Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Moderator: Moderatoren
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Deine Rechnung stimmt so nicht. Beim Zuverdienst geht man immer von Bruttobeträgen aus.
In Deinem Beispiel:
71,75% von 2980 = 2138 + 525 minus deiner Bruttopension 1937. Wenn ich mich nicht irre, so würdest du ca. 725 Euro brutto im Monat hinzuverdienen dürfen, ohne das Deine Pension gekürzt werden würde.
In Deinem Beispiel:
71,75% von 2980 = 2138 + 525 minus deiner Bruttopension 1937. Wenn ich mich nicht irre, so würdest du ca. 725 Euro brutto im Monat hinzuverdienen dürfen, ohne das Deine Pension gekürzt werden würde.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Bevor man sich nen Wolf rechnet und dann womöglich noch falsch gerechnet hat, würde ich dazu raten, die Hinzuverdienstgrenze schriftlich bei der zuständigen Stelle zu erfragen...dann hat man es schwarz auf weiß und ist auf der sicheren Seite.
Gruß
blink182
blink182
-
- Beiträge: 542
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Hallo.
Hab das hier mal in NDS als Foto eingestellt was bei Dir zutrifft. Ist anders wie Du gerechnet hast.
Hier die Merkblätter
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68447.html
Hab das hier mal in NDS als Foto eingestellt was bei Dir zutrifft. Ist anders wie Du gerechnet hast.
Hier die Merkblätter
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68447.html
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Hallo Getrud, du scheinst dich sehr gut mit dem Thema auszukennen. Daher richte ich meine Frage direkt an dich: Ist es so zu verstehen, dass der jeweils individuell zu errechnende Zuverdienst pro Monat 12 Mal pro Jahr verdient werden darf plus die 525€?Gertrud1927 hat geschrieben: ↑25. Nov 2022, 11:53 Hallo.
Hab das hier mal in NDS als Foto eingestellt was bei Dir zutrifft. Ist anders wie Du gerechnet hast.
Hier die Merkblätter
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 68447.html
Ich habe von Maximalbeträgen pro Jahr gelesen und finde keine klare Aussage dazu, ob man zwar in manchen Monaten im Jahr mehr als 525€ verdienen darf, in der Summe aber auf das gesamte Jahr gerechnet nicht über 525€ monatlich liegen darf.
Ich freue mich sehr über eine Antwort von dir, liebe Gertrud, oder anderen Wissenden hier im Forum.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Gertrud ist gut drauf. Hier hat se zum Thema schon mal was geschrieben:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?p= ... a0f#p79875
Da geht's dann um die Sozialversicherungspflicht, sobald die Minijobgrenze überschritten wird. Ist halt fraglich, ob du das wirklich willst.
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?p= ... a0f#p79875
Da geht's dann um die Sozialversicherungspflicht, sobald die Minijobgrenze überschritten wird. Ist halt fraglich, ob du das wirklich willst.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
> Ist es so zu verstehen, dass der jeweils individuell zu errechnende Zuverdienst pro Monat 12 Mal pro Jahr verdient werden darf plus die 525€?<
Die 525 € gehören zum Hinzuverdienst. Du kannst nicht rechnen Hinzuverdienst =x€ plus 525€. Die sind in den x€ schon drin.
Die 525 € gehören zum Hinzuverdienst. Du kannst nicht rechnen Hinzuverdienst =x€ plus 525€. Die sind in den x€ schon drin.
-
- Beiträge: 542
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Hallo.
Das wird pro Monat gerechnet damit man auch bei Deiner Versorgung einen vielleicht Ruhensbetrag einbehalten kann.
Der Maximalbetrag von Deinem gesamten Erwerbseinkommen was Du im Jahr erhalten wirst wird durch 12 geteilt.
Die 450 sind ja schon mit + pro Monat in der Berechnung der Höchstgrenze pro Monat berücksichtigt worden.
Das wird pro Monat gerechnet damit man auch bei Deiner Versorgung einen vielleicht Ruhensbetrag einbehalten kann.
Der Maximalbetrag von Deinem gesamten Erwerbseinkommen was Du im Jahr erhalten wirst wird durch 12 geteilt.
Die 450 sind ja schon mit + pro Monat in der Berechnung der Höchstgrenze pro Monat berücksichtigt worden.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Das könnte man noch präzisieren:Gertrud1927 hat geschrieben: ↑28. Nov 2022, 15:52 Der Maximalbetrag von Deinem gesamten Erwerbseinkommen was Du im Jahr erhalten wirst wird durch 12 geteilt.
