Vermieterin hinterzieht Steuern
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Vermieterin hinterzieht Steuern
Moin
Frage: Mache ich mich Strafbar, wenn ich weiß, dass meine Vermieterin die Mieteinnahmen nicht versteuert? "Braucht das Finanzamt ja nicht zu wissen" so ihre Aussage, "... und deswegen in bar bitte und keine großen Scheine!"
Mfg
Wolfsgeheul
Frage: Mache ich mich Strafbar, wenn ich weiß, dass meine Vermieterin die Mieteinnahmen nicht versteuert? "Braucht das Finanzamt ja nicht zu wissen" so ihre Aussage, "... und deswegen in bar bitte und keine großen Scheine!"
Mfg
Wolfsgeheul
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
@ Wolfsgeheul ,ich denke mal es besteht dringender Handlungsbedarf für Dich ...
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Ich würde sagen schwierige Situation.
Meine Vorgänger treffen pauschal eine Aussage, die ggfs. gar nicht zutrifft.
Die Aussage an sich, ist so wie du es zitiert hast.
Was muss das Finanzamt nicht wissen? Die Höhe der Einnahmen? Oder lediglich dass die Miete in bar eingenommen wird?
Außerdem ist die Frage, wer als Gehilfe gilt?
Das muss man subsumieren.
Nach Paragraph 27 (1) StGB gilt:
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat
Gilst du als Gehilfe? Meines Erachtens nein, da die Mietzahlung in bar legitim ist und keine Hilfestellung zur Steuerhinterziehung darstellt. Das hat keinen Einfluss darauf, ob sie die Mieteinnahmen erklärt oder nicht.
Außerdem sind es laut dem Link von @Pipapo kumulative Tatbestandsmerkmale:
"Gemäß Strafgesetzbuch (§ 27 StGB) liegt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, wenn:
1. der Gehilfe Kenntnis von der geplanten Steuerhinterziehung hat UND
2. der Gehilfe vorhat, selbst eine rechtswidrige Handlung auszuführen."
Zumindest 2. sehe ich persönlich bei dir nicht gegeben.
Das ist aber meine Betrachtungsweise. Richtige Auskunft wird dir nur ein Anwalt für Steuerrecht erteilen können.
Laut dem Link von @Pipapo müsstest du aber "Selbstanzeige" erstatten, was dich im Umkehrschluss zum "Mittäter" ja schon machen würde. Dir bereits eine durchgeführte Straftat zu unterstellen sehe ich aber als überzogen an.
Aber wie gesagt. Das ist meine Sicht der Dinge und keine rechtliche Würdigung/Beratung
LG
Meine Vorgänger treffen pauschal eine Aussage, die ggfs. gar nicht zutrifft.
Die Aussage an sich, ist so wie du es zitiert hast.
Was muss das Finanzamt nicht wissen? Die Höhe der Einnahmen? Oder lediglich dass die Miete in bar eingenommen wird?
Außerdem ist die Frage, wer als Gehilfe gilt?
Das muss man subsumieren.
Nach Paragraph 27 (1) StGB gilt:
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat
Gilst du als Gehilfe? Meines Erachtens nein, da die Mietzahlung in bar legitim ist und keine Hilfestellung zur Steuerhinterziehung darstellt. Das hat keinen Einfluss darauf, ob sie die Mieteinnahmen erklärt oder nicht.
Außerdem sind es laut dem Link von @Pipapo kumulative Tatbestandsmerkmale:
"Gemäß Strafgesetzbuch (§ 27 StGB) liegt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, wenn:
1. der Gehilfe Kenntnis von der geplanten Steuerhinterziehung hat UND
2. der Gehilfe vorhat, selbst eine rechtswidrige Handlung auszuführen."
Zumindest 2. sehe ich persönlich bei dir nicht gegeben.
Das ist aber meine Betrachtungsweise. Richtige Auskunft wird dir nur ein Anwalt für Steuerrecht erteilen können.
