Mainstream1
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Re: Wiedereinstieg in den Lehrberuf nach Elternzeit

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
mit dem Verschieben kenne ich mich leider auch nicht aus. Ich würde daher einfach den Text der Frage kopieren und dann im richtigen Forum neu posten.
Das mit "den Rosinen" sollte keinesfalls eine Unterstellung im konkreten Fall sein, eher eine allgemeine Anmerkung.
Bei meiner Behörde ist es leider so, dass man solche Teilzeitmodelle mitmacht. 10 Monate hälftig und 2 Monate Vollzeit. Nur dass dann in die Vollzeit der gesamte Jahresurlaub plus Gleittage und Feiertage fallen. D. h. Im Ergebniss volles Geld für 2 Monate frei. Dabei wurde der Urlaub ja in der Teilzeit "erdient".
Die gleichen Chefs, die so etwas mitmachen fragen dann nach den 2 Monaten, nachdem die Erledigungszahlen natürlich stark zurückgegangen sind, allen Ernstes, was denn los sei: Ich hätte ja jetzt 1 oder 2 Vollzeitkräfte mehr und trotzdem würde weniger erledigt! Wenn mann dann von der Sorte Rosinenpicker 2 bis 3 im Team hat, kann man den Laden dicht machen. Vielleicht daher meine Anmerkung..
....nichts für ungut.
Viel Erfolg im anderen Forum!
MS
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