Die 450 sind ja schon mit + pro Monat in der Berechnung der Höchstgrenze pro Monat berücksichtigt worden.
Es geht um das steuerplichtige Brutto des Nebenverdienstes. Wer 100km zum Minijob pendelt könnte monatlich auch mehr verdienen. Die Versorgungsstelle wird mit Sicherheit keine steuerliche Betrachtung vornehmen. Die läßt sich das vorlegen. Und die Minijob-Grenze ist doch bereits auf 525 Euro/Monat angehoben. Das sind dann genau die 6300 Euro/anno.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Ich Weiß nicht wo mache ein Problem haben! Einfach bei der Besoldungsstelle anrufen, und fragen was man dazu verdienen darf! Habe es genauso gemacht, und nach drei Wochen wusste ich Bescheid!
Grüße Aus Bayern
Grüße Aus Bayern
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Genau so macht man das. Nur dann hat man es schwarz auf weiß und vermeidet Diskussionen! Nichts desto trotz können wir ja hier für und wider diskutieren. Wird schon seinen Grund haben, warum ich keinen Frühpensionär kenne, der einen Midi-Job hat. Die sind alle mit dem Mini-Job zufrieden, weil bester Nettoeinkommen/Arbeitszeit Quotient. Und hiesige Diskussion gibt's dabei auch nicht.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Danke, an der Stelle lag bei mir wohl der Denkfehler.Pipapo hat geschrieben: ↑28. Nov 2022, 15:40 > Ist es so zu verstehen, dass der jeweils individuell zu errechnende Zuverdienst pro Monat 12 Mal pro Jahr verdient werden darf plus die 525€?<
Die 525 € gehören zum Hinzuverdienst. Du kannst nicht rechnen Hinzuverdienst =x€ plus 525€. Die sind in den x€ schon drin.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Um die Überlegungen zu erweitern: Eine finanziell sinnvolle Alternative zum Minijob wäre also nur eine (wie auch immer geartete) Tätigkeit als Selbstständiger mit wenigen Stunden?
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Sehe ich auch so, einfach kurz eine mail oder einen Brief an die Versorgungsstelle und man ist auf der sicheren Seite.
Die Besoldungsstelle hat mir auch sehr schnell eine Berechnung meiner unschädlichen Hinzuverdienstgrenze zukommen lassen.
Ob sich eine Tätigkeit "oberhalb" eines Minijobs finanziell lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe eines möglichen "unschädlichen Hinzuverdienstes" ab.
Darf man "nur" die 525 oder etwas mehr hinzuverdienen erübrigt sich die Frage. Bei einer frühen DDU im höheren Dienst sieht dies wiederum ganz anders aus.
Abgesehen von finanziellen Aspekten ist es sicher für viele Beamtinnen und Beamte in DDU wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, einer Tätigkeit im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten, nachzugehen.
Die Besoldungsstelle hat mir auch sehr schnell eine Berechnung meiner unschädlichen Hinzuverdienstgrenze zukommen lassen.
Ob sich eine Tätigkeit "oberhalb" eines Minijobs finanziell lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe eines möglichen "unschädlichen Hinzuverdienstes" ab.
Darf man "nur" die 525 oder etwas mehr hinzuverdienen erübrigt sich die Frage. Bei einer frühen DDU im höheren Dienst sieht dies wiederum ganz anders aus.
Abgesehen von finanziellen Aspekten ist es sicher für viele Beamtinnen und Beamte in DDU wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, einer Tätigkeit im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten, nachzugehen.
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
Als Selbstständiger kommt es weniger auf die Stunden, sondern auf dein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Arbeit an. In der Regel ist dies dann ein Jahreseinkommen, welches man durch 12 teilen muss, um den monatlichen Bruttoverdienst zu errechnen. Zuvor kann man von allen Einnahmen die Ausgaben (Betriebskosten) abziehen.
-
- Beiträge: 15
- Registriert: 7. Okt 2022, 21:09
- Behörde:
Re: Hinzuverdienst bei dauerhafter Dienstunfähigkeit/ Frühpensionierung
mal ne frage zu diesem thema: einkommen aus vermietung oder aus kapitalerträgen fällt da aber nicht mit rein oder?
beispiel: 2000 euro nettopension und 1000 euro aus kapitalerträgen. da beisst sich nichts oder?
beispiel: 2000 euro nettopension und 1000 euro aus kapitalerträgen. da beisst sich nichts oder?