Laut dem Link von @Pipapo müsstest du aber "Selbstanzeige" erstatten, was dich im Umkehrschluss zum "Mittäter" ja schon machen würde. Dir bereits eine durchgeführte Straftat zu unterstellen sehe ich aber als überzogen an.
Aber wie gesagt. Das ist meine Sicht der Dinge und keine rechtliche Würdigung/Beratung
LG
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Es liest sich für mich recht eindeutig, dass der TE Kenntnis darüber hat, dass seine Vermieterin die Mieteinnahmen nicht versteuert. Zumal das hier...77Benutzer77 hat geschrieben: ↑14.12.2022 22:52 Die Aussage an sich, ist so wie du es zitiert hast.
Was muss das Finanzamt nicht wissen? Die Höhe der Einnahmen?
...für das Finanzamt unerheblich sein dürfte.Oder lediglich dass die Miete in bar eingenommen wird?
2. nicht, 1. schon eher. Muss ja auch nicht beides gleichzeitig vorliegen, oder?"Gemäß Strafgesetzbuch (§ 27 StGB) liegt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, wenn:
1. der Gehilfe Kenntnis von der geplanten Steuerhinterziehung hat UND
2. der Gehilfe vorhat, selbst eine rechtswidrige Handlung auszuführen."
Zumindest 2. sehe ich persönlich bei dir nicht gegeben.
So ist es. Besser ein bisschen Geld in die Hand nehmen und von einem Fachanwalt beraten lassen.Das ist aber meine Betrachtungsweise. Richtige Auskunft wird dir nur ein Anwalt für Steuerrecht erteilen können.
Gruß
blink182
blink182
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Wieso soll er Kenntnis davon haben? Die kann doch schwätzen was sie will. Vielleicht hat sie das im Spaß gesagt?
Wenn das Vertrauensverhältnis so groß ist, dass es keinen Nachweis über eine gezahlte Miete braucht, dann kann man natürlich jederzeit mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel seine Miete bezahlen.
Was anderes ist es ggf. und auch nur ggf., wenn bei 800€ Miete 500€ überwiesen und der Rest bar gezahlt werden soll und auch nur 500€ im Mietvertrag stehen. Gibt es denn eigenen Mietvertrag? Quittung über die monatliche Zahlung? Selbst eine Überweisung ist ja nichts, was steuerlich irgendwas wäre. Wenn der Gastwirt hinterher meine Rechnung aus der Kasse schuhbeckt, dann bin ich ja auch nicht mit dran.
Wenn das Vertrauensverhältnis so groß ist, dass es keinen Nachweis über eine gezahlte Miete braucht, dann kann man natürlich jederzeit mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel seine Miete bezahlen.
Was anderes ist es ggf. und auch nur ggf., wenn bei 800€ Miete 500€ überwiesen und der Rest bar gezahlt werden soll und auch nur 500€ im Mietvertrag stehen. Gibt es denn eigenen Mietvertrag? Quittung über die monatliche Zahlung? Selbst eine Überweisung ist ja nichts, was steuerlich irgendwas wäre. Wenn der Gastwirt hinterher meine Rechnung aus der Kasse schuhbeckt, dann bin ich ja auch nicht mit dran.
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Hallo,
sehe es genauso wie mein Vorschreiber.
Es besteht keine Pflicht eine Miete zu überweisen. Wenn die Miete gezahlt wird,
hat der Mieter seine Vertragspflichten erfüllt. Alles andere mit Versteuerung und
sonstigen Dingen, liegt in der Verantwortung des Vermieters.
Der Mieter kann ja nicht wissen, ob und was der Vermieter bei seiner Steuererklärung
angibt - der Mieter wird es auch niemals herausbekommen, da es ein Steuergeheimnis
gibt und der Mieter niemals Auskünfte über solche Dinge wie Versteuerung, Ansatz
Werbungskosten oder AfA erhält.
