Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

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Kilian124.56
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Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von Kilian124.56 »

Hey,
ich bin ein Anwärter beim Zoll und somit Beamter auf Widerruf. In diesem Jahr war ich sehr oft krank (ungefähr um die 60 Tage). Corona, Grippe sowie ein Bruch haben mir das Arbeiten schwer gemacht.
Jetzt habe ich Angst, dass diese hohe Anzahl von Tagen negative Auswirkungen auf meine weitere Laufbahn haben könnte. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen damit gesammelt oder gibt es da bestimmte Regelungen?

Würde mich auf hilfreiche Antworten freuen!
stuntmanmike
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von stuntmanmike »

gut dann spekuliere ich mal: kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. idr ist es ja so dass man vor der verbeamtung auf lebenszeit nochmal zum amtsarzt muss. da kann das dann vielleicht thematisiert werden. wenn du dem amtsarzt dann glaubhaft machst dass du die erkrankungen hast die du genannt hast wieso sollte das dann problematisch sein? das kann schliesslich jedem passieren und ist für mich kein wirkliches indiz dass du auch in zukunft staendig krank sein wirst oder das pensionsalter aller wahrscheinlichkeit nicht erreichen wirst.
Mainstream1
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von Mainstream1 »

Also Kündigung geht erstmal nicht. Es ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf!
Davon unabhängig denke ich, dass das Bramtenverhältnis vor Ablegen der Laufbahnprüfung beendet wird, da die Fehlzeiten zwar grenzwertig, aber doch nachvollziehbar erklärt werden können. Dies würde ich gegenüber dem Ausbildungsreferat auch offen ansprechen, sofern du nicht sowieso bereits gefragt wurdest.
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn die versäumte Wissensvermittlung nicht selbst nachgearbeitet wird....
Mit Bestehen der Laufbahnprüfung oder dem zweimaligem Nichtbestehen endet übrigens das Bramtenverhältnis automatisch kraft Gesetzes. Vor einer Verbeamtung bei einer dann späteren Anstellungsbehörde erfolgt grundsätzlich eine amtsärztliche Untersuchung. Dies gilt auch bei der dann späteren Lebenszeitverbeamtung. Da würde ich mir aber jetzt erstmal keine Sorgen machen... zumal überall händeringend Personal gesucht wird.
Grüße und viel Erfolg!
MS
AlterPinguin
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von AlterPinguin »

Mainstream1 hat geschrieben: 6. Dez 2022, 11:36 Also Kündigung geht erstmal nicht. Es ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf!
Das ist so nicht ganz richtig.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
(1) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. § 34 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen. Sie sind mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen

1.
das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung oder
2.
das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung

bekannt gegeben wird.
Allerdings denke ich nicht, dass während des Vorbereitungsdienstes eine Entlassung stattfinden wird.
Mainstream1
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von Mainstream1 »

Klar ist es richtig, dass man als Beamter nicht gekündigt! werden kann und auch nicht selbst "kündigen" kann.............. führst du doch selbst aus!
Auch sollte meine Anmerkung bezüglich des Widerrufs (hätte ich besser in Großbuchstaben oder kariert schreiben sollen, wie ich nun feststellen muss) dem Kollegen einen Anreiz geben, sich selbst einzulesen. Schließlich gehört dies zu seinen Pflichten als Beamter die für das Dienstverhältnis maßgeblichen Regelungen zu kennen. Sonst kann man viel falsch machen. Da geht es auch um die genaue Wortwahl, die hier dem besonderen Dienstverhältnis geschuldet ist.

Apropos: So ist es jedoch KEINE Beförderung im beamtenrechtliche Sinne, wenn jemand an die frische Luft befördert wird. :)
MS
Schäfchen
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von Schäfchen »

Aus Erfahrung kann ich berichten, dass das erste Jahr der „Ausbildung“ / Vorbereitungsdienstes von einer Kollegin wiederholt wurde. Sie hatte sehr viele Fehltage. Einfach alle Möglichkeiten mit der Ausbildungsleitung durchsprechen. Viel Spaß und Erfolg.
stuntmanmike
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von stuntmanmike »

so lange der dienstherr nichts gesagt hat würde ich pers. keine schlafenden hunde wecken und erst mal gar nichts sagen, sollte der dienstherr nicht von sich sua aktiv werden.
77Benutzer77
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Re: Kündigung aufgrund einer hohen Krankheitstagenanzahl?

Beitrag von 77Benutzer77 »

Kilian124.56 hat geschrieben: 6. Dez 2022, 00:53 Hey,
ich bin ein Anwärter beim Zoll und somit Beamter auf Widerruf. In diesem Jahr war ich sehr oft krank (ungefähr um die 60 Tage). Corona, Grippe sowie ein Bruch haben mir das Arbeiten schwer gemacht.
Jetzt habe ich Angst, dass diese hohe Anzahl von Tagen negative Auswirkungen auf meine weitere Laufbahn haben könnte. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen damit gesammelt oder gibt es da bestimmte Regelungen?

Würde mich auf hilfreiche Antworten freuen!
Keine Angst. Es passiert während des Vorbereitungsdienstes erst einmal nichts. Du kannst nicht aufgrund entschuldigter Fehlzeiten entlassen werden. Bei überhöhten Krankheitstagen sind sie sogar meines Erachtens verpflichtet, dir anständige Wiedereingliederungsmaßnahmen anzubieten. So war das zumindest bei mir, und auch bei einigen Kollegen.
Du bist aber nicht verpflichtet an diesen Maßnahmen teilzunehmen. Sie könnten dir beispielsweise anbieten, das Jahr zu wiederholen, oder ein persönliches Gespräch zu führen um dir ggfs. seelischen Beistand bzw. Hilfe zu leisten. Oder auch mit weniger Wochenstunden anzufangen und sich dann wieder hoch arbeiten. Ich hatte ein solches Angebot damals abgelehnt.
Wenn sie ganz fies sind könnten sie dir in einem Gespräch "nahelegen" die Ausbildung abzubrechen. Solange deine Noten aber stimmen und du noch in der Lage bist die Laufbahnprüfung zu bestehen, bist du dazu aber auch nicht verpflichtet.

Und auch beim Amtsarzt, wenn es um die Verbeamtung auf Probe geht, musst du dir keine Sorgen machen. Besorg einfach vorsorglich die Befunde der Ärzte und nimm sie zum Termin beim Amtsarzt mit, wenn es soweit ist. Die Voraussetzung der gesundheitlichen Eignung ist mehr oder weniger fest geregelt. Solange du keine chronische Krankheit hast, die darauf schließen lässt, dass du mit einer überwiegend hohen Wahrscheinlichkeit (min. 51%) weit vor Erreichen der Dienstaltersgrenze Dienstunfähig wirst, bist du auf der sicheren Seite.
Angehäufte Krankheitstage begründen diese Annahme nicht. Man muss jeden Befund einzeln analysieren. Im Zweifel legst du Widerspruch ein und/oder klagst.
So weit würde ich aber gar nicht denken, weil die bei dem Bedarf zurzeit, alles nehmen, was sie bekommen können.

Solange Noten und Beurteilungen stimmen, und keine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt, mach dir nicht zu viel Kopf.

LG
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