Pipapo hat geschrieben: ↑24.12.2022 10:06
Ich denke, da hast du dich verlesen.
Es handelt sich um einen Bericht der tz...keine Ahnung, ob ich den hier verlinken darf.
Verlesen habe ich mich meiner Ansicht nach nicht, denn dort steht:
"Energiepauschale für Rentner: Doppelte Auszahlung möglich
Durch die beiden unterschiedlichen Auszahlungstermine der beiden Energiepauschalen stellt sich jedoch vielen Rentnern eine wichtige Frage: Kann man auch beide Pauschalen erhalten? Wer beispielsweise erst im Oktober in Rente geht, hat im September bereits die 300 Euro erhalten. Im Dezember würde diese Person dann noch einmal dieselbe Einmalzahlung erhalten. Aber ist das auch so gedacht?
Die Antwort dazu liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website, wie Merkur.de berichtet. Dort heißt es: „Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentner erhalte, obwohl ich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige […] erhalten habe?“ Die Antwort ist einfach: Die beiden Zahlungen schließen einander nicht aus, ist dort zu lesen. „Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein.“
Energiepauschale doppelt: In diesen Fällen erhalten Rentner die Einmalzahlung doppelt
Heißt also: Wer trotz Rente im Jahr 2022 erwerbstätig ist oder war, oder erst nach September 2022 in den Ruhestand geht,
erhält die Pauschale doppelt – sie ist allerdings in beiden Fällen steuerpflichtig. Somit dürfen sich diese Personen über insgesamt 600 Euro brutto freuen."