Daher ist der Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen total Quatsch. Zumal der
Mieter mit seiner Mitzahlung seiner Verpflichtung nachgekommen ist und niemals
als Gehilfe oder ähnliches in Rechenschaft gezogen werden kann. Und schon mal
überhaupt nicht als Anstifter einer Straftat.
Manche haben wohl zu viel Krimis gesehen oder haben von der Realität überhaupt
keine Ahnung
sehe es genauso wie mein Vorschreiber.
Es besteht keine Pflicht eine Miete zu überweisen. Wenn die Miete gezahlt wird,
hat der Mieter seine Vertragspflichten erfüllt. Alles andere mit Versteuerung und
sonstigen Dingen, liegt in der Verantwortung des Vermieters.
Der Mieter kann ja nicht wissen, ob und was der Vermieter bei seiner Steuererklärung
angibt - der Mieter wird es auch niemals herausbekommen, da es ein Steuergeheimnis
gibt und der Mieter niemals Auskünfte über solche Dinge wie Versteuerung, Ansatz
Werbungskosten oder AfA erhält.
Daher ist der Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen total Quatsch. Zumal der
Mieter mit seiner Mitzahlung seiner Verpflichtung nachgekommen ist und niemals
als Gehilfe oder ähnliches in Rechenschaft gezogen werden kann. Und schon mal
überhaupt nicht als Anstifter einer Straftat.
Manche haben wohl zu viel Krimis gesehen oder haben von der Realität überhaupt
keine Ahnung
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Hallo blink182,
warum soll man denn jetzt einen Rechtsanwalt aufsuchen und
dafür auch noch Geld für eine Beratung zahlen. Ein Rechtsberatungsgespräch
kostet ca. 200 € und dann kommt heraus, dass der Mieter nicht
strafrechtliches gemacht hat.
Und was der Hinweis von 77Benutzer77 mit dem subsumieren soll,
ist mir total schleierhaft. Einfach totaler Quatsch und totaler Unfug !
warum soll man denn jetzt einen Rechtsanwalt aufsuchen und
dafür auch noch Geld für eine Beratung zahlen. Ein Rechtsberatungsgespräch
kostet ca. 200 € und dann kommt heraus, dass der Mieter nicht
strafrechtliches gemacht hat.
Und was der Hinweis von 77Benutzer77 mit dem subsumieren soll,
ist mir total schleierhaft. Einfach totaler Quatsch und totaler Unfug !
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Hallo Pipapo,Pipapo hat geschrieben: ↑07.12.2022 10:31 Ja.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ansti ... 00638.html
jetzt musst Du mal aber dem Forum erklären, in wie weit sich der
Mieter mit der Zahlung seiner Miete in bar strafbar macht.
Den Hinweis auf das Strafrecht finde ich sowas von falsch und hat
mit dem Strafrecht überhaupt nichts zu tun. Als Mieter bin ich auch
kein Gehilfe oder Mittäter - hast vielleicht zu viele Märchen und
Krimis gesehen !
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Warum diskutiert ihr hier so lange rum. Es steht doch ganz klar dran, dass er weiß, dass seine Vermieterin die Miete nicht versteuert.
Er hat somit Kenntniss von der Steuerhinterziehung. Da die Miete deshalb eventuell günstiger ist, profitiert er davon und ist Gehilfe. So mal der Anfangsverdacht.
Er hat somit Kenntniss von der Steuerhinterziehung. Da die Miete deshalb eventuell günstiger ist, profitiert er davon und ist Gehilfe. So mal der Anfangsverdacht.
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Guten Morgen,Spee hat geschrieben: ↑15.12.2022 12:48 Warum diskutiert ihr hier so lange rum. Es steht doch ganz klar dran, dass er weiß, dass seine Vermieterin die Miete nicht versteuert.
