Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

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Allium
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Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Allium »

ich habe vor einigen Monaten die DDU bekommen, jedoch nie eine Urkunde erhalten, habe nur die Verfügung. Meine Schwerbehinderung wurde jetzt unbefristet 50 GdB bewilligt und zwar rückwirkend zu Februar 22 (Datum der Antragstellung). Bin also vor der Entscheidung des Versorgungsamtes in Frühpension gegangen. Muss ich der alten Personalstelle noch mitteilen, dass mir die Schwerbehinderung rückwirkend unbefristet zugesprochen wurde oder nur der Stelle, welche mir nun die Versorgungsbezüge zahlt? Steuerlich kann ich dies erst 2023 mit der Steuererklärung geltend machen oder habt ihr noch einen Tipp?
HondaFahrer26
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von HondaFahrer26 »

Die rückwirkende Schwerbehinderteneigenschaft ändert nichts mehr an der Ruhestandsversetzung.
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tiefenseer
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von tiefenseer »

Du solltest dem Amt deine Schwerbehinderung mitteilen wo du deine Versorgungsbzüge erhälst.
Fürs laufende Jahr machst du das mit der nächten Steuererklräung geltend.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Dienstunfall_L
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hattest du im DDU-Verfahren angegeben, dass ein Antrag auf SchwB gestellt wurde (wenn du ihn da schon gestellt hattest) und war die SchwB-Vertretung mit im Boot?
Allium
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Allium »

ja es war bekannt, dass der Antrag auf GdB lief und die SBV war auch mit beteiligt.
Dienstunfall_L
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Dann würde ich mich an die SBV wenden, die deine Akte auf dem Tisch hatte und dort um Auskunft bitten, ob hinsichtlich DDU-Verfahren etwas falsch lief.
Zu Steuer/Finanzamt hast du ja schon oben Antwort.
stuntmanmike
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von stuntmanmike »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 3. Dez 2022, 17:20 Dann würde ich mich an die SBV wenden, die deine Akte auf dem Tisch hatte und dort um Auskunft bitten, ob hinsichtlich DDU-Verfahren etwas falsch lief.
Zu Steuer/Finanzamt hast du ja schon oben Antwort.
der bescheid zur DDU wird ja schon in bestandskraft erwachsen sein nehme ich mal an?? naja fragen kann man ja mal aber ich denke nicht, dass selbst wenn etwas schief gelaufen ist, jetzt noch etwas daran gemacht werden kann.
Ozymandias
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Registriert: 4. Nov 2019, 17:21
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Ozymandias »

rückwirkend zu Februar 22 (Datum der Antragstellung)
Lag die zu Grunde liegende Krankheit, bzw. Behinderung schon davor vor?

Es werden GdB gerne erst ab Antragsstellung verteilt. Ist ein häufiger Fehler. Ein Widerspruch mit Arztbriefen und das Datum kann locker 1-2 Jahre in die Vergangenheit wandern, wenn es denn schon frühere Aufzeichnungen dafür gab. Besonders der Steuerfreibetrag für 2021 ist erheblich und es reicht schon wenn die Voraussetzungen ab Dezember 2021 vorlagen, um ihn für das ganze Jahr zu bekommen. Würde ich mal genauer prüfen, nur so als Hinweis.
Allium
Beiträge: 247
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Allium »

stuntmanmike hat geschrieben: 3. Dez 2022, 22:25
Dienstunfall_L hat geschrieben: 3. Dez 2022, 17:20 Dann würde ich mich an die SBV wenden, die deine Akte auf dem Tisch hatte und dort um Auskunft bitten, ob hinsichtlich DDU-Verfahren etwas falsch lief.
Zu Steuer/Finanzamt hast du ja schon oben Antwort.
der bescheid zur DDU wird ja schon in bestandskraft erwachsen sein nehme ich mal an?? naja fragen kann man ja mal aber ich denke nicht, dass selbst wenn etwas schief gelaufen ist, jetzt noch etwas daran gemacht werden kann.
ja ich war sehr lange krankgeschrieben, habe mehrere Erkrankungen nebeneinander. Ich habe aber inzwischen eine Reha gemacht und muss irgendwann wieder zur amtsärztlichen Begutachtung, vorher wird sicher nichts passieren. War mir nur nicht sicher wen der GdB 50 jetzt überhaupt noch interessiert. Die Besoldungsstelle der Versorgungsbezüge habe ich informiert, aber es kam keine Reaktion darauf. Ich habe z:B. eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ja auch ohne Wissen über den GdB ausgezahlt und berechnet wurde.
Dienstunfall_L
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Der GdB wirkt sich auf deine Besoldung nicht aus. Wie du vorgehen solltest, um den GdB-Steuerfreibetrag geltend zu machen, ist oben beschrieben.
Mainstream1
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Mainstream1 »

Steuerlich gibt es unter ELSTAM Informationen dazu:
"Behinderten-Pauschbeträge
Eintragungen und Änderungen bei Pauschbeträgen wie

Eintrag eines Behindertenpauschbetrages
Übertrag eines Behindertenpauschbetrages für den Ehegatten/Lebenspartner
Übertrag eines Behindertenpauschbetrages auf die Eltern
Aufteilung von Behindertenpauschbeträgen auf verschiedene Arbeitsverhältnisse
werden immer durch das Finanzamt durchgeführt"

Ende des Zitats.

Ich kann dazu sagen, wie ich das gemacht habe:
Ich habe die Schwerbehinderung mit dem Formular von ELSTAM (elektronischen LohnSTAbzugsMerkmal) und dem Bescheid vom Amt gemeldet. Damit würde mein Freibetrag dort gespeichert und der Dienstherr bekam das dann durch den Abruf übermittelt, so dass von der Besoldung direkt weniger Seuern abgezogen wurden.
Das geht bis November mit der Nachmeldung, also bei dir erst ab Januar 2023.
Für 2022 ist ja schon etwas gesagt worden.
Grüße
MS
Allium
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Re: Schwerbehinderung rückwirkend erhalten und bereits frühpensioniert- welche Stellen sollten informiert werden?

Beitrag von Allium »

danke für Eure versierten hilfreichen Antworten, schönen Adventssonntag noch :)
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