Er hat somit Kenntniss von der Steuerhinterziehung. Da die Miete deshalb eventuell günstiger ist, profitiert er davon und ist Gehilfe. So mal der Anfangsverdacht.
so einen Schwachsinn mit Unkenntnis verbreitet habe ich ja lange nicht gesehen.
Woher weiß der Mieter denn, dass der Vermieter die Miete nicht versteuert und
somit (angeblich) eine Steuerhinterziehung begeht.
Wenn es eine ganz normale private Vermietung ist, werden die Einkünfte aus V+V
erst für das Ende des Jahres 2022, dann bei der Steuererklärung für 2022 im Jahre
2023 erklärt. Vielleicht Mitte des kommenden Jahres oder Ende des Jahres.
Und wo steht denn in dem Beitrag geschrieben, dass die Miete aus diesem (angeblichen)
Grunde der Steuerhinterziehung, ein wenig günstiger ist ???
Und Spee, Du kannst in die Glaskugel blicken und heute schon sagen, dass der Vermieter
in 2023 für das Jahr 2022 eine Steuerhinterziehung begeht - absoluter Nonsens und
Schwachsinn hoch 3!
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Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
5 Beiträge und in 4 davon Beleidigungen. Supereinstieg in ein Forum.
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Das sind keine Beleidigung, das sind Tatsachen !
Wenn hier so viel Unfug geschrieben wird und man dann noch meint,
dass man Recht hat, hat man entweder ein gutes Selbstbewusstsein
oder man hat überhaupt keine Ahnung - letzteres würde ich bei Dir
leider vermuten.
Ich mache mal für Dich einen Vergleich:
Wenn ich mir Wirecard-Aktien gekauft hätte und mir zu diesem Zeitpunkt
klar war, dass dort mit kriminellen Handlungen die Aktionäre "verarscht"
und betrogen werden und auch durch die Betrügereien eine steuerrechtliche
Straftat, neben den anderen möglichen Straftaten, begannen wird, mache
ich mich ja nach Deinem Annahme auch strafbar, wenn ich Wirecard nicht
anzeige.
Und dann muss man sogar als Arbeitnehmer sich immer strafbar machen,
wenn mein Arbeitgeber eine Straftat besteht - falsche Bilanzen, Abrechnungsbetrug
usw.
Meinst Du jetzt, dass ich mich als Mieter strafbar mache, wenn mein Vermieter
sich strafbar macht...???
Was anderes ist es, wenn der Mieter aus seiner Barzahlung der Mieter daraus
eine Vorteil hat und selber aktiv wird. Hier wieder ein Beispiel für Dich, damit
DU es besser verstehst:
Der Vermieter sagt, wir vereinbaren eine Miete von 600 €. Dann kommt er auf
den Mieter zu und sagt, "wenn Du mir die Miete in Bar zahlst, brauchst Du mir
500,- zu geben."
Jetzt könnte man vielleicht daraus was "stricken", aber eigentlich weiß ich
zu diesem Zeitpunkt und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, was und ob der
Vermieter was in seiner Steuererklärung angibt.
Dann könnte (muss aber nicht) bei einem späteren Verfahren der Mieter als
Zeuge auftreten müssen. Aber hier könnte der Mieter immer noch sagen, ich
habe doch 600 € an Miete gezahlt - was der Vermieter in seiner Steuererklärung
angibt, dazu kann er aber nichts sagen.
Ich hoffe, Du hast es einigermaßen verstanden. Wenn nicht, geh zu einem
Rechtsanwalt und lass Dich beraten. Es wird aber dann im Laufe der Zeit für
Dich richtig teuer, wenn Du hier jede Rechtsfragen von einem Rechtsanwalt
klären lassen möchtest !
-
- Beiträge: 306
- Registriert: 19.06.2014 10:10
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- Wohnort: Bayern
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Tatsache ist, dass der TE geschrieben hat, dass er WEISS dass die Vermieterin Steuern hinterzieht. Also macht er sich definitiv strafbar.JuliMond hat geschrieben: ↑16.12.2022 13:08Das sind keine Beleidigung, das sind Tatsachen !
Wenn hier so viel Unfug geschrieben wird und man dann noch meint,
dass man Recht hat, hat man entweder ein gutes Selbstbewusstsein
oder man hat überhaupt keine Ahnung - letzteres würde ich bei Dir
leider vermuten.
Ich mache mal für Dich einen Vergleich:
Wenn ich mir Wirecard-Aktien gekauft hätte und mir zu diesem Zeitpunkt
klar war, dass dort mit kriminellen Handlungen die Aktionäre "verarscht"
und betrogen werden und auch durch die Betrügereien eine steuerrechtliche
Straftat, neben den anderen möglichen Straftaten, begannen wird, mache
ich mich ja nach Deinem Annahme auch strafbar, wenn ich Wirecard nicht
anzeige.
Und dann muss man sogar als Arbeitnehmer sich immer strafbar machen,
wenn mein Arbeitgeber eine Straftat besteht - falsche Bilanzen, Abrechnungsbetrug
usw.
Meinst Du jetzt, dass ich mich als Mieter strafbar mache, wenn mein Vermieter
sich strafbar macht...???
Was anderes ist es, wenn der Mieter aus seiner Barzahlung der Mieter daraus
eine Vorteil hat und selber aktiv wird. Hier wieder ein Beispiel für Dich, damit
DU es besser verstehst:
Der Vermieter sagt, wir vereinbaren eine Miete von 600 €. Dann kommt er auf
den Mieter zu und sagt, "wenn Du mir die Miete in Bar zahlst, brauchst Du mir
500,- zu geben."
Jetzt könnte man vielleicht daraus was "stricken", aber eigentlich weiß ich
zu diesem Zeitpunkt und auch zu keinem anderen Zeitpunkt, was und ob der
Vermieter was in seiner Steuererklärung angibt.
Dann könnte (muss aber nicht) bei einem späteren Verfahren der Mieter als
Zeuge auftreten müssen. Aber hier könnte der Mieter immer noch sagen, ich
habe doch 600 € an Miete gezahlt - was der Vermieter in seiner Steuererklärung
angibt, dazu kann er aber nichts sagen.
Ich hoffe, Du hast es einigermaßen verstanden. Wenn nicht, geh zu einem
Rechtsanwalt und lass Dich beraten. Es wird aber dann im Laufe der Zeit für
Dich richtig teuer, wenn Du hier jede Rechtsfragen von einem Rechtsanwalt
klären lassen möchtest !
Fraglich bleibt lediglich, ob ihm das nachgewiesen werden könnte und das strafbare Wissen geahndet werden kann. Und da habe ich sehr starke Zweifel, solange er dies Dritten gegenüber nicht offenbart. An der Strafbarkeit an sich ändert dies de jure nichts.
Re: Vermieterin hinterzieht Steuern
Hallo Bananen-Willi,
sag mir doch mal bitte, woher der Mieter weiß, dass der Vermieter
zukünftig seine Steuer hinterzieht.
Strafrechtlich kann das nämlich nicht bewertet werden, denn man
kann ja keine Anzeige erstatten, nur wenn einer sagt ich gebe das
in der Steuererklärung nicht an. Die Straftat muss der Vermieter
nämlich schon begangen haben !
Nochmals:
Der Mieter kann zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, ob und was der
Vermieter in seiner Steuererklärung im nächsten Jahr angibt !
sag mir doch mal bitte, woher der Mieter weiß, dass der Vermieter
zukünftig seine Steuer hinterzieht.
Strafrechtlich kann das nämlich nicht bewertet werden, denn man
kann ja keine Anzeige erstatten, nur wenn einer sagt ich gebe das
in der Steuererklärung nicht an. Die Straftat muss der Vermieter
nämlich schon begangen haben !
Nochmals:
Der Mieter kann zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, ob und was der
Vermieter in seiner Steuererklärung im nächsten Jahr